+KAPITEL VI AUFSICHT UND DURCHSETZUNG
---+Artikel 21 Aufsicht und Durchsetzung
------+Artikel 21 1
------+Artikel 21 2
------+Artikel 21 3
------+Artikel 21 4
------+Artikel 21 5
---+Artikel 22 Sanktionen

KAPITEL VI AUFSICHT UND DURCHSETZUNG

KAPITEL VI AUFSICHT UND DURCHSETZUNG

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 21 Aufsicht und Durchsetzung
Artikel 22 Sanktionen

Artikel 22

Sanktionen

Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der Sanktionen erforderlichen Maßnahmen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften und Maßnahmen bis zum 17. Oktober 2024 mit und melden ihr umgehend etwaige spätere diesbezügliche Änderungen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung