+KAPITEL VII Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
---+Artikel 39 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
------+Artikel 39 1
------+Artikel 39 2
------+Artikel 39 3
---+Artikel 40 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
------+Artikel 40 1
------+Artikel 40 2
------+Artikel 40 3
---+Artikel 41 Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels
---+Artikel 42 Veröffentlichung von Entscheidungen
------+Artikel 42 1
------+Artikel 42 2
------+Artikel 42 3
------+Artikel 42 4
---+Artikel 43 Meldung von Sanktionen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen an die ESMA
------+Artikel 43 1
------+Artikel 43 2
------+Artikel 43 3

KAPITEL VII Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen

KAPITEL VII Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 39 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Artikel 40 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
Artikel 41 Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels

Artikel 41

Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede in Anwendung dieser Verordnung getroffene Entscheidung ordnungsgemäß begründet ist und gegen sie Rechtsmittel eingelegt werden können. Rechtsmittel können auch eingelegt werden, wenn über einen Antrag auf Zulassung, der alle erforderlichen Angaben enthält, nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung entschieden wurde.

Artikel 42 Veröffentlichung von Entscheidungen
Artikel 43 Meldung von Sanktionen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen an die ESMA

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung