+4.4 Verstöße gegen die Vorschriften für den Umgang mit Interes-senkonflikten, Abhilfemaßnahmen einschließlich Disziplinarmaßnah-men
---+31. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass potenzielle Verstöße gegen die …
---+32. Die von den zuständigen Behörden ergriffenen Maßnahmen sollten wirksam, verhältnismäßig und …

4.4 Verstöße gegen die Vorschriften für den Umgang mit Interes-senkonflikten, Abhilfemaßnahmen einschließlich Disziplinarmaßnah-men

4.4 Verstöße gegen die Vorschriften für den Umgang mit Interes-senkonflikten, Abhilfemaßnahmen einschließlich Disziplinarmaßnah-men

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
31. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass potenzielle Verstöße gegen die …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass potenzielle Verstöße gegen die Vorschriften für den Umgang mit Interessenkonflikten unverzüglich aufgearbeitet werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung etwaiger Auswirkungen auf aufsichtliche Beschlussfassungsprozesse.

32. Die von den zuständigen Behörden ergriffenen Maßnahmen sollten wirksam, verhältnismäßig und …

Die von den zuständigen Behörden ergriffenen Maßnahmen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Maßnahmen sollten der Schwere des Verstoßes, der Frage, ob dieser fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde, und seiner Dauer Rechnung tragen und gegebenenfalls auch Disziplinarmaßnahmen beinhalten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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