+Artikel 1 Gegenstand
---+Artikel 1 a)
---+Artikel 1 b)
---+Artikel 1 c)
---+Artikel 1 d)
---+Artikel 1 e)
---+Artikel 1 f)
---+Artikel 1 g)
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Artikel 1 Gegenstand
In dieser Richtlinie sind Vorschriften für Folgendes festgelegt:
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Artikel 1 a)
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die auf nationaler Ebene für diejenigen Sektoren anwendbaren Maßnahmen, die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind;
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Artikel 1 b)
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die Anforderungen in Bezug auf die Registrierung, Ermittlung und Kontrollen der Führungsebene und der wirtschaftlichen Eigentümer von Verpflichteten;
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Artikel 1 c)
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die Ermittlung von Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten;
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Artikel 1 d)
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die Einrichtung von Registern wirtschaftlicher Eigentümer und von Bankkontenregistern und den Zugang zu diesen Registern sowie den Zugang zu Informationen über Immobilien;
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Artikel 1 e)
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die Zuständigkeiten und Aufgaben zentraler Meldestellen;
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Artikel 1 f)
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die Zuständigkeiten und Aufgaben der an der Beaufsichtigung von Verpflichteten beteiligten Stellen;
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Artikel 1 g)
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die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und die Zusammenarbeit mit Behörden, die unter andere Rechtsakte der Union fallen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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