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(3)   Die Wesentlichkeitsschwelle für das Kriterium „Dauer und Ausfallzeiten“ ist erreicht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

a)

Der Vorfall dauert mehr als 24 Stunden;

b)

die Ausfallzeiten bei IKT-Diensten zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen betragen mehr als zwei Stunden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung