+VERORDNUNG (EU) Nr. 648/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR)
---+TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
---------+Article 1 1.
---------+Article 1 2.
---------+Article 1 4.
---------+Article 1 5.
---------+Article 1 6.
------+Artikel 2 Begriffsbestimmungen
------+Artikel 2a Entscheidungen über die Gleichwertigkeit für die Zwecke der Bestimmung des Begriffs „OTC-Derivate“
---------+Article 2a 1.
---------+Article 2a 2.
---------+Article 2a 3.
------+Artikel 3 Gruppeninterne Geschäfte
---------+Article 3 1.
---------+Article 3 2.
---------+Article 3 3.
---------+Article 3 4.
---------+Article 3 5.
---+TITEL II CLEARING, MELDUNG UND RISIKOMINDERUNG VON OTC-DERIVATEN
------+Artikel 4 Clearingpflicht
---------+Article 4 1.
---------+Article 4 2.
---------+Article 4 3.
---------+Article 4 3a.
---------+Article 4 4.
---------+Article 4 5.
---------+Article 4 6.
------+Artikel 4a Clearingpflichtige finanzielle Gegenparteien
---------+Article 4a 1.
---------+Article 4a 2.
---------+Article 4a 3.
---------+Article 4a 4.
---------+Article 4a 5.
------+Artikel 4b Dienstleistungen zur Verringerung von Nachhandelsrisiken
---------+Article 4b 1.
---------+Article 4b 2.
---------+Article 4b 3.
---------+Article 4b 4.
---------+Article 4b 5.
---------+Article 4b 6.
------+Artikel 5 Verfahren in Bezug auf die Clearingpflicht
---------+Article 5 1.
---------+Article 5 2.
---------+Article 5 3.
---------+Article 5 4.
---------+Article 5 5.
---------+Article 5 6.
------+Artikel 6 Öffentliches Register
---------+Article 6 1.
---------+Article 6 2.
---------+Article 6 3.
---------+Article 6 4.
------+Artikel 6a Aussetzung der Clearingpflicht
---------+Article 6a 1.
---------+Article 6a 2.
---------+Article 6a 3.
---------+Article 6a 4.
---------+Article 6a 5.
---------+Article 6a 6.
---------+Article 6a 7.
---------+Article 6a 8.
------+Artikel 6b Aussetzung der Clearingpflicht im Fall der Abwicklung
---------+Article 6b 1.
---------+Article 6b 2.
---------+Article 6b 3.
---------+Article 6b 4.
---------+Article 6b 5.
---------+Article 6b 6.
---------+Article 6b 7.
---------+Article 6b 8.
---------+Article 6b 9.
---------+Article 6b 10.
------+Artikel 7 Zugang zu einer CCP
---------+Article 7 1.
---------+Article 7 2.
---------+Article 7 3.
---------+Article 7 4.
---------+Article 7 5.
---------+Article 7 6.
------+Artikel 7a Aktives Konto
---------+Article 7a 1.
---------+Article 7a 2.
---------+Article 7a 3.
---------+Article 7a 4.
---------+Article 7a 5.
---------+Article 7a 6.
---------+Article 7a 7.
---------+Article 7a 8.
---------+Article 7a 9.
---------+Article 7a 10.
------+Artikel 7b Überwachung der Pflicht zur Führung eines aktiven Kontos
---------+Article 7b 1.
---------+Article 7b 2.
---------+Article 7b 3.
------+Artikel 7c Informationen über die Erbringung von Clearingdienstleistungen
---------+Article 7c 1.
---------+Article 7c 2.
---------+Article 7c 3.
---------+Article 7c 4.
------+Artikel 7d Informationen über die Clearingtätigkeit in nach Artikel 25 anerkannten CCPs
---------+Article 7d 1.
---------+Article 7d 2.
---------+Article 7d 3.
------+Artikel 7e Informationen über CCPs in der Union
---------+Article 7e 1.
---------+Article 7e 2.
---------+Article 7e 3.
------+Artikel 8 Zugang zu einem Handelsplatz
---------+Article 8 1.
---------+Article 8 2.
---------+Article 8 3.
---------+Article 8 4.
---------+Article 8 5.
------+Artikel 9 Meldepflicht
---------+Article 9 1.
---------+Article 9 1a.
---------+Article 9 1b.
---------+Article 9 1c.
---------+Article 9 1d.
---------+Article 9 1e.
---------+Article 9 1f.
---------+Article 9 2.
---------+Article 9 3.
---------+Article 9 4.
---------+Article 9 4a.
---------+Article 9 5.
---------+Article 9 6.
------+Artikel 10 Nichtfinanzielle Gegenparteien
---------+Article 10 1.
---------+Article 10 2.
---------+Article 10 2a.
---------+Article 10 3.
---------+Article 10 4.
---------+Article 10 4a.
---------+Article 10 4b.
---------+Article 10 5.
------+Artikel 11 Risikominderungstechniken für nicht durch eine CCP geclearte OTC-Derivatekontrakte
---------+Article 11 1.
---------+Article 11 2.
---------+Article 11 3.
---------+Article 11 3a.
---------+Article 11 4.
---------+Article 11 5.
---------+Article 11 6.
---------+Article 11 7.
---------+Article 11 8.
---------+Article 11 9.
---------+Article 11 10.
---------+Article 11 11.
---------+Article 11 12.
---------+Article 11 12a.
---------+Article 11 13.
---------+Article 11 14.
---------+Article 11 15.
------+Artikel 12 Sanktionen
---------+Article 12 1.
---------+Article 12 1a.
---------+Article 12 2.
---------+Article 12 3.
---------+Article 12 4.
---------+Article 12 5.
------+Artikel 13 Mechanismen zur Vermeidung von doppelten oder sich widersprechenden Vorschriften in Bezug auf OTC-Derivatekontrakte, die nicht von einer zentralen Gegenpartei gecleart werden
---------+Article 13 1.
---------+Article 13 2.
---------+Article 13 3.
------+Artikel 13a Änderungen bei Altkontrakten zur Umsetzung der Referenzwertreform
---------+Article 13a 1.
---------+Article 13a 2.
---------+Article 13a 3.
---+TITEL III ZULASSUNG UND BEAUFSICHTIGUNG VON CCPs
------+KAPITEL 1 Bedingungen und Verfahren für die Zulassung einer CCP
---------+Artikel 14 Zulassung einer CCP
------------+Article 14 1.
------------+Article 14 2.
------------+Article 14 3.
------------+Article 14 4.
------------+Article 14 5.
------------+Article 14 6.
------------+Article 14 7.
---------+Artikel 15 Ausweitung der Tätigkeiten und Dienstleistungen
------------+Article 15 1.
------------+Article 15 2.
------------+Article 15 3.
------------+Article 15 4.
---------+Artikel 15a Ausnahmeregelung von der Zulassung für eine Ausweitung der Clearingdienstleistungen und -tätigkeiten Dienstleistungen
------------+Article 15a 1.
------------+Article 15a 2.
---------+Artikel 16 Eigenkapitalanforderungen
------------+Article 16 1.
------------+Article 16 2.
------------+Article 16 3.
---------+Artikel 17 Verfahren zur Erteilung oder Verweigerung der Zulassung
------------+Article 17 1.
------------+Article 17 2.
------------+Article 17 3.
------------+Article 17 3a.
------------+Article 17 3b.
------------+Article 17 3c.
------------+Article 17 4.
------------+Article 17 5.
------------+Article 17 6.
---------+Artikel 17a Beschleunigtes Verfahren für die Genehmigung einer Ausweitung der Zulassung
------------+Article 17a 1.
------------+Article 17a 2.
------------+Article 17a 3.
------------+Article 17a 4.
------------+Article 17a 5.
---------+Artikel 17b Verfahren für die Annahme von Entscheidungen, Berichten oder anderen Maßnahmen
------------+Article 17b 1.
------------+Article 17b 2.
------------+Article 17b 3.
------------+Article 17b 4.
---------+Artikel 17c Zentrale Datenbank
------------+Article 17c 1.
------------+Article 17c 2.
------------+Article 17c 3.
------------+Article 17c 4.
------------+Article 17c 5.
------------+Article 17c 6.
------------+Article 17c 7.
---------+Artikel 18 Kollegium
------------+Article 18 1.
------------+Article 18 2.
------------+Article 18 3.
------------+Article 18 4.
------------+Article 18 5.
------------+Article 18 6.
---------+Artikel 19 Stellungnahme des Kollegiums
------------+Article 19 1.
------------+Article 19 1a.
------------+Article 19 2.
------------+Article 19 3.
---------+Artikel 20 Entzug der Zulassung
------------+Article 20 1.
------------+Article 20 2.
------------+Article 20 3.
------------+Article 20 4.
------------+Article 20 5.
---------+Artikel 21 Überprüfung und Bewertung
------------+Article 21 1.
------------+Article 21 2.
------------+Article 21 3.
------------+Article 21 4.
------------+Article 21 4a.
------------+Article 21 5.
------------+Article 21 6.
------+KAPITEL 2 Beaufsichtigung und Überwachung von CCPs
---------+Artikel 22 Zuständige Behörde
------------+Article 22 1.
------------+Article 22 2.
------------+Article 22 3.
------------+Article 22 4.
------+KAPITEL 3 Zusammenarbeit
---------+Artikel 23 Zusammenarbeit zwischen den Behörden
------------+Article 23 1.
------------+Article 23 2.
---------+Artikel 23a Aufsichtsrechtliche Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der ESMA hinsichtlich zugelassener CCPs
------------+Article 23a 1.
------------+Article 23a 2.
---------+Artikel 23b Gemeinsamer Überwachungsmechanismus
------------+Article 23b 1.
------------+Article 23b 2.
------------+Article 23b 3.
------------+Article 23b 4.
------------+Article 23b 5.
------------+Article 23b 6.
------------+Article 23b 7.
------------+Article 23b 8.
---------+Artikel 24 Krisensituationen
------------+Article 24 1.
------------+Article 24 2.
------------+Article 24 3.
------------+Article 24 4.
------------+Article 24 5.
------------+Article 24 6.
------------+Article 24 7.
------------+Article 24 8.
------+KAPITEL 3A CCP-Aufsichtsausschuss
---------+Artikel 24a CCP-Aufsichtsausschuss
------------+Article 24a 1.
------------+Article 24a 2.
------------+Article 24a 3.
------------+Article 24a 4.
------------+Article 24a 5.
------------+Article 24a 6.
------------+Article 24a 7.
------------+Article 24a 8.
------------+Article 24a 9.
------------+Article 24a 10.
------------+Article 24a 11.
------------+Article 24a 12.
------------+Article 24a 13.
---------+Artikel 24b Konsultation der emittierenden Zentralbanken
------------+Article 24b 1.
------------+Article 24b 2.
------------+Article 24b 3.
---------+Artikel 24c Beschlussfassung im CCP-Aufsichtsausschuss
---------+Artikel 24d Beschlussfassung im Rat der Aufseher
---------+Artikel 24e Rechenschaftspflicht
------------+Article 24e 1.
------------+Article 24e 2.
------------+Article 24e 3.
------+KAPITEL 4 Beziehungen zu Drittstaaten
---------+Artikel 25 Anerkennung einer in einem Drittstaat ansässigen CCP
------------+Article 25 1.
------------+Article 25 2.
------------+Article 25 2a.
------------+Article 25 2b.
------------+Article 25 2c.
------------+Article 25 3.
------------+Article 25 4.
------------+Article 25 5.
------------+Article 25 6.
------------+Article 25 6a.
------------+Article 25 6b.
------------+Article 25 7.
------------+Article 25 7a.
------------+Article 25 7b.
------------+Article 25 7c.
------------+Article 25 8.
---------+Artikel 25a Vergleichbarkeitsprinzip
------------+Article 25a 1.
------------+Article 25a 2.
------------+Article 25a 3.
---------+Artikel 25b Dauerhafte Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen
------------+Article 25b 1.
------------+Article 25b 2.
------------+Article 25b 3.
---------+Artikel 25c Kollegium für Drittstaaten-CCPs
------------+Article 25c 1.
------------+Article 25c 2.
------------+Article 25c 3.
------------+Article 25c 4.
---------+Artikel 25d Gebühren
------------+Article 25d 1.
------------+Article 25d 2.
------------+Article 25d 3.
---------+Artikel 25e Ausübung der in den Artikeln 25f bis 25h genannten Befugnisse
---------+Artikel 25f Informationsersuchen
------------+Article 25f 1.
------------+Article 25f 2.
------------+Article 25f 3.
------------+Article 25f 4.
------------+Article 25f 5.
---------+Artikel 25g Allgemeine Untersuchungen
------------+Article 25g 1.
------------+Article 25g 2.
------------+Article 25g 3.
------------+Article 25g 4.
---------+Artikel 25h Prüfungen vor Ort
------------+Article 25h 1.
------------+Article 25h 2.
------------+Article 25h 3.
------------+Article 25h 4.
------------+Article 25h 5.
------------+Article 25h 6.
------------+Article 25h 7.
---------+Artikel 25i Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und die Verhängung von Geldbußen
------------+Article 25i 1.
------------+Article 25i 2.
------------+Article 25i 3.
------------+Article 25i 4.
------------+Article 25i 5.
------------+Article 25i 6.
------------+Article 25i 7.
------------+Article 25i 8.
---------+Artikel 25j Geldbußen
------------+Article 25j 1.
------------+Article 25j 2.
------------+Article 25j 3.
------------+Article 25j 4.
---------+Artikel 25k Zwangsgelder
------------+Article 25k 1.
------------+Article 25k 2.
------------+Article 25k 3.
------------+Article 25k 4.
---------+Artikel 25l Anhörung der betreffenden Personen
------------+Article 25l 1.
------------+Article 25l 2.
---------+Artikel 25m Offenlegung, Art, Zwangsvollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
------------+Article 25m 1.
------------+Article 25m 2.
------------+Article 25m 3.
------------+Article 25m 4.
------------+Article 25m 5.
---------+Artikel 25n Kontrolle durch den Gerichtshof
---------+Artikel 25o Änderungen der Anhänge III und IV
---------+Artikel 25p Entzug der Anerkennung
------------+Article 25p 1.
------------+Article 25p 2.
------------+Article 25p 3.
------------+Article 25p 4.
---------+Artikel 25q Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
------------+Article 25q 1.
------------+Article 25q 2.
------------+Article 25q 3.
---+TITEL IV ANFORDERUNGEN AN CCPs
------+KAPITEL 1 Organisatorische Anforderungen
---------+Artikel 26 Allgemeine Bestimmungen
------------+Article 26 1.
------------+Article 26 2.
------------+Article 26 3.
------------+Article 26 4.
------------+Article 26 5.
------------+Article 26 7.
------------+Article 26 8.
------------+Article 26 9.
---------+Artikel 27 Geschäftsleitung und Leitungsorgan
------------+Article 27 1.
------------+Article 27 2.
------------+Article 27 2a.
------------+Article 27 3.
---------+Artikel 28 Risikoausschuss
------------+Article 28 1.
------------+Article 28 2.
------------+Article 28 3.
------------+Article 28 4.
------------+Article 28 5.
---------+Artikel 29 Aufbewahrungspflichten
------------+Article 29 1.
------------+Article 29 2.
------------+Article 29 3.
------------+Article 29 4.
------------+Article 29 5.
---------+Artikel 30 Aktionäre und Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen
------------+Article 30 1.
------------+Article 30 2.
------------+Article 30 3.
------------+Article 30 4.
------------+Article 30 5.
---------+Artikel 31 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
------------+Article 31 1.
------------+Article 31 2.
------------+Article 31 3.
------------+Article 31 4.
------------+Article 31 5.
------------+Article 31 6.
------------+Article 31 7.
------------+Article 31 8.
---------+Artikel 32 Beurteilung
------------+Article 32 1.
------------+Article 32 2.
------------+Article 32 3.
------------+Article 32 4.
------------+Article 32 5.
------------+Article 32 6.
------------+Article 32 7.
---------+Artikel 33 Interessenkonflikte
------------+Article 33 1.
------------+Article 33 2.
------------+Article 33 3.
------------+Article 33 4.
------------+Article 33 5.
---------+Artikel 34 Fortführung des Geschäftsbetriebs
------------+Article 34 1.
------------+Article 34 2.
------------+Article 34 3.
---------+Artikel 35 Auslagerung
------------+Article 35 1.
------------+Article 35 2.
------------+Article 35 3.
------+KAPITEL 2 Wohlverhaltensregeln
---------+Artikel 36 Allgemeine Bestimmungen
------------+Article 36 1.
------------+Article 36 2.
---------+Artikel 37 Vorschriften über die Teilnahme
------------+Article 37 1.
------------+Article 37 1a.
------------+Article 37 2.
------------+Article 37 3.
------------+Article 37 4.
------------+Article 37 5.
------------+Article 37 6.
------------+Article 37 7.
---------+Artikel 38 Transparenz
------------+Article 38 1.
------------+Article 38 2.
------------+Article 38 3.
------------+Article 38 4.
------------+Article 38 5.
------------+Article 38 6.
------------+Article 38 7.
------------+Article 38 8.
------------+Article 38 9.
------------+Article 38 10.
---------+Artikel 39 Trennung und Übertragbarkeit
------------+Article 39 1.
------------+Article 39 2.
------------+Article 39 3.
------------+Article 39 4.
------------+Article 39 5.
------------+Article 39 6.
------------+Article 39 7.
------------+Article 39 8.
------------+Article 39 9.
------------+Article 39 10.
------------+Article 39 11.
------+KAPITEL 3 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
---------+Artikel 40 Management von Risikopositionen
---------+Artikel 41 Einschussforderungen
------------+Article 41 1.
------------+Article 41 2.
------------+Article 41 3.
------------+Article 41 4.
------------+Article 41 5.
---------+Artikel 42 Ausfallfonds
------------+Article 42 1.
------------+Article 42 2.
------------+Article 42 3.
------------+Article 42 4.
------------+Article 42 5.
---------+Artikel 43 Sonstige Finanzmittel
------------+Article 43 1.
------------+Article 43 2.
------------+Article 43 3.
---------+Artikel 44 Kontrolle der Liquiditätsrisiken
------------+Article 44 1.
------------+Article 44 2.
---------+Artikel 45 Wasserfallprinzip
------------+Article 45 1.
------------+Article 45 2.
------------+Article 45 3.
------------+Article 45 4.
------------+Article 45 5.
---------+Artikel 45a Vorübergehende Beschränkungen im Falle eines erheblichen Nichtausfallereignisses
------------+Article 45a 1.
------------+Article 45a 2.
------------+Article 45a 3.
---------+Artikel 46 Anforderungen an die Sicherheiten
------------+Article 46 1.
------------+Article 46 2.
------------+Article 46 3.
---------+Artikel 47 Anlagepolitik
------------+Article 47 1.
------------+Article 47 2.
------------+Article 47 3.
------------+Article 47 4.
------------+Article 47 5.
------------+Article 47 6.
------------+Article 47 7.
------------+Article 47 8.
---------+Artikel 48 Verfahren bei Ausfall eines Clearingmitglieds
------------+Article 48 1.
------------+Article 48 2.
------------+Article 48 3.
------------+Article 48 4.
------------+Article 48 5.
------------+Article 48 6.
------------+Article 48 7.
------------+Article 48 8.
---------+Artikel 49 Überprüfung der Modelle, Stresstests und Backtesting
------------+Article 49 1.
------------+Article 49 1a.
------------+Article 49 1b.
------------+Article 49 1c.
------------+Article 49 1d.
------------+Article 49 1e.
------------+Article 49 1f.
------------+Article 49 1g.
------------+Article 49 1h.
------------+Article 49 1i.
------------+Article 49 2.
------------+Article 49 3.
------------+Article 49 4.
------------+Article 49 5.
------------+Article 49 6.
---------+Artikel 49a Beschleunigtes Verfahren für nicht wesentliche Änderungen an den Modellen und Parametern einer CCP
------------+Article 49a 1.
------------+Article 49a 2.
------------+Article 49a 3.
------------+Article 49a 4.
------------+Article 49a 5.
------------+Article 49a 6.
------------+Article 49a 7.
---------+Artikel 50 Abwicklung
------------+Article 50 1.
------------+Article 50 2.
------------+Article 50 3.
------+KAPITEL 4 Berechnungen und Meldungen für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
---------+Artikel 50a Berechnung der hypothetischen Kapitalanforderung (KCCP)
------------+Article 50a 1.
------------+Article 50a 2.
------------+Article 50a 3.
------------+Article 50a 4.
---------+Artikel 50b Allgemeine Regeln für die Berechnung der KCCP
---------+Artikel 50c Information
------------+Article 50c 1.
------------+Article 50c 2.
------------+Article 50c 3.
---------+Artikel 50d Berechnung der von der ZGP zu meldenden besonderen Positionen
---+TITEL V INTEROPERABILITÄTSVEREINBARUNGEN
------+Artikel 51 Interoperabilitätsvereinbarungen
---------+Article 51 1.
---------+Article 51 2.
---------+Article 51 3.
------+Artikel 52 Risikomanagement
---------+Article 52 1.
---------+Article 52 2.
---------+Article 52 3.
------+Artikel 53 Leistung von Einschusszahlungen im Rahmen der Vereinbarungen zwischen CCPs
---------+Article 53 1.
---------+Article 53 2.
---------+Article 53 3.
---------+Article 53 4.
---------+Article 53 5.
------+Artikel 54 Genehmigung einer Interoperabilitätsvereinbarung
---------+Article 54 1.
---------+Article 54 2.
---------+Article 54 3.
---------+Article 54 4.
---------+Article 54 5.
---+TITEL VI REGISTRIERUNG UND AUFSICHT VON TRANSAKTIONSREGISTERN
------+KAPITEL 1 Bedingungen und Verfahren für die Registrierung eines Transaktionsregisters
---------+Artikel 55 Registrierung eines Transaktionsregisters
------------+Article 55 1.
------------+Article 55 2.
------------+Article 55 3.
------------+Article 55 4.
---------+Artikel 56 Registrierungsantrag
------------+Article 56 1.
------------+Article 56 2.
------------+Article 56 3.
------------+Article 56 4.
---------+Artikel 57 Unterrichtung und Konsultation der zuständigen Behörden vor der Registrierung
------------+Article 57 1.
------------+Article 57 2.
---------+Artikel 58 Prüfung des Antrags
------------+Article 58 1.
------------+Article 58 2.
---------+Artikel 59 Mitteilung von Beschlüssen der ESMA in Bezug auf die Registrierung
------------+Article 59 1.
------------+Article 59 2.
------------+Article 59 3.
---------+Artikel 60 Ausübung der in den Artikeln 61 bis 63 genannten Befugnisse
---------+Artikel 61 Informationsersuchen
------------+Article 61 1.
------------+Article 61 2.
------------+Article 61 3.
------------+Article 61 4.
------------+Article 61 5.
---------+Artikel 62 Allgemeine Untersuchungen
------------+Article 62 1.
------------+Article 62 2.
------------+Article 62 3.
------------+Article 62 4.
------------+Article 62 5.
------------+Article 62 6.
---------+Artikel 63 Prüfungen vor Ort
------------+Article 63 1.
------------+Article 63 2.
------------+Article 63 3.
------------+Article 63 4.
------------+Article 63 5.
------------+Article 63 6.
------------+Article 63 7.
------------+Article 63 8.
------------+Article 63 9.
---------+Artikel 64 Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und die Verhängung von Geldbußen
------------+Article 64 1.
------------+Article 64 2.
------------+Article 64 3.
------------+Article 64 4.
------------+Article 64 5.
------------+Article 64 6.
------------+Article 64 7.
------------+Article 64 8.
---------+Artikel 65 Geldbußen
------------+Article 65 1.
------------+Article 65 2.
------------+Article 65 3.
------------+Article 65 4.
---------+Artikel 66 Zwangsgelder
------------+Article 66 1.
------------+Article 66 2.
------------+Article 66 3.
------------+Article 66 4.
---------+Artikel 67 Anhörung der betreffenden Personen
------------+Article 67 1.
------------+Article 67 2.
---------+Artikel 68 Offenlegung, Art, Zwangsvollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und Zwangsgelder
------------+Article 68 1.
------------+Article 68 2.
------------+Article 68 3.
------------+Article 68 4.
------------+Article 68 5.
---------+Artikel 69 Kontrolle durch den Gerichtshof
---------+Artikel 70 Änderungen des Anhangs II
---------+Artikel 71 Widerruf der Registrierung
------------+Article 71 1.
------------+Article 71 2.
------------+Article 71 3.
------------+Article 71 4.
---------+Artikel 72 Gebühren für die Beaufsichtigung
------------+Article 72 1.
------------+Article 72 2.
------------+Article 72 3.
---------+Artikel 73 Aufsichtsmaßnahmen der ESMA
------------+Article 73 1.
------------+Article 73 2.
------------+Article 73 3.
---------+Artikel 74 Delegation von Aufgaben durch die ESMA an die zuständigen Behörden
------------+Article 74 1.
------------+Article 74 2.
------------+Article 74 3.
------------+Article 74 4.
------------+Article 74 5.
------+KAPITEL 2 Beziehungen zu Drittstaaten
---------+Artikel 75 Gleichwertigkeit und internationale Übereinkünfte
------------+Article 75 1.
------------+Article 75 2.
------------+Article 75 3.
------------+Article 75 4.
---------+Artikel 76 Kooperationsvereinbarungen
---------+Artikel 76a Gegenseitiger direkter Datenzugang
------------+Article 76a 1.
------------+Article 76a 2.
---------+Artikel 77 Anerkennung von Transaktionsregistern
------------+Article 77 1.
------------+Article 77 2.
---+TITEL VII ANFORDERUNGEN AN TRANSAKTIONSREGISTER
------+Artikel 78 Allgemeine Anforderungen
---------+Article 78 1.
---------+Article 78 2.
---------+Article 78 3.
---------+Article 78 4.
---------+Article 78 5.
---------+Article 78 6.
---------+Article 78 7.
---------+Article 78 8.
---------+Article 78 9.
---------+Article 78 10.
------+Artikel 79 Operationelle Zuverlässigkeit
---------+Article 79 1.
---------+Article 79 2.
---------+Article 79 3.
------+Artikel 80 Schutz und Speicherung der Daten
---------+Article 80 2.
---------+Article 80 3.
---------+Article 80 4.
---------+Article 80 5.
---------+Article 80 5a.
---------+Article 80 6.
------+Artikel 81 Transparenz und Datenverfügbarkeit
---------+Article 81 1.
---------+Article 81 2.
---------+Article 81 3.
---------+Article 81 4.
---------+Article 81 5.
------+Artikel 82 Ausübung der Befugnisübertragung
---------+Article 82 1.
---------+Article 82 2.
---------+Article 82 3.
---------+Article 82 4.
---------+Article 82 5.
---------+Article 82 6.
---+TITEL VIII GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
------+Artikel 83 Wahrung des Berufsgeheimnisses
---------+Article 83 1.
---------+Article 83 2.
---------+Article 83 3.
---------+Article 83 4.
---------+Article 83 5.
------+Artikel 84 Informationsaustausch
---------+Article 84 1.
---------+Article 84 2.
---------+Article 84 3.
---+TITEL IX ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 85 Berichte und Überprüfung
---------+Article 85 1.
---------+Article 85 1a.
---------+Article 85 3.
---------+Article 85 3a.
---------+Article 85 5.
---------+Article 85 6.
---------+Article 85 7.
---------+Article 85 8.
---------+Article 85 9.
---------+Article 85 10.
---------+Article 85 11.
---------+Article 85 12.
---------+Article 85 13.
---------+Article 85 14.
------+Artikel 86 Ausschussverfahren
---------+Article 86 1.
---------+Article 86 2.
---------+Article 86 3.
------+Artikel 87 Änderung der Richtlinie 98/26/EG
---------+Article 87 1.
---------+Article 87 2.
------+Artikel 88 Websites
---------+Article 88 1.
---------+Article 88 2.
---------+Article 88 3.
------+Artikel 89 Übergangsbestimmungen
---------+Article 89 1.
---------+Article 89 2.
---------+Article 89 3.
---------+Article 89 3a.
---------+Article 89 3b.
---------+Article 89 3c.
---------+Article 89 4.
---------+Article 89 5.
---------+Article 89 5a.
---------+Article 89 6.
---------+Article 89 7.
---------+Article 89 8.
---------+Article 89 9.
---------+Article 89 10.
---------+Article 89 11.
---------+Article 89 12.
---------+Article 89 13.
------+Artikel 90 Personal und Ressourcen der ESMA
------+Artikel 91 Inkrafttreten
---+ANHANG I
---+ANHANG II
---+ANHANG III Liste der Verstöße nach Artikel 25j Absatz 1
---+ANHANG IV Liste der Koeffizienten aufgrund erschwerender und mildernder Faktoren zum Zwecke der Anwendung des Artikels 25j Absatz 3
English - European Union - Financial Industry -

VERORDNUNG (EU) Nr. 648/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNG (EU) Nr. 648/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 4. Juli 2012

über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

(Text von Bedeutung für den EWR)

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
TITEL II CLEARING, MELDUNG UND RISIKOMINDERUNG VON OTC-DERIVATEN TITEL II CLEARING, MELDUNG UND RISIKOMINDERUNG VON OTC-DERIVATEN
TITEL III ZULASSUNG UND BEAUFSICHTIGUNG VON CCPs TITEL III ZULASSUNG UND BEAUFSICHTIGUNG VON CCPs
TITEL IV ANFORDERUNGEN AN CCPs TITEL IV ANFORDERUNGEN AN CCPs
TITEL V INTEROPERABILITÄTSVEREINBARUNGEN TITEL V INTEROPERABILITÄTSVEREINBARUNGEN
TITEL VI REGISTRIERUNG UND AUFSICHT VON TRANSAKTIONSREGISTERN TITEL VI REGISTRIERUNG UND AUFSICHT VON TRANSAKTIONSREGISTERN
TITEL VII ANFORDERUNGEN AN TRANSAKTIONSREGISTER TITEL VII ANFORDERUNGEN AN TRANSAKTIONSREGISTER
TITEL VIII GEMEINSAME BESTIMMUNGEN TITEL VIII GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
TITEL IX ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN TITEL IX ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANHANG I




ANHANG I

Liste der Verstöße nach Artikel 65 Absatz 1

I. 

Verstöße im Zusammenhang mit organisatorischen Anforderungen oder mit Interessenkonflikten:

a) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 1, wenn es nicht über solide Unternehmensführungsregeln verfügt, wozu auch eine klare Organisationsstruktur mit genau abgegrenzten, transparenten und kohärenten Verantwortungsbereichen und angemessenen Mechanismen der internen Kontrolle einschließlich solider Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, die die Offenlegung vertraulicher Informationen verhindern, gehört.

b) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 2, wenn es nicht in schriftlicher Form festgelegte organisatorische und administrative Vorkehrungen bereithält bzw. anwendet, um potenzielle Interessenkonflikte zu erkennen und zu regeln, die seine Manager, seine Beschäftigten oder andere mit ihnen direkt oder indirekt durch eine enge Verbindung verbundene Personen betreffen.

c) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 3, wenn es nicht angemessene Strategien und Verfahren einführt, die dazu ausreichen, die Einhaltung aller Bestimmungen dieser Verordnung, auch durch seine Manager und Beschäftigten, sicherzustellen.

d) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 4, wenn es nicht dauerhaft eine angemessene Organisationsstruktur unterhält bzw. einsetzt, die die Kontinuität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Transaktionsregisters bei der Erbringung seiner Dienstleistungen und der Ausübung seiner Tätigkeiten sicherstellt.

e) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 5, wenn es seine Nebendienstleistungen nicht von seiner Aufgabe der zentralen Erfassung und Verwahrung von Aufzeichnungen über Derivate betrieblich trennt.

f) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 6, wenn es nicht dafür sorgt, dass seine Geschäftsleitung und die Mitglieder seines Leitungsorgans hinlänglich gut beleumundet sind und über ausreichende Erfahrung verfügen, um eine solide und umsichtige Führung des Transaktionsregisters sicherzustellen.

g) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 7, wenn es nicht objektive, diskriminierungsfreie und öffentlich zugängliche Anforderungen für den Zugang von Dienstleistungsanbietern und Unternehmen, die der Meldepflicht nach Artikel 9 unterliegen, aufstellt.

h) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 8, wenn es nicht die Preise und Entgelte im Zusammenhang mit den aufgrund dieser Verordnung erbrachten Dienstleistungen bekannt macht, wenn meldende Einrichtungen keinen separaten Zugang zu einzelnen Diensten erhalten oder wenn die in Rechnung gestellten Preise und Entgelte nicht kostengerecht sind.

▼M12

i) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 9 Buchstabe a, wenn es keine angemessenen Verfahren für den wirksamen Datenabgleich zwischen Transaktionsregistern einführt.

j) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 9 Buchstabe b, wenn es keine angemessenen Verfahren zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der gemeldeten Daten einführt.

k) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 78 Absatz 9 Buchstabe c, wenn es keine angemessenen Strategien für die ordnungsgemäße Übertragung von Daten auf andere Transaktionsregister für den Fall einführt, dass dies von den in Artikel 9 genannten Gegenparteien oder CCPs beantragt oder anderweitig notwendig wird.

▼B

II. 

Verstöße im Zusammenhang mit betrieblichen Anforderungen:

▼M17

a) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 79 Absatz 1, wenn es nicht die Quellen betrieblicher Risiken ermittelt bzw. diese Risiken nicht durch die Entwicklung angemessener Systeme, Kontrollen und Verfahren, einschließlich IKT-Systemen, die gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 betrieben werden, minimiert.

b) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 79 Absatz 2, wenn es nicht eine angemessene Geschäftsfortführungsleitlinie und einen Notfallwiederherstellungsplan, die nach der Verordnung (EU) 2022/2554 eingerichtet werden, festlegt, umsetzt oder aufrechterhält, mit dem Ziel, die Aufrechterhaltung der Funktionen des Transaktionsregisters, die zeitnahe Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs sowie die Erfüllung der Pflichten des Transaktionsregisters zu gewährleisten.

▼M17 —————

▼B

d) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 80 Absatz 2, wenn es die Daten, die es aufgrund dieser Verordnung erhält, für gewerbliche Zwecke nutzt, ohne dass die jeweiligen Gegenparteien ihre Zustimmung dazu erteilt haben.

e) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 80 Absatz 3, wenn es nicht die gemäß Artikel 9 erhaltenen Informationen umgehend aufzeichnet und während mindestens zehn Jahren nach Beendigung der entsprechenden Kontrakte aufbewahrt oder wenn es nicht effiziente Verfahren zur zeitnahen Aufzeichnung anwendet, um Änderungen der aufgezeichneten Informationen zu dokumentieren.

f) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 80 Absatz 4, wenn es nicht die Positionen nach Derivatekategorien und nach meldenden Einrichtungen auf der Grundlage der gemäß Artikel 9 übermittelten Angaben zu den Derivatekontrakten berechnet.

g) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 80 Absatz 5, wenn es nicht den Vertragsparteien die Möglichkeit gibt, zeitnah auf die Informationen zu einem Kontrakt zuzugreifen und sie zu korrigieren.

h) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 80 Absatz 6, wenn es nicht alle angemessenen Maßnahmen trifft, um einen Missbrauch der in seinen Systemen gespeicherten Informationen zu verhindern.

III. 

Verstöße im Zusammenhang mit der Transparenz und der Verfügbarkeit von Informationen:

a) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 81 Absatz 1, wenn es nicht regelmäßig aggregierte Positionen, aufgeschlüsselt nach Derivatekategorien, zu den ihm gemeldeten Kontrakten veröffentlicht.

b) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 81 Absatz 2, wenn es nicht den in Artikel 81 Absatz 3 genannten Stellen unmittelbar und unverzüglich Zugang zu den Einzelheiten von Derivatekontrakten gewährt, die sie für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben und Mandate benötigen.

IV. 

Verstöße im Zusammenhang mit der Behinderung von Aufsichtstätigkeiten:

a) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 61 Absatz 1, wenn es auf ein einfaches Auskunftsersuchen der ESMA nach Artikel 61 Absatz 2 oder einen Beschluss der ESMA zur Anforderung von Auskünften nach Artikel 61 Absatz 3 hin sachlich falsche oder irreführende Auskünfte abgibt.

b) 

Ein Transaktionsregister begeht einen Verstoß, wenn es sachlich falsche oder irreführende Antworten auf Fragen erteilt, die nach Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c gestellt werden.

c) 

Ein Transaktionsregister begeht einen Verstoß, wenn es einer von der ESMA aufgrund von Artikel 73 erlassenen Aufsichtsmaßnahme nicht fristgemäß nachkommt.

▼M12

d) 

Ein Transaktionsregister verstößt gegen Artikel 55 Absatz 4, wenn es die ESMA nicht rechtzeitig über alle wesentlichen Änderungen der Voraussetzungen für die Registrierung unterrichtet.

▼B

ANHANG II




ANHANG II

Liste der Koeffizienten aufgrund erschwerender und mildernder Faktoren zum Zwecke der Anwendung des Artikels 65 Absatz 3

Die nachstehenden Koeffizienten sind kumulativ auf die Grundbeträge nach Artikel 65 Absatz 2 anzuwenden:

I. 

Anpassungskoeffizienten aufgrund erschwerender Faktoren:

a) 

Wenn der Verstoß wiederholt begangen wurde, gilt für jede Wiederholung ein zusätzlicher Koeffizient von 1,1.

b) 

Wenn der Verstoß während mehr als sechs Monaten begangen wurde, gilt ein Koeffizient von 1,5.

c) 

Wenn durch den Verstoß systemimmanente Schwachstellen in der Organisation des Transaktionsregisters, insbesondere in seinen Verfahren, Verwaltungssystemen oder internen Kontrollen erkennbar geworden sind, gilt ein Koeffizient von 2,2.

d) 

Wenn der Verstoß negative Auswirkungen auf die Qualität der von dem Transaktionsregister verwahrten Daten hat, gilt ein Koeffizient von 1,5.

e) 

Wenn der Verstoß vorsätzlich begangen wurde, gilt ein Koeffizient von 2.

f) 

Wenn seit der Feststellung des Verstoßes keine Abhilfemaßnahmen getroffen wurden, gilt ein Koeffizient von 1,7.

g) 

Wenn die Geschäftsleitung des Transaktionsregisters nicht mit der ESMA bei der Durchführung von deren Ermittlungen zusammengearbeitet hat, gilt ein Koeffizient von 1,5.

II. 

Anpassungskoeffizienten aufgrund mildernder Faktoren:

a) 

Wenn der Verstoß während weniger als zehn Arbeitstagen begangen wurde, gilt ein Koeffizient von 0,9.

b) 

Wenn die Geschäftsleitung des Transaktionsregisters nachweisen kann, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Verstoßes ergriffen hat, gilt ein Koeffizient von 0,7.

c) 

Wenn das Transaktionsregister die ESMA zügig, wirkungsvoll und umfassend von dem Verstoß in Kenntnis gesetzt hat, gilt ein Koeffizient von 0,4.

d) 

Wenn das Transaktionsregister freiwillig Maßnahmen getroffen hat, damit ein ähnlicher Verstoß künftig nicht mehr begangen werden kann, gilt ein Koeffizient von 0,6.

ANHANG III Liste der Verstöße nach Artikel 25j Absatz 1




ANHANG III

Liste der Verstöße nach Artikel 25j Absatz 1

I. 

Verstöße im Zusammenhang mit Eigenkapitalanforderungen:

a) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 16 Absatz 1, wenn sie nicht über ein ständiges und verfügbares Anfangskapital in Höhe von mindestens 7,5 Mio. EUR verfügt;

b) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 16 Absatz 2, wenn sie nicht über das Eigenkapital einschließlich der Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen verfügt, das im Verhältnis zu dem Risiko stehen muss, das sich aus ihren Tätigkeiten ergibt, und das zu jedem Zeitpunkt ausreichen muss, um eine geordnete Abwicklung oder Restrukturierung der Geschäftstätigkeiten über einen angemessenen Zeitraum zu ermöglichen und einen ausreichenden Schutz der CCP vor Kredit-, Gegenpartei-, Markt-, Betriebs-, Rechts- und Geschäftsrisiken zu gewährleisten, sofern diese nicht bereits durch besondere Finanzmittel gemäß den Artikeln 41 bis 44 gedeckt sind.

II. 

Verstöße im Zusammenhang mit organisatorischen Anforderungen oder mit Interessenkonflikten:

▼M18

a) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 26 Absatz 1, wenn sie nicht über solide Regelungen zur Unternehmensführung verfügt, wozu eine klare Organisationsstruktur mit genau abgegrenzten, transparenten und kohärenten Verantwortungsbereichen, wirksamen Ermittlungs-, Steuerungs-, Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren für die Risiken, denen sie ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, sowie angemessene interne Kontrollmechanismen einschließlich solider Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren zählen, oder wenn sie ein Clearingmitglied oder ein Kunde wird oder mit einem Clearingmitglied indirekte Clearingvereinbarungen mit dem Ziel trifft, Clearingtätigkeiten bei einer anderen CCP auszuüben, es sei denn, diese Clearingtätigkeiten werden im Rahmen einer Interoperabilitätsvereinbarung gemäß Titel V durchgeführt oder wenn sie ihre Anlagestrategie gemäß Artikel 47 durchführt;

▼M14

b) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 26 Absatz 2, wenn sie keine angemessenen Strategien und Verfahren einführt, die hinreichend wirksam sind, um die Einhaltung der vorliegenden Verordnung, auch durch ihre Manager und Beschäftigten, sicherzustellen;

▼M17

c) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 26 Absatz 3, wenn sie nicht dauerhaft über eine Organisationsstruktur verfügt, die Kontinuität und ein ordnungsgemäßes Funktionieren im Hinblick auf die Erbringung ihrer Dienstleistungen und Ausübung ihrer Tätigkeiten gewährleistet, oder wenn sie keine angemessenen und geeigneten Systeme, Ressourcen und Verfahren einsetzt, einschließlich IKT-Systemen, die gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) betrieben werden;

▼M14

d) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 26 Absatz 4, wenn sie nicht für eine stete klare Trennung zwischen den Berichtslinien für das Risikomanagement und den Berichtslinien für ihre übrigen Tätigkeiten sorgt;

e) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 26 Absatz 5, wenn sie nicht für die Festlegung, Einführung und Aufrechterhaltung einer Vergütungspolitik sorgt, die einem soliden, effektiven Risikomanagement förderlich ist und keine Anreize für eine Lockerung der Risikostandards schafft;

▼M17 —————

▼M14

g) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 26 Absatz 7, wenn sie ihre Regelungen zur Unternehmensführung, die für die CCP geltenden Vorschriften oder die Kriterien für die Zulassung als Clearingmitglied nicht unentgeltlich öffentlich zugänglich macht;

h) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 26 Absatz 8, wenn sie nicht regelmäßig stattfindenden unabhängigen Prüfungen unterworfen wird, oder wenn sie die Ergebnisse dieser Prüfungen nicht dem Leitungsorgan mitteilt oder der ESMA zur Verfügung stellt;

i) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 27 Absatz 1 oder gegen Artikel 27 Absatz 2 Unterabsatz 2, wenn sie nicht dafür sorgt, dass ihre Geschäftsleitung und die Mitglieder ihres Leitungsorgans hinlänglich gut beleumundet sind und über ausreichende Erfahrung verfügen, um ein solides und umsichtiges Management der CCP sicherzustellen;

j) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 27 Absatz 2, wenn sie nicht dafür sorgt, dass mindestens ein Drittel der Mitglieder, jedoch nicht weniger als zwei Mitglieder dieses Leitungsorgans unabhängig sind, oder wenn sie bei Angelegenheiten, die für die Artikel 38 und 39 relevant sind, nicht die Vertreter der Kunden von Clearingmitgliedern zu den Sitzungen des Leitungsorgans einlädt, oder wenn die Vergütung der unabhängigen und der anderen nicht geschäftsführenden Mitglieder des Leitungsorgans vom geschäftlichen Erfolg der CCP abhängt;

k) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 27 Absatz 3, wenn sie die Rollen und Zuständigkeiten des Leitungsorgans nicht klar definiert, oder wenn sie der ESMA oder den Abschlussprüfern die Protokolle der Sitzungen des Leitungsorgans nicht zugänglich macht;

l) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 28 Absatz 1, wenn sie keinen Risikoausschuss einrichtet oder wenn diesem Risikoausschuss keine Vertreter ihrer Clearingmitglieder, unabhängige Mitglieder des Leitungsorgans sowie Vertreter ihrer Kunden angehören, wenn in diesem Risikoausschuss eine dieser Gruppen von Vertretern über eine Mehrheit im Risikoausschuss verfügt, oder wenn die ESMA trotz ihres einschlägigen Ersuchens nicht in gebührendem Umfang über die Tätigkeiten und Beschlüsse des Risikoausschusses unterrichtet wird;

m) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 28 Absatz 2, wenn sie das Mandat, die Regelungen zur Unternehmensführung zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit, die operationellen Verfahren, die Zulassungskriterien oder den Mechanismus für die Wahl der Ausschussmitglieder nicht in klarer Form festlegt, wenn sie die Regelungen zur Unternehmensführung nicht öffentlich zugänglich macht, oder wenn sie nicht festlegt, dass den Vorsitz im Risikoausschuss ein unabhängiges Mitglied des Leitungsorgans führt, dass der Ausschuss unmittelbar dem Leitungsorgan unterstellt ist und dass er regelmäßige Sitzungen abhält;

n) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 28 Absatz 3, wenn sie dem Risikoausschuss nicht gestattet, das Leitungsorgan in allen Belangen zu beraten, die sich auf das Risikomanagement der CCP auswirken können, oder wenn sie keine angemessenen Bemühungen unternimmt, in Krisenzeiten den Risikoausschuss in Bezug auf Entwicklungen, die sich auf das Risikomanagement der CCP auswirken, zu hören;

o) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 28 Absatz 5, wenn sie die ESMA nicht unverzüglich über jeden Beschluss des Leitungsorgans, nicht den Empfehlungen des Risikoausschusses zu folgen, unterrichtet;

p) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 29 Absatz 1, wenn sie nicht sämtliche Aufzeichnungen über erbrachte Dienstleistungen und ausgeübte Tätigkeiten für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufbewahrt, sodass die ESMA überwachen kann, inwieweit die CCP die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung einhält;

q) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 29 Absatz 2, wenn sie nicht sämtliche Informationen über alle von ihr abgewickelten Kontrakte für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach Beendigung des jeweiligen Kontrakts aufbewahrt, wobei die betreffenden Informationen es ermöglichen müssen, die ursprünglichen Bedingungen einer Transaktion vor dem Clearing durch die betreffende CCP festzustellen;

r) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 29 Absatz 3, wenn sie der ESMA und den einschlägigen Mitgliedern des ESZB auf Anfrage nicht die in Artikel 29 Absätze 1 und 2 genannten Aufzeichnungen oder Informationen sowie sämtliche Informationen über die Positionen geclearter Kontrakte zur Verfügung stellt, unabhängig vom Ort, an dem die Transaktionen abgeschlossen wurden;

s) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 30 Absatz 1, wenn sie der ESMA keine, falsche oder unvollständige Angaben zu Identität und Höhe der Beteiligung der natürlichen oder juristischen Personen, die als direkte oder indirekte Aktionäre oder Gesellschafter eine qualifizierte Beteiligung an der CCP halten, übermittelt;

t) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 30 Absatz 4, wenn sie den in Artikel 30 Absatz 1 genannten Personen eine Einflussnahme gestattet, die sich voraussichtlich zum Nachteil eines soliden und umsichtigen Managements der CCP auswirken wird;

u) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 31 Absatz 1, wenn sie der ESMA keine, falsche oder unvollständige Angaben zu jeglichen Veränderungen in der Geschäftsleitung übermittelt, oder wenn sie der ESMA nicht sämtliche Informationen zur Verfügung stellt, die erforderlich sind, um die Einhaltung von Artikel 27 Absatz 1 und Artikel 27 Absatz 2 Unterabsatz 2 zu bewerten;

v) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 33 Absatz 1, wenn sie nicht auf Dauer wirksame, in schriftlicher Form festgelegte organisatorische und administrative Vorkehrungen trifft, um potenzielle Interessenkonflikte zwischen ihr, einschließlich Managern, Beschäftigten oder anderer Personen, zu denen ein direktes oder indirektes Kontrollverhältnis oder eine enge Verbindung besteht, einerseits und ihren Clearingmitgliedern oder deren Kunden, soweit diese ihr bekannt sind, andererseits zu erkennen und zu regeln, oder wenn sie keine geeigneten Verfahren zur Beilegung von Interessenkonflikten einführt oder anwendet;

w) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 33 Absatz 2, wenn sie im Falle, dass die von der CCP zur Regelung von Interessenkonflikten getroffenen organisatorischen oder administrativen Vorkehrungen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass eine mögliche Beeinträchtigung der Interessen eines Clearingmitglieds oder eines Kunden vermieden wird, vor der Durchführung neuer Transaktionen im Auftrag des Clearingmitglieds das betreffende Clearingmitglied oder einen der CCP bekannten betroffenen Kunden dieses Clearingmitglieds nicht unmissverständlich über die allgemeine Art oder die Quellen der Interessenkonflikte in Kenntnis setzt;

x) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 33 Absatz 3, wenn sie in den schriftlich festgelegten Regelungen nicht allen Umständen Rechnung trägt, die der CCP bekannt sind oder bekannt sein sollten und die aufgrund der Struktur und der Geschäftstätigkeiten anderer Unternehmen, von denen sie ein Mutterunternehmen oder ein Tochterunternehmen ist, zu einem Interessenkonflikt führen könnten;

y) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 33 Absatz 5, wenn sie nicht alle angemessenen Maßnahmen trifft, um einen Missbrauch der in ihren Systemen enthaltenen Informationen zu unterbinden, oder wenn sie die Nutzung dieser Informationen für andere Geschäftstätigkeiten oder durch eine natürliche Person, die in einer engen Verbindung zu einer CCP steht, oder durch eine juristische Person, die in einer Mutter-Tochter-Beziehung zu einer CCP steht, nicht verhindert und von dieser CCP erfasste vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden, der das Verfügungsrecht über die vertraulichen Informationen hat, für gewerbliche Zwecke nutzt;

z) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 36 Absatz 1, wenn sie nicht fair und professionell im besten Interesse ihrer Clearingmitglieder und Kunden handelt;

aa) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 36 Absatz 2, wenn sie nicht über zugängliche, transparente und faire Vorschriften für die zügige Bearbeitung von Beschwerden verfügt;

▼M18

ab) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 37 Absatz 1 oder Absatz 2, wenn sie dauerhaft diskriminierende, undurchsichtige oder subjektive Kriterien anwendet, oder wenn sie nicht dauerhaft einen fairen und offenen Zugang zu dieser CCP gewährleistet, oder wenn sie nicht dauerhaft sicherstellt, dass ihre Clearingmitglieder über ausreichende finanzielle Mittel und operationelle Kapazitäten verfügen, um den aus der Beteiligung an dieser CCP erwachsenden Verpflichtungen nachkommen zu können, oder wenn sie nicht über die entsprechenden Zulassungskriterien verfügt, mit denen sichergestellt wird, dass CCP oder Clearinghäuser weder direkt noch indirekt Clearingmitglieder dieser CCP werden können, oder wenn sie nicht mindestens einmal jährlich eine umfassende Überprüfung vornimmt, um festzustellen, ob die Clearingmitglieder ihren Verpflichtungen nachkommen;

▼M18

aba) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 37 Absatz 1a, wenn sie nichtfinanzielle Gegenparteien als Clearingmitglieder akzeptiert, wenn diese Gegenparteien nicht nachgewiesen haben, wie sie beabsichtigen, die Einschussanforderungen und die Beiträge zum Ausfallfonds zu erfüllen, oder wenn sie es versäumt, die Vorkehrungen zu überprüfen, die getroffen wurden, um zu überwachen, ob die Bedingung für diese nichtfinanziellen Gegenparteien, als Clearingmitglieder zu agieren, erfüllt ist;

▼M14

ac) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 37 Absatz 4, wenn sie nicht über objektive und transparente Verfahren für die Aussetzung der Anbindung an eine CCP als Teilnehmer und die ordentliche Beendigung der Clearingmitgliedschaft von Teilnehmern verfügt, die nicht mehr die in Artikel 37 Absatz 1 genannten Kriterien erfüllen;

ad) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 37 Absatz 5, wenn sie Clearingmitgliedern, die die in Artikel 37 Absatz 1 genannten Kriterien nicht mehr erfüllen, den Zugang verweigert, ohne dies in schriftlicher Form und auf der Grundlage einer umfassenden Risikoanalyse hinreichend zu begründen;

ae) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 1, wenn sie den Kunden ihrer Clearingmitglieder keinen separaten Zugang zu den erbrachten spezifischen Dienstleistungen ermöglicht;

af) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 39 Absatz 7, wenn sie die in jenem Absatz genannten jeweiligen Grade der Kontentrennung nicht zu handelsüblichen Bedingungen anbietet.

III. 

Verstöße im Zusammenhang mit betrieblichen Anforderungen:

▼M17

a) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 34 Absatz 1, wenn sie keine angemessene Geschäftsfortführungsleitlinie und keinen Reaktions- und Wiederherstellungsplan, die nach der Verordnung (EU) 2022/2554 eingerichtet werden, festlegt, umsetzt und befolgt, mit dem Ziel, eine Aufrechterhaltung der Funktionen der CCP, eine rechtzeitige Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs sowie eine Erfüllung der Pflichten der CCP zu gewährleisten, wobei ein solcher Plan zumindest eine Wiederherstellung aller Transaktionen zum Zeitpunkt der Störung ermöglichen muss, sodass die CCP weiterhin zuverlässig arbeiten und die Abwicklung zum geplanten Termin vornehmen kann;

▼M14

b) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 34 Absatz 2, wenn sie kein geeignetes Verfahren einrichtet, anwendet oder beibehält, das Gewähr dafür bieten soll, dass die Vermögenswerte und Positionen ihrer Kunden und Clearingmitglieder im Fall eines Entzugs der Anerkennung aufgrund eines Beschlusses nach Artikel 25 zügig und ordnungsgemäß abgewickelt oder übertragen werden;

c) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 35 Absatz 1 Unterabsatz 2, wenn sie wichtige, mit dem Risikomanagement der CCP zusammenhängende Tätigkeiten ohne Genehmigung der ESMA auslagert;

d) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 39 Absatz 1, wenn sie keine getrennten Aufzeichnungen und Abrechnungskonten führt, die es ihr ermöglichen, in den bei ihr geführten Konten jederzeit unverzüglich die im Namen eines Clearingmitglieds gehaltenen Vermögenswerte und Positionen von den im Namen eines anderen Clearingmitglieds gehaltenen Vermögenswerten und Positionen sowie von den eigenen Vermögenswerten zu unterscheiden;

e) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 39 Absatz 2, wenn sie nicht die Möglichkeit bietet oder auf Anfrage nicht in der Lage ist, getrennte Aufzeichnungen und Abrechnungskonten zu führen, die es jedem Clearingmitglied ermöglichen, in Konten bei der CCP zwischen seinen eigenen Vermögenswerten und Positionen und den im Namen seiner Kunden gehaltenen zu unterscheiden;

f) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 39 Absatz 3, wenn sie nicht die Möglichkeit bietet oder auf Anfrage nicht in der Lage ist, getrennte Aufzeichnungen und Abrechnungskonten zu führen, die es jedem Clearingmitglied ermöglichen, in Konten bei der CCP die im Namen eines Kunden gehaltenen Vermögenswerte und Positionen von den im Namen anderer Kunden gehaltenen zu unterscheiden, oder wenn sie auf entsprechenden Wunsch Clearingmitgliedern nicht auf Ersuchen die Möglichkeit einräumt, weitere Konten im eigenen Namen für Rechnung ihrer Kunden zu eröffnen;

g) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 40, wenn sie nicht in nahezu Echtzeit ihre Liquiditäts- und Kreditrisikopositionen in Bezug auf jedes Clearingmitglied und gegebenenfalls in Bezug auf eine andere CCP misst und bewertet, mit der sie eine Interoperabilitätsvereinbarung geschlossen hat, oder wenn sie nicht über einen zeitnahen und diskriminierungsfreien Zugang zu den relevanten Quellen für die Preisermittlung verfügt, sodass sie ihre Risikopositionen auf einer angemessenen Kostengrundlage effektiv messen kann;

▼M18

h) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 41 Absatz 1, wenn sie keine Einschusszahlungen vorschreibt, einfordert oder einzieht, um ihre von ihren Clearingmitgliedern oder gegebenenfalls von anderen CCP, mit denen Interoperabilitätsvereinbarungen bestehen, ausgehenden Kreditrisiken zu begrenzen, oder wenn sie Einschusszahlungen vorschreibt, einfordert oder einzieht, die nicht ausreichen, um potenzielle Risiken zu decken, die nach Einschätzung der CCP bis zur Liquidierung der relevanten Positionen eintreten können, oder um Verluste aus mindestens 99 % der Forderungsveränderungen über einen angemessenen Zeithorizont zu decken, oder die nicht ausreichen, um zu gewährleisten, dass die CCP ihre Risikopositionen gegenüber allen ihren Clearingmitgliedern und gegebenenfalls gegenüber allen anderen CCPs, mit denen Interoperabilitätsvereinbarungen bestehen, in vollem Umfang zumindest auf Tagesbasis besichert, oder wenn sie es versäumt, die Höhe der von ihr zu fordernden Einschusszahlungen kontinuierlich zu überwachen und den aktuellen Marktbedingungen anzupassen, wobei sie etwaigen potenziell prozyklischen Wirkungen Rechnung trägt;

▼M14

i) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 41 Absatz 2, wenn sie bei der Festlegung der von ihr eingeforderten Einschusszahlungen keine Modelle und Parameter vorgibt, die die Risikomerkmale der geclearten Produkte berücksichtigen und dem Intervall der Einforderung der Einschusszahlungen, der Marktliquidität und der Möglichkeit von Veränderungen während der Laufzeit der Transaktion Rechnung tragen;

▼M18

j) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 41 Absatz 3, wenn sie nicht untertägig Einschusszahlungen einfordert und einzieht, zumindest wenn vorab festgelegte Schwellenwerte überschritten werden, oder wenn sie untertägige Nachschusszahlungen einbehält, nachdem sie alle fälligen Zahlungen entgegengenommen hat, anstatt sie nach Möglichkeit weiterzugeben;

▼M14

k) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 42 Absatz 3, wenn sie keinen Ausfallfonds vorhält, der sie in die Lage versetzt, unter extremen, aber plausiblen Marktbedingungen zumindest den Ausfall des Clearingmitglieds, gegenüber dem sie die höchsten Risikopositionen hält, oder, wenn diese Summe höher ist, der Clearingmitglieder, gegenüber denen sie die zweit- und dritthöchsten Risikopositionen hält, aufzufangen, oder wenn sie Szenarien entwickelt, die nicht die volatilsten Perioden, die bisher auf den von ihr bedienten Märkten beobachtet wurden, und nicht mehrere für die Zukunft denkbare Szenarien beinhalten, die unerwartete Verkäufe von Finanzmitteln und einen schnellen Rückgang der Marktliquidität berücksichtigen;

l) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 43 Absatz 2, wenn der Ausfallfonds gemäß Artikel 42 und ihre sonstigen Finanzmittel gemäß Artikel 43 Absatz 1 es der CCP nicht ermöglichen, unter extremen, aber plausiblen Marktbedingungen einen Ausfall mindestens der beiden Clearingmitglieder, gegenüber denen sie die höchsten Risikopositionen hält, aufzufangen;

m) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 44 Absatz 1, wenn sie nicht jederzeit Zugang zu ausreichender Liquidität hat, um ihre Dienstleistungen und Tätigkeiten ausführen zu können, oder wenn sie nicht täglich ihren potenziellen Liquiditätsbedarf ermittelt;

n) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 45 Absätze 1, 2 und 3, wenn sie nicht erst die Einschusszahlungen eines ausgefallenen Clearingmitglieds verwendet, bevor sie andere Finanzmittel zur Deckung von Verlusten einsetzt;

o) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 45 Absatz 4, wenn sie nicht erst zugeordnete Eigenmittel einsetzt, bevor sie auf die in den Ausfallfonds eingezahlten Beiträge der nicht ausgefallenen Clearingmitglieder zurückgreift;

▼M18

oa) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 45a Absatz 1, wenn sie eine der unter den Buchstaben a, b und c des genannten Absatzes aufgeführten Maßnahmen ergreift, obwohl die ESMA die CCP aufgefordert hat, für einen von der ESMA festgelegten Zeitraum davon abzusehen;

▼M14

p) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 46 Absatz 1, wenn sie im Falle, dass sonstige Sicherheiten nach dem in Artikel 46 Absatz 3 genannten delegierten Rechtsakt der Kommission nicht erlaubt sind, zur Deckung ihrer anfänglichen und laufenden Risikopositionen gegenüber ihren Clearingmitgliedern etwas anderes als hochliquide Sicherheiten mit minimalem Kredit- und Marktrisiko akzeptiert;

▼M18

pa) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 46 Absatz 1, wenn sie öffentliche Garantien, Garantien von öffentlichen Banken oder Garantien von Geschäftsbanken akzeptiert, wenn diese Garantien nicht auf Antrag innerhalb der in Artikel 41 genannten Liquidationsfrist uneingeschränkt verfügbar sind, oder wenn sie in ihren Betriebsvorschriften für die von ihr übernommenen Garantien kein akzeptables Mindestmaß an Besicherung festsetzt, oder wenn sie öffentliche Garantien, Garantien von öffentlichen Banken oder Garantien von Geschäftsbanken zur Deckung anderer Risikopositionen als ihrer ursprünglichen und laufenden Risikopositionen gegenüber ihren Clearingmitgliedern, bei denen es sich um nichtfinanzielle Gegenparteien handelt, oder gegenüber Kunden von Clearingmitgliedern akzeptiert, sofern es sich bei diesen Kunden von Clearingmitgliedern um nichtfinanzielle Gegenparteien handelt, oder wenn der CCP öffentliche Garantien, Garantien von öffentlichen Banken oder Garantien von Geschäftsbanken gewährt werden, die die Anforderungen des Unterabsatzes 3 Buchstaben a bis e des genannten Absatzes nicht erfüllen;

▼M14

q) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 47 Absatz 1, wenn sie ihre Finanzmittel anders als in bar oder in hochliquiden Finanzinstrumenten mit minimalem Markt- und Kreditrisiko, die schnell und mit minimalem negativem Preiseffekt liquidierbar sind, anlegt;

r) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 47 Absatz 3, wenn sie Finanzinstrumente, die als Einschusszahlung oder als Beiträge zum Ausfallfonds hinterlegt werden, nicht bei Betreibern von Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen hinterlegt, die einen umfassenden Schutz der betreffenden Finanzinstrumente gewährleisten, wenn diese verfügbar sind, oder wenn sie nicht andere besonders sichere Vereinbarungen mit zugelassenen Finanzinstituten nutzt;

s) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 47 Absatz 4, wenn sie Geldanlagen auf andere Weise als durch besonders sichere Vereinbarungen mit zugelassenen Finanzinstituten oder durch die Nutzung der ständigen Einlagefazilitäten der Zentralbanken oder anderer von den Zentralbanken bereitgestellter vergleichbarer Anlageformen tätigt;

t) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 47 Absatz 5, wenn sie Vermögenswerte bei einem Dritten hinterlegt, ohne durch eine andere Bezeichnung der betreffenden Konten in den Büchern dieses Dritten oder durch andere gleichwertige Vorkehrungen, die dasselbe Schutzniveau garantieren, sicherzustellen, dass die Vermögenswerte, die von den Clearingmitgliedern stammen, von den eigenen Vermögenswerten der CCP und von den Vermögenswerten des Dritten unterschieden werden können, oder wenn sie bei Bedarf keinen sofortigen Zugang zu den Finanzinstrumenten hat;

u) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 47 Absatz 6, wenn sie ihr Kapital oder die aufgrund der Anforderungen gemäß Artikel 41 bis 44 erhaltenen Beträge in eigenen Wertpapieren oder Wertpapieren ihres Mutterunternehmens oder ihres Tochterunternehmens anlegt;

v) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 48 Absatz 1, wenn sie nicht über detaillierte Verfahren verfügt, die in dem Fall Anwendung finden, dass ein Clearingmitglied die in Artikel 37 genannten Zulassungsvorschriften der CCP nicht innerhalb der von der CCP vorgegebenen Frist und im Einklang mit den von ihr festgelegten Verfahren erfüllt, oder wenn sie nicht detailliert festlegt, welche Verfahren Anwendung finden, wenn der Ausfall eines Clearingmitglieds nicht durch die CCP bekannt gegeben wird, oder wenn sie diese Verfahren nicht jährlich überprüft;

w) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 48 Absatz 2, wenn sie nicht unverzüglich Maßnahmen ergreift, um Verluste und Liquiditätsengpässe, die sich durch den Ausfall von Clearingmitgliedern ergeben, zu begrenzen, und nicht dafür sorgt, dass durch die Glattstellung der Positionen eines Clearingmitglieds ihr Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt wird und die nicht ausfallenden Clearingmitglieder nicht Verlusten ausgesetzt werden, die sie nicht erwarten oder kontrollieren können;

x) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 48 Absatz 3, wenn sie nicht unverzüglich die ESMA unterrichtet, bevor der Ausfall erklärt oder das entsprechende Verfahren angewendet wird;

y) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 48 Artikel 4, wenn sie sich nicht davon überzeugt, dass ihre Verfahren bei einem Ausfall rechtlich durchsetzbar sind, und wenn sie nicht alle angemessenen Maßnahmen trifft, um sicherzustellen, dass sie über die rechtlichen Befugnisse verfügt, um Eigenhandelspositionen des ausfallenden Clearingmitglieds abzuwickeln und die Kundenpositionen des ausfallenden Clearingmitglieds zu übertragen oder abzuwickeln;

z) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 49 Absatz 1, wenn sie nicht regelmäßig die Modelle und Parameter, die bei der Berechnung ihrer Einschussanforderungen, der Beiträge zum Ausfallfonds und der Anforderungen an die Sicherheiten zugrunde gelegt werden, sowie andere Risikokontrollmechanismen überprüft, wenn sie diese Modelle nicht häufigen, strikten Stresstests unterwirft, um ihre Belastbarkeit unter extremen, aber plausiblen Marktbedingungen zu bewerten, wenn sie keine Backtests durchführt, um die Zuverlässigkeit der angewandten Methodik zu beurteilen, wenn sie keine unabhängige Validierung vornehmen lässt oder die ESMA nicht über die Ergebnisse der durchgeführten Tests unterrichtet, oder wenn sie vor einer wesentlichen Änderung der Modelle und Parameter keine Validierung durch die ESMA erhalten hat sofern die ESMA die vorläufige Änderung vor deren Annahme nicht zugelassen hat;

aa) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 49 Absatz 2, wenn sie die wesentlichen Aspekte ihrer Verfahren bei Ausfall eines Clearingmitglieds nicht regelmäßigen Tests unterwirft, oder wenn sie nicht alle angemessenen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass alle Clearingmitglieder diese Verfahren verstehen und geeignete Vorkehrungen getroffen haben, um bei einem Ausfall entsprechend reagieren zu können;

ab) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 50 Absatz 1, wenn sie nicht, soweit zweckmäßig und verfügbar, Zentralbankgeld für die Abwicklung ihrer Transaktionen verwendet, oder wenn sie im Falle, dass kein Zentralbankgeld genutzt wird, keine Maßnahmen trifft, um die mit dem Barausgleich verbundenen Risiken streng zu begrenzen;

ac) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 50 Absatz 3, wenn sie im Falle, dass eine CCP zur Lieferung oder Entgegennahme von Finanzinstrumenten verpflichtet ist, die Erfüllungsrisiken nicht durch Anwendung des Prinzips „Lieferung gegen Zahlung“ weitestgehend ausschaltet;

ad) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 50a oder Artikel 50b, wenn sie die KCCP nicht gemäß den genannten Artikeln berechnet, oder wenn sie die in Artikel 50a Absatz 2, Artikel 50b und Artikel 50d genannten Regeln für die Berechnung der KCCP nicht einhält;

ae) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 50a Absatz 3, wenn sie die KCCP nicht zumindest quartalsweise berechnet oder seltener berechnet, als die ESMA dies gemäß Artikel 50a Absatz 3 verlangt;

af) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 51 Absatz 2, wenn sie, sofern sie den von dem betreffenden Handelsplatz festgelegten operationellen und technischen Anforderungen genügt, keinen diskriminierungsfreien Zugang zu den Daten, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben vom betreffenden Handelsplatz benötigt, sowie zum entsprechenden Abwicklungssystem erhält;

ag) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 52 Absatz 1, wenn sie eine Interoperabilitätsvereinbarung schließt, ohne eine der unter den Buchstaben a bis d des genannten Absatzes genannten Anforderungen zu erfüllen;

ah) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 53 Absatz 1, wenn sie in den Abrechnungskonten die Vermögenswerte und Positionen, die sie für die Rechnung einer anderen CCP hält, mit der sie eine Interoperabilitätsvereinbarung geschlossen hat, nicht gesondert ausweist;

▼M18

ai) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 54 Absatz 1, wenn sie ohne vorherige Genehmigung durch die ESMA eine Interoperabilitätsvereinbarung schließt oder eine wesentliche Änderung an einer genehmigten Interoperabilitätsvereinbarung gemäß Titel V vornimmt.

▼M14

IV. 

Verstöße im Zusammenhang mit der Transparenz und der Verfügbarkeit von Informationen:

a) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 1, wenn sie die Preise und Entgelte nicht für jede separat erbrachte Dienstleistung und Aufgabe offenlegt, einschließlich der Abschläge und Rabatte sowie der Bedingungen für die Gewährung entsprechender Nachlässe;

b) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 1, wenn sie die Informationen über die Aufwendungen für ihre Dienstleistungen und daraus resultierende Einkünfte der ESMA gegenüber nicht offenlegt;

c) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 2, wenn sie ihren Clearingmitgliedern und deren Kunden gegenüber nicht offenlegt, welche Risiken mit den erbrachten Dienstleistungen verbunden sind;

d) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 3, wenn sie die Preisinformationen, die bei der Berechnung ihrer Risikopositionen gegenüber ihren Clearingmitgliedern am Tagesende zugrunde gelegt werden, gegenüber ihren Clearingmitgliedern und der ESMA nicht offenlegt, oder wenn sie nicht bei jedem durch die CCP geclearten Instrument das Volumen der geclearten Transaktionen in zusammengefasster Form öffentlich bekannt gibt;

e) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 4, wenn sie die betrieblichen und technischen Vorschriften in Zusammenhang mit den Nachrichtenprotokollen nicht öffentlich bekannt macht, welche sich auf die Inhalts- und Nachrichtenformate erstrecken, die sie für die Kommunikation mit Dritten verwendet, einschließlich der operativen und technischen Anforderungen, die gemäß Artikel 7 vorgesehen sind;

f) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 5, wenn sie Verstöße von Clearingmitgliedern gegen die in Artikel 37 Absatz 1 genannten Kriterien oder die in Artikel 38 Absatz 1 genannten Anforderungen nicht öffentlich bekannt macht, es sei denn, die ESMA gelangt zu dem Schluss, dass eine solche Veröffentlichung eine Bedrohung für die Stabilität der Finanzmärkte oder das Vertrauen in die Märkte schaffen würde oder die Finanzmärkte erheblich gefährden oder zu einem unverhältnismäßigen Schaden bei den Beteiligten führen würde;

▼M18

g) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 6, wenn sie ihren Clearingmitgliedern kein Simulationsinstrument zur Verfügung stellt, das es ihnen ermöglicht, den Betrag auf Portfolioebene zu ermitteln, den die CCP beim Clearing eines neuen Geschäfts zusätzlich als Ersteinschusszahlung verlangen kann, einschließlich einer Simulation der Einschussanforderungen, denen sie unter verschiedenen Szenarien unterliegen könnten, oder wenn sie dieses Instrument nicht über einen gesicherten Zugang zur Verfügung stellt;

h) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 7, wenn sie ihren Clearingmitgliedern nicht in klarer und transparenter Weise Informationen über die von ihr verwendeten Modelle für die Berechnung von Ersteinschusszahlungen zur Verfügung stellt, die den in den Buchstaben a, b und c des genannten Absatzes aufgeführten Einzelheiten entsprechen;

▼M18

ha) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 38 Absatz 8, wenn sie auf Ersuchen eines Clearingmitglieds die Informationen, die dieses Clearingmitglied in die Lage versetzt Unterabsatz 1 des genannten Absatzes einzuhalten, nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung zur Verfügung stellt, sofern diese Informationen noch nicht übermittelt wurden;

▼M14

i) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 39 Absatz 7, wenn sie die Schutzniveaus und die Kosten, die mit dem jeweiligen Grad der von ihr angebotenen Kontentrennung verbunden sind, nicht veröffentlicht;

j) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 49 Absatz 3, wenn sie Hauptaspekte zu ihrem Risikomanagementmodell oder die bei der Durchführung des Stresstests gemäß Artikel 49 Absatz 1 zugrunde gelegten Annahmen nicht veröffentlicht;

k) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 50 Absatz 2, wenn sie nicht in klarer Form ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Lieferung von Finanzinstrumenten darlegt, unter anderem, ob sie verpflichtet ist, Finanzinstrumente zu liefern oder entgegenzunehmen, und ob sie Teilnehmer für Verluste im Zusammenhang mit der Lieferung entschädigt;

l) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 50c Absatz 1, wenn sie den Instituten unter ihren Clearingmitgliedern und deren zuständige Behörden nicht die in Artikel 50c Absatz 1 Buchstaben a bis e genannten Angaben macht;

m) 

eine Tier 2-CCP verstößt gegen Artikel 50c Absatz 2, wenn sie die Institute unter ihren Clearingmitgliedern nicht mindestens quartalsweise oder seltener informiert, als die ESMA dies gemäß Artikel 50c Absatz 2 verlangt.

V. 

Verstöße im Zusammenhang mit der Behinderung von Aufsichtstätigkeiten:

a) 

eine CCP verstößt gegen Artikel 25f, wenn sie es versäumt, auf einen Beschluss zur Anforderung von Informationen nach Artikel 25f Absatz 3 hin Informationen vorzulegen, oder wenn sie auf ein einfaches Informationsersuchen der ESMA nach Artikel 25f Absatz 2 oder einen Beschluss der ESMA zur Anforderung von Informationen nach Artikel 25f Absatz 3 hin sachlich falsche oder irreführende Informationen vorlegt;

▼M18

b) 

eine Tier-2-CCP oder deren Vertreter begehen einen Verstoß, wenn sie sachlich falsche oder irreführende Antworten auf Fragen erteilen, die nach Artikel 25g Absatz 1 Buchstabe c gestellt werden;

c) 

eine Tier-2-CCP verstößt gegen Artikel 25g Absatz 1 Buchstabe e, wenn sie der Anforderung von Aufzeichnungen von Telefongesprächen oder Datenübermittlungen durch die ESMA nicht nachkommt;

▼M14

d) 

eine Tier 2-CCP begeht einen Verstoß, wenn sie einer aufgrund eines Beschlusses der ESMA nach Artikel 25q erlassenen Aufsichtsmaßnahme nicht fristgemäß nachkommt;

e) 

eine Tier 2-CCP begeht einen Verstoß, wenn sie sich keiner durch einen Beschluss der ESMA nach Artikel 25h über die Einleitung einer Prüfung angeordneten Prüfung vor Ort unterzieht.

ANHANG IV Liste der Koeffizienten aufgrund erschwerender und mildernder Faktoren zum Zwecke der Anwendung des Artikels 25j Absatz 3




ANHANG IV

Liste der Koeffizienten aufgrund erschwerender und mildernder Faktoren zum Zwecke der Anwendung des Artikels 25j Absatz 3

Die nachstehenden Koeffizienten sind kumulativ auf die Grundbeträge nach Artikel 25j Absatz 2 anzuwenden:

I. 

Anpassungskoeffizienten aufgrund erschwerender Faktoren:

a) 

wenn der Verstoß wiederholt begangen wurde, gilt für jede Wiederholung ein zusätzlicher Koeffizient von 1,1 ;

b) 

wenn der Verstoß während mehr als sechs Monaten begangen wurde, gilt ein Koeffizient von 1,5 ;

c) 

wenn durch den Verstoß systemimmanente Schwachstellen in der Organisation der CCP, insbesondere in ihren Verfahren, Verwaltungssystemen oder internen Kontrollen, erkennbar geworden sind, gilt ein Koeffizient von 2,2 ;

d) 

wenn der Verstoß negative Auswirkungen auf die Qualität der Tätigkeiten und Dienstleistungen der CCP hat, gilt ein Koeffizient von 1,5 ;

e) 

wenn der Verstoß vorsätzlich begangen wurde, gilt ein Koeffizient von 2;

f) 

wenn seit der Feststellung des Verstoßes keine Abhilfemaßnahmen getroffen wurden, gilt ein Koeffizient von 1,7 ;

g) 

wenn die Geschäftsleitung der CCP nicht mit der ESMA bei der Durchführung von deren Ermittlungen zusammengearbeitet hat, gilt ein Koeffizient von 1,5 .

II. 

Anpassungskoeffizienten aufgrund mildernder Faktoren:

a) 

wenn der Verstoß während weniger als zehn Arbeitstagen begangen wurde, gilt ein Koeffizient von 0,9 ;

b) 

wenn die Geschäftsleitung der CCP nachweisen kann, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Verstoßes ergriffen hat, gilt ein Koeffizient von 0,7 ;

c) 

wenn die CCP die ESMA zügig, wirkungsvoll und umfassend von dem Verstoß in Kenntnis gesetzt hat, gilt ein Koeffizient von 0,4 ;

d) 

wenn die CCP freiwillig Maßnahmen getroffen hat, damit ein ähnlicher Verstoß künftig nicht mehr begangen werden kann, gilt ein Koeffizient von 0,6 .

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge