+Artikel 72 Kommunikationsform

Artikel 72 Kommunikationsform

Artikel 72

Kommunikationsform

In Fällen, in denen die Bestimmungen des Artikels 27 nicht anwendbar sind oder in denen Akteure außerhalb der Union nicht mit dem in Artikel 27 Absatz 3 genannten zentralen System verbunden sind, können die einschlägigen Akteure in dieser Verordnung genannte Informationen und Unterlagen per Post, Fax, E-Mail mit digitaler Signatur, E-Mail ohne digitale Signatur mit anschließendem Postversand oder, sofern von den betreffenden Akteuren vereinbart, E-Mail ohne digitale Signatur übermitteln und austauschen. Wird eine E-Mail mit digitaler Signatur verwendet, so werden etwaige erforderliche Stempel oder Unterschriften durch die digitale Signatur ersetzt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung