+VERORDNUNG (EU) 2023/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren
---+KAPITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 1 Gegenstand
---------+Article 1 1.
---------+Article 1 2.
---------+Article 1 3.
------+Artikel 2 Anwendungsbereich
---------+Article 2 1.
---------+Article 2 2.
---------+Article 2 3.
---------+Article 2 4.
------+Artikel 3 Begriffsbestimmungen
---+KAPITEL II EUROPÄISCHE HERAUSGABEANORDNUNG, EUROPÄISCHE SICHERUNGSANORDNUNG UND BESCHEINIGUNGEN
------+Artikel 4 Anordnungsbehörde
---------+Article 4 1.
---------+Article 4 2.
---------+Article 4 3.
---------+Article 4 4.
---------+Article 4 5.
---------+Article 4 6.
------+Artikel 5 Voraussetzungen für den Erlass einer Europäischen Herausgabeanordnung
---------+Article 5 1.
---------+Article 5 2.
---------+Article 5 3.
---------+Article 5 4.
---------+Article 5 5.
---------+Article 5 6.
---------+Article 5 7.
---------+Article 5 8.
---------+Article 5 9.
---------+Article 5 10.
------+Artikel 6 Voraussetzungen für den Erlass einer Europäischen Sicherungsanordnung
---------+Article 6 1.
---------+Article 6 2.
---------+Article 6 3.
---------+Article 6 4.
------+Artikel 7 Adressaten von Europäischen Herausgabeanordnungen und Europäischen Sicherungsanordnungen
---------+Article 7 1.
---------+Article 7 2.
------+Artikel 8 Unterrichtung der Vollstreckungsbehörde
---------+Article 8 1.
---------+Article 8 2.
---------+Article 8 3.
---------+Article 8 4.
------+Artikel 9 Bescheinigung über eine Europäische Herausgabeanordnung (EPOC) und Bescheinigung über eine Europäische Sicherungsanordnung (EPOC-PR)
---------+Article 9 1.
---------+Article 9 2.
---------+Article 9 3.
---------+Article 9 4.
------+Artikel 10 Ausführung eines EPOC
---------+Article 10 1.
---------+Article 10 2.
---------+Article 10 3.
---------+Article 10 4.
---------+Article 10 5.
---------+Article 10 6.
---------+Article 10 7.
---------+Article 10 8.
---------+Article 10 9.
------+Artikel 11 Ausführung eines EPOC-PR
---------+Article 11 1.
---------+Article 11 2.
---------+Article 11 3.
---------+Article 11 4.
---------+Article 11 5.
---------+Article 11 6.
---------+Article 11 7.
------+Artikel 12 Gründe für die Ablehnung von Europäischen Herausgabeanordnungen
---------+Article 12 1.
---------+Article 12 2.
---------+Article 12 3.
---------+Article 12 4.
---------+Article 12 5.
------+Artikel 13 Nutzerinformationen und Vertraulichkeit
---------+Article 13 1.
---------+Article 13 2.
---------+Article 13 3.
---------+Article 13 4.
------+Artikel 14 Kostenerstattung
---------+Article 14 1.
---------+Article 14 2.
---+KAPITEL III SANKTIONEN UND VOLLSTRECKUNG
------+Artikel 15 Sanktionen
---------+Article 15 1.
---------+Article 15 2.
------+Artikel 16 Vollstreckungsverfahren
---------+Article 16 1.
---------+Article 16 2.
---------+Article 16 3.
---------+Article 16 4.
---------+Article 16 5.
---------+Article 16 6.
---------+Article 16 7.
---------+Article 16 8.
---------+Article 16 9.
---------+Article 16 10.
---+KAPITEL IV GESETZESKOLLISIONEN UND RECHTSBEHELFE
------+Artikel 17 Überprüfungsverfahren bei einander widersprechenden Verpflichtungen
---------+Article 17 1.
---------+Article 17 2.
---------+Article 17 3.
---------+Article 17 4.
---------+Article 17 5.
---------+Article 17 6.
---------+Article 17 7.
---------+Article 17 8.
---------+Article 17 9.
---------+Article 17 10.
------+Artikel 18 Wirksame Rechtsbehelfe
---------+Article 18 1.
---------+Article 18 2.
---------+Article 18 3.
---------+Article 18 4.
---------+Article 18 5.
---+KAPITEL V DEZENTRALES IT-SYSTEM
------+Artikel 19 Sichere digitale Kommunikation und sicherer Datenaustausch zwischen zuständigen Behörden und Diensteanbietern sowie zwischen zuständigen Behörden
---------+Article 19 1.
---------+Article 19 2.
---------+Article 19 3.
---------+Article 19 4.
---------+Article 19 5.
---------+Article 19 6.
------+Artikel 20 Rechtswirkung elektronischer Dokumente
------+Artikel 21 Elektronische Signaturen und Siegel
---------+Article 21 1.
---------+Article 21 2.
------+Artikel 22 Referenzimplementierungssoftware
---------+Article 22 1.
---------+Article 22 2.
------+Artikel 23 Kosten des dezentralen IT-Systems
---------+Article 23 1.
---------+Article 23 2.
---------+Article 23 3.
---------+Article 23 4.
---------+Article 23 5.
------+Artikel 24 Übergangszeitraum
------+Artikel 25 Durchführungsrechtsakte
---------+Article 25 1.
---------+Article 25 2.
---------+Article 25 3.
------+Artikel 26 Ausschussverfahren
---------+Article 26 1.
---------+Article 26 2.
---+KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
------+Artikel 27 Sprachen
------+Artikel 28 Überwachung und Berichterstattung
---------+Article 28 1.
---------+Article 28 2.
---------+Article 28 3.
---------+Article 28 4.
---------+Article 28 5.
------+Artikel 29 Änderungen der Bescheinigungen und Formulare
------+Artikel 30 Ausübung der Befugnisübertragung
---------+Article 30 1.
---------+Article 30 2.
---------+Article 30 3.
---------+Article 30 4.
---------+Article 30 5.
---------+Article 30 6.
------+Artikel 31 Mitteilung an die Kommission
---------+Article 31 1.
---------+Article 31 2.
------+Artikel 32 Bezug zu anderen Instrumenten, Abkommen und Vereinbarungen
---------+Article 32 1.
---------+Article 32 2.
------+Artikel 33 Bewertung
------+Artikel 34 Inkrafttreten und Anwendung
---------+Article 34 1.
---------+Article 34 2.
---+ANHANG I
---+ANHANG II
---+ANHANG III
---+ANHANG IV
---+ANHANG V
---+ANHANG VI
English - European Union - ICT - Data Privacy -

VERORDNUNG (EU) 2023/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren

VERORDNUNG (EU) 2023/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 12. Juli 2023

über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
KAPITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN KAPITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II EUROPÄISCHE HERAUSGABEANORDNUNG, EUROPÄISCHE SICHERUNGSANORDNUNG UND BESCHEINIGUNGEN KAPITEL II EUROPÄISCHE HERAUSGABEANORDNUNG, EUROPÄISCHE SICHERUNGSANORDNUNG UND BESCHEINIGUNGEN
KAPITEL III SANKTIONEN UND VOLLSTRECKUNG KAPITEL III SANKTIONEN UND VOLLSTRECKUNG
KAPITEL IV GESETZESKOLLISIONEN UND RECHTSBEHELFE KAPITEL IV GESETZESKOLLISIONEN UND RECHTSBEHELFE
KAPITEL V DEZENTRALES IT-SYSTEM KAPITEL V DEZENTRALES IT-SYSTEM
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ANHANG I




ANHANG I

BESCHEINIGUNG ÜBER EINE EUROPÄISCHE HERAUSGABEANORDNUNG (EPOC) ZUR HERAUSGABE ELEKTRONISCHER BEWEISMITTEL

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 5 ) muss der Adressat dieser Bescheinigung über eine Europäische Herausgabeanordnung (EPOC) dieses EPOC ausführen und der unter Abschnitt L Buchstabe a dieses EPOC genannten zuständigen Behörde die angeforderten Daten binnen der in Abschnitt C dieses EPOC genannten Frist(en) übermitteln.

In allen Fällen ist der Adressat nach Erhalt des EPOC verpflichtet, umgehend tätig zu werden, um die angeforderten Daten zu sichern, es sei denn, er kann diese Daten nicht anhand der Angaben im EPOC identifizieren. Die Daten müssen bis zur Herausgabe weiterhin gesichert werden, oder bis die Anordnungsbehörde oder gegebenenfalls die Vollstreckungsbehörde mitteilt, dass die Sicherung und Herausgabe der Daten nicht mehr erforderlich ist.

Der Adressat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Integrität des EPOC sowie der herausgegebenen oder gesicherten Daten sicherzustellen.

ABSCHNITT A: Anordnungsbehörde/Validierende Behörde

Anordnungsstaat:…

Anordnungsbehörde:…

(Ggf.) Validierende Behörde:…

Hinweis: Nähere Informationen zur Anordnungsbehörde und zur validierenden Behörde sind am Ende anzugeben (Abschnitte I und J).…

Aktenzeichen der Anordnungsbehörde:…

Aktenzeichen der validierenden Behörde:…

ABSCHNITT B: Adressat

Adressat:…

image 

Benannte Niederlassung

image 

Vertreter

image 

►C1  Diese Anordnung ergeht in einem Notfall an den genannten Adressaten, weil die benannte Niederlassung oder der Vertreter eines Diensteanbieters nicht innerhalb der Fristen gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1543 auf ein EPOC reagiert hat. ◄

Anschrift:…

Tel./Fax/E-Mail (soweit bekannt):…

Kontaktperson (soweit bekannt):…

Aktenzeichen des Adressaten (soweit bekannt):…

Betroffener Diensteanbieter (falls nicht identisch mit dem Adressaten):…

Sonstige sachdienliche Angaben:…

ABSCHNITT C: Fristen (Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. erläutern)

Nach Erhalt des EPOC sind die angeforderten Daten binnen folgender Fristen herauszugeben:

image 

so bald wie möglich und spätestens binnen zehn Tagen (ohne Mitteilung an die Vollstreckungsbehörde)

image 

bei einer Mitteilung an die Vollstreckungsbehörde: nach Ablauf der zehn Tage, wenn die Vollstreckungsbehörde innerhalb dieses Zeitraums keinen Ablehnungsgrund geltend gemacht hat, oder nach der Bestätigung der Vollstreckungsbehörde vor Ablauf der zehn Tage, dass sie keinen Ablehnungsgrund geltend machen wird, so bald wie möglich, spätestens jedoch nach Ablauf der zehn Tage

image 

unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Stunden in einem Notfall aufgrund:

image 

einer unmittelbaren Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Sicherheit einer Person

image 

einer unmittelbaren Gefahr für eine kritische Infrastruktur im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2008/114/EG des Rates ( 6 ), wobei die Störung oder Zerstörung einer kritischen Infrastruktur zu einer unmittelbaren Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Sicherheit einer Person führen würde, auch durch die schwere Beeinträchtigung der Bereitstellung der Grundversorgung für die Bevölkerung oder der Wahrnehmung der Kernfunktionen des Staates.

Bitte geben Sie an, ob es Verfahrens- oder sonstige Fristen gibt, die bei der Ausführung dieses EPOC zu berücksichtigen sind:…

Machen Sie ggf. bitte zusätzliche Angaben:…

ABSCHNITT D: Zusammenhang mit einem früheren Ersuchen um Herausgabe/Sicherung (bitte ankreuzen und ausfüllen, sofern zutreffend und verfügbar)

imageDie angeforderten Daten wurden aufgrund eines früheren Ersuchens um Datensicherung folgender Behörde

…(bitte die Behörde und das Aktenzeichen angeben)

vom …(bitte das Datum des Ersuchens angeben) vollständig/teilweise gespeichert.

Diese Daten wurden am … (bitte das Datum der Übermittlung des Ersuchens angeben)

übermittelt an: … (bitte den Diensteanbieter/den Vertreter/die benannte Niederlassung/die zuständige Behörde, an den/die das Ersuchen übermittelt wurde, und – falls bekannt – das vom Adressaten angegebene Aktenzeichen angeben).

imageDie angeforderten Daten beziehen sich auf ein früheres Ersuchen um Herausgabe folgender Behörde

…(bitte die Behörde und das Aktenzeichen angeben)

vom … (bitte das Datum des Ersuchens angeben).

Diese Daten wurden am … (bitte das Datum der Übermittlung des Ersuchens angeben)

übermittelt an: … (bitte den Diensteanbieter/den Vertreter/die benannte Niederlassung/die zuständige Behörde, an den/die das Ersuchen übermittelt wurde, und – falls bekannt – das vom Adressaten angegebene Aktenzeichen angeben).

Sonstige sachdienliche Angaben:…

ABSCHNITT E: Angaben zur Unterstützung der Identifizierung der angeforderten Daten (auszufüllen, soweit bekannt und zur Identifizierung der Daten erforderlich)

IP Adresse(en) und Zeitstempel (einschl. Datum und Zeitzone):…

Tel.:…

E-Mail-Adresse(en):…

IMEI-Nummer(n):…

MAC-Adresse(en):…

Nutzer oder andere eindeutige Kennung(en) wie Nutzername(n), Login-ID(s) oder Kontobezeichnung(en):…

Name(n) des bzw. der relevanten Dienste(s):…

Sonstiges:…

Erforderlichenfalls die Zeitspanne der Daten, für die deren Herausgabe angefordert wird:

……

imageZusätzliche Angaben, falls erforderlich:…

ABSCHNITT F: Herauszugebende elektronische Beweismittel

Dieses EPOC betrifft (Zutreffendes bitte ankreuzen):

a) 
image 

Teilnehmerdaten:

image 

Name, Geburtsdatum, Postanschrift oder geografische Anschrift, Kontaktangaben (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und andere einschlägige Angaben zur Identität des Nutzers/Teilnehmers

image 

Datum und Uhrzeit der erstmaligen Registrierung/Anmeldung, Art der Registrierung/Anmeldung, Kopie des Vertrags, Methode der Identitätsüberprüfung zum Zeitpunkt der Registrierung/Anmeldung, Kopien der vom Teilnehmer vorgelegten Dokumente

image 

Art und Dauer des Dienstes, einschließlich Identifikator(en), der/die von einem Teilnehmer zum Zeitpunkt der erstmaligen Registrierung/Anmeldung oder Aktivierung verwendet oder dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird/werden (z. B. Telefonnummer, SIM-Kartennummer, MAC-Adresse) und zugehörige(s) Gerät/Geräte

image 

Angaben zum Profil (z. B. Nutzername, Screen name, Profilbild)

image 

Daten über die Validierung der Nutzung des Dienstes, z. B. eine vom Nutzer/Teilnehmer angegebene alternative E-Mail-Adresse

image 

Debit- oder Kreditkarteninformationen (die vom Nutzer zu Abrechnungszwecken bereitgestellt wurden), einschließlich anderer Zahlungsmittel

image 

PUK-Codes

image 

Sonstiges:…

b) 

imageAusschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angeforderte Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2023/1543:

image 

IP-Verbindungsdaten wie IP-Adressen/IP-Protokolle/Zugangsnummern zusammen mit anderen technischen Identifikatoren wie Quellports und Zeitstempel oder Gleichwertiges, Nutzerkennung und im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes verwendete Schnittstelle; bitte machen Sie erforderlichenfalls nähere Angaben:…

image 

die Zeitspanne der Daten, für die deren Herausgabe angefordert wird (falls abweichend von Abschnitt E):…

image 

Sonstiges:…

c) 

imageVerkehrsdaten:

i) 

für (Mobil-)Telefonie:

image 

ausgehende (A) und eingehende (B) Identifikatoren (Telefonnummer, IMSI, IMEI)

image 

Verbindungszeit und -dauer

image 

Anrufversuche

image 

ID der Basisstation, einschließlich geografischer Koordinaten (X/Y-Koordinaten) zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus und -endes

image 

genutzter Träger-/Teledienst (z. B. UMTS, GPRS)

image 

Sonstiges:…

ii) 

für Internet:

image 

Routing-Informationen (Quell-IP-Adresse, Ziel-IP-Adresse(n), Port-Nummer(n), Browser, E-Mail-Header-Informationen, Message-ID)

image 

ID der Basisstation, einschließlich geografischer Koordinaten (X/Y-Koordinaten) zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus und -endes

image 

Datenvolumen

image 

Datum und Uhrzeit der Verbindung

image 

Dauer der Verbindung oder der Zugangssitzung(en)

image 

Sonstiges:…

iii) 

für Hosting:

image 

Protokolldateien

image 

Tickets

image 

Sonstiges:…

iv) 

Sonstiges:

image 

Kaufhistorie

image 

Historie über Prepaid-Aufladevorgänge

image 

Sonstiges:…

d) 
image 

Inhaltsdaten:

image 

(Web-)Mailbox-Dump

image 

Online-Storage-Dump (vom Nutzer generierte Daten)

image 

Page-Dump

image 

Message log/Backup

image 

Voicemail-Dump

image 

Server-Inhalte

image 

Geräte-Backup

image 

Kontaktliste

image 

Sonstiges:…

image 

Zusätzliche Angaben, falls erforderlich, um den Umfang der angeforderten Daten näher zu präzisieren oder zu begrenzen:…

ABSCHNITT G: Angaben zu den zugrunde liegenden Bedingungen

a) 

Dieses EPOC betrifft (Zutreffendes bitte ankreuzen):

image 

(ein) Strafverfahren aufgrund einer/mehrerer Straftat(en)

image 

die Vollstreckung einer mindestens viermonatigen Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Anschluss an ein Strafverfahren, sofern diese in dem Fall, dass sich der Verurteilte der Justiz entzogen hat, nicht in Abwesenheit ergangen ist

b) 

Art und rechtliche Würdigung der Straftat(en), die dem EPOC zugrunde liegen, und anwendbare Rechtsnorm ( 7 ):

……

c) 

Dieses EPOC betrifft Verkehrsdaten, die nicht ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angefordert werden, und/oder Inhaltsdaten im Zusammenhang mit (sofern zutreffend, bitte ankreuzen):

image 

(einer) Straftat(en), die im Anordnungsstaat mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren geahndet wird/werden

image 

einer oder mehreren der folgenden Straftaten, wenn diese ganz oder teilweise mittels eines Informationssystems begangen wurden:

image 

Straftat(en) im Sinne der Artikel 3 bis 8 der Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 )

image 

Straftat(en) im Sinne der Artikel 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 9 )

image 

Straftat(en) im Sinne der Artikel 3 bis 8 der Richtlinie 2013/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 10 )

image 

Straftaten im Sinne der Artikel 3 bis 12 und 14 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 11 ).

d) 

Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter:

Europäische Herausgabeanordnungen sind an Diensteanbieter zu richten, die als Verantwortliche fungieren. In Ausnahmefällen kann die Europäische Herausgabeanordnung unmittelbar an den Diensteanbieter gerichtet werden, der die Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Zutreffendes bitte ankreuzen:

image 

Dieses EPOC ist an den Diensteanbieter gerichtet, der als Verantwortlicher fungiert.

image 

Dieses EPOC ist an den Diensteanbieter gerichtet, der die Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet oder – in Fällen, in denen der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann – möglicherweise verarbeitet, weil

image 

der Verantwortliche trotz angemessener Bemühungen der Anordnungsbehörde nicht ermittelt werden kann

image 

es den Ermittlungen abträglich sein könnte, wenn es an den Verantwortlichen gerichtet würde

Wenn dieses EPOC an den Diensteanbieter gerichtet ist, der im Auftrag des Verantwortlichen die Daten verarbeitet,

image 

unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen über die Herausgabe der Daten

image 

unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bis auf Weiteres nicht über die Herausgabe der Daten, da dies den Ermittlungen abträglich wäre. Bitte geben Sie eine kurze Begründung an ( 12 ):…

e) 

Sonstige sachdienliche Angaben:…

ABSCHNITT H: Informationen für den Nutzer

Der Adressat darf die Person, deren Daten angefordert werden, hiervon auf keinen Fall in Kenntnis setzen. Es obliegt der Anordnungsbehörde, diese Person unverzüglich über die Herausgabe der Daten zu unterrichten.

Bitte beachten Sie, dass (Zutreffendes bitte ankreuzen):

image 

die Anordnungsbehörde die Information der Person, deren Daten angefordert werden, so lange aufschieben wird, bis eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

image 

sie ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass behördliche oder gerichtliche Ermittlungen, Untersuchungen oder Verfahren nicht behindert werden;

image 

sie ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung nicht beeinträchtigt werden;

image 

sie ist zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich;

image 

sie ist zum Schutz der nationalen Sicherheit erforderlich;

image 

sie ist zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer erforderlich.

ABSCHNITT I: Angaben zur Anordnungsbehörde

Art der Anordnungsbehörde (Zutreffendes bitte ankreuzen):

image 

Richter, Gericht oder Ermittlungsrichter

image 

Staatsanwalt

image 

andere vom Anordnungsstaat bezeichnete zuständige Behörde

Falls eine Validierung erforderlich ist, bitte auch Abschnitt J ausfüllen.

Bitte beachten Sie Folgendes (sofern zutreffend, bitte ankreuzen):

image  Dieses EPOC wurde für Teilnehmerdaten und/oder für Daten, die ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angefordert werden, in einem hinreichend begründeten Notfall ohne vorherige Validierung erlassen, da eine Validierung nicht rechtzeitig hätte eingeholt werden können. Die Anordnungsbehörde bestätigt, dass sie in einem vergleichbaren nationalen Fall eine Anordnung ohne Validierung erlassen könnte und dass sie sich unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, um eine Ex-post-Validierung bemühen wird (bitte beachten Sie, dass der Adressat nicht informiert wird).

Angaben zur Anordnungsbehörde und/oder ihrem Vertreter zur Bescheinigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC:

Bezeichnung der Behörde:…

Name ihres Vertreters:…

Funktion (Titel/Amtsbezeichnung):…

Aktenzeichen:…

Anschrift:…

Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

E-Mail:…

Sprache(n):…

Falls abweichend von oben, Behörde/Ansprechpartner (z. B. zentrale Behörde) für Rückfragen im Zusammenhang mit der Ausführung des EPOC:

Bezeichnung der Behörde/Name:…

Anschrift:…

Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

E-Mail:…

Unterschrift der Anordnungsbehörde oder ihres Vertreters zur Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC:

Datum:…

Unterschrift ( 13 ):…

ABSCHNITT J: Angaben zur validierenden Behörde (auszufüllen, sofern zutreffend)

Art der validierenden Behörde

image 

Richter, Gericht oder Ermittlungsrichter

image 

Staatsanwalt

Angaben zur validierenden Behörde und/oder ihrem Vertreter zur Bescheinigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC:

Bezeichnung der Behörde:…

Name ihres Vertreters:…

Funktion (Titel/Amtsbezeichnung):…

Aktenzeichen:…

Anschrift:…

Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

E-Mail:…

Sprache(n):…

Datum:…

Unterschrift ( 14 ):…

ABSCHNITT K: Unterrichtung und Angaben zur unterrichteten Vollstreckungsbehörde (falls zutreffend)

imageDie folgende Vollstreckungsbehörde wird von diesem EPOC unterrichtet: …

Bitte geben Sie für die unterrichtete Vollstreckungsbehörde Kontaktdaten an (falls vorhanden):

Bezeichnung der Vollstreckungsbehörde:…

Anschrift:…

Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

E-Mail:…

ABSCHNITT L: Übermittlung von Daten

a) 

Behörde, an die die Daten zu übermitteln sind

image 

Anordnungsbehörde

image 

validierende Behörde

image 

andere zuständige Behörde (z. B. zentrale Behörde)

Bezeichnung und Kontaktangaben:…

b) 

Bevorzugtes Format, in dem oder mit dem die Daten übermittelt werden müssen (falls zutreffend):…

ABSCHNITT M: Weitere Angaben, die aufzunehmen sind (nicht an den Adressaten senden – Übermittlung an die Vollstreckungsbehörde, falls eine Mitteilung an die Vollstreckungsbehörde erforderlich ist)

Die Gründe für die Feststellung, dass die Europäische Herausgabeanordnung die Voraussetzungen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit erfüllt:

……

Zusammenfassende Beschreibung des Falls:

……

Ist die Straftat, aufgrund deren die Europäische Herausgabeanordnung erlassen wird, im Anordnungsstaat mit einer Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht und in der nachstehenden Auflistung von Straftaten enthalten? (Zutreffendes bitte ankreuzen)

image 

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

image 

Terrorismus

image 

Menschenhandel

image 

sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie

image 

illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen

image 

illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen

image 

Bestechung

image 

Betrugsdelikte, einschließlich Betrug und anderer Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 15 )

image 

Wäsche von Erträgen aus Straftaten

image 

Geldfälschung einschließlich Euro-Fälschung

image 

Cyberkriminalität

image 

Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten

image 

Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt

image 

vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung

image 

illegaler Handel mit menschlichen Organen und menschlichem Gewebe

image 

Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme

image 

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

image 

Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen

image 

illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen

image 

Betrug

image 

Erpressung und Schutzgelderpressung

image 

Produktfälschung und Produktpiraterie

image 

Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit

image 

Fälschung von Zahlungsmitteln

image 

illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern

image 

illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen

image 

Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen

image 

Vergewaltigung

image 

vorsätzliche Brandstiftung

image 

Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen

image 

Flugzeug- und Schiffsentführung

image 

Sabotage

Bitte machen Sie gegebenenfalls weitere Angaben, die die Vollstreckungsbehörde möglicherweise benötigt, um zu beurteilen, ob Ablehnungsgründe geltend gemacht werden können:

……

ANHANG II




ANHANG II

BESCHEINIGUNG ÜBER EINE EUROPÄISCHE SICHERUNGSANORDNUNG (EPOC-PR) ZUR SICHERUNG ELEKTRONISCHER BEWEISMITTEL

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 16 ) muss der Empfänger der Bescheinigung über eine Europäische Sicherungsanordnung (EPOC-PR) unverzüglich nach Erhalt des EPOC-PR die angeforderten Daten sichern. Die Sicherung muss nach 60 Tagen enden, es sei denn, die Anordnungsbehörde verlängert sie um weitere 30 Tage oder die Anordnungsbehörde bestätigt, dass ein entsprechendes Ersuchen um Herausgabe gestellt wurde. Wenn die Anordnungsbehörde innerhalb dieser Zeiträume bestätigt, dass ein entsprechendes Ersuchen um Herausgabe gestellt wurde, muss der Empfänger die Daten so lange sichern, wie dies erforderlich ist, um die Daten nach Eingang des entsprechenden Ersuchens um Herausgabe herauszugeben.

Der Empfänger trifft die erforderlichen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Integrität des EPOC-PR sowie der gesicherten Daten sicherzustellen.

ABSCHNITT A: Anordnungsbehörde/Validierende Behörde:

Anordnungsstaat:…

Anordnungsbehörde:…

(Ggf.) Validierende Behörde:…

Hinweis: Nähere Informationen zur Anordnungsbehörde und zur validierenden Behörde sind am Ende anzugeben (Abschnitte F und G)

Aktenzeichen der Anordnungsbehörde:…

Aktenzeichen der validierenden Behörde:…

ABSCHNITT B: Adressat

Adressat:…

image  Benannte Niederlassung

image  Vertreter

image   ►C1  Diese Anordnung ergeht in einem Notfall an den genannten Adressaten, weil die benannte Niederlassung oder der Vertreter eines Diensteanbieters nicht innerhalb der Fristen auf ein EPOC-PR reagiert hat. ◄

Anschrift:…

Tel./Fax/E-Mail (soweit bekannt):…

Kontaktperson (soweit bekannt):…

Aktenzeichen des Adressaten (soweit bekannt):…

Betroffener Diensteanbieter (falls nicht identisch mit dem Adressaten):…

Sonstige sachdienliche Angaben:…

ABSCHNITT C: Angaben zur Unterstützung der Identifizierung der Daten, deren Sicherung angefordert wird (auszufüllen, soweit bekannt und zur Identifizierung der Daten erforderlich)

image  IP-Adresse(n) und Zeitstempel (einschl. Datum und Zeitzone):…

image  Tel. Nr.:…

image  E-Mail-Adresse(en):…

image  IMEI-Nummer(n):…

image  MAC-Adresse(n):…

image  Nutzer des Dienstes oder andere eindeutige Kennung(en) wie Nutzername(n), Login-ID(s) oder Kontobezeichnung(en)…

image  Name(n) des bzw. der relevanten Dienste(s):…

image  Sonstiges:…

Erforderlichenfalls die Zeitspanne der Daten, für die deren Sicherung angefordert wird:…

image  Zusätzliche Angaben, falls erforderlich:…

ABSCHNITT D: Zu sichernde elektronische Beweismittel

Dieses EPOC-PR betrifft (Zutreffendes bitte ankreuzen):

a) 
image 

Teilnehmerdaten:

image 

Name, Geburtsdatum, Postanschrift oder geografische Anschrift, Kontaktangaben (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und andere einschlägige Angaben zur Identität des Nutzers/Teilnehmers

image 

Datum und Uhrzeit der erstmaligen Registrierung/Anmeldung, Art der Registrierung/Anmeldung, Kopie des Vertrags, Methode der Identitätsüberprüfung zum Zeitpunkt der Registrierung/Anmeldung, Kopien der vom Teilnehmer vorgelegten Dokumente

image 

Art und Dauer des Dienstes, einschließlich Identifikator(en), der/die von einem Teilnehmer zum Zeitpunkt der erstmaligen Registrierung/Anmeldung oder Aktivierung verwendet oder dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt wird/werden (z. B. Telefonnummer, SIM-Kartennummer, MAC-Adresse) und zugehörige(s) Gerät/Geräte

image 

Angaben zum Profil (z. B. Nutzername, Screen name, Profilbild)

image 

Daten über die Validierung der Nutzung des Dienstes, z. B. eine vom Nutzer/Teilnehmer angegebene alternative E-Mail-Adresse

image 

Debit- oder Kreditkarteninformationen (die vom Nutzer zu Abrechnungszwecken bereitgestellt wurden), einschließlich anderer Zahlungsmittel

image 

PUK-Codes

image 

Sonstiges:…

b) 
image 

Ausschließlich zum Zweck der Identifizierung des Nutzers angeforderte Daten im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2023/1543:

image 

IP-Verbindungsdaten wie IP-Adressen/IP-Protokolle/Zugangsnummern zusammen mit anderen Identifikatoren wie Quellports und Zeitstempel oder Gleichwertiges, Nutzerkennung und im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes verwendete Schnittstelle, die zu Identifizierungszwecken unbedingt erforderlich sind; bitte machen Sie erforderlichenfalls nähere Angaben:…

image 

die Zeitspanne der Daten, für die deren Sicherung angefordert wird (falls abweichend von Abschnitt C):…

image 

Sonstiges:…

c) 
image 

Verkehrsdaten:

i) 

für (Mobil-)Telefonie:

image 

ausgehende (A) und eingehende (B) Identifikatoren (Telefonnummer, IMSI, IMEI)

image 

Verbindungszeit und -dauer

image 

Anrufversuche

image 

ID der Basisstation, einschließlich geografischer Koordinaten (X/Y-Koordinaten) zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus und -endes

image 

genutzter Träger-/Teledienst (z. B. UMTS, GPRS)

image 

Sonstiges:…

ii) 

für Internet:

image 

Routing-Informationen (Quell-IP-Adresse, Ziel-IP-Adresse(n), Port-Nummer(n), Browser, E-Mail-Header-Informationen, Message-ID)

image 

ID der Basisstation, einschließlich geografischer Koordinaten (X/Y-Koordinaten) zum Zeitpunkt des Verbindungsaufbaus und -endes

image 

Datenvolumen

image 

Datum und Uhrzeit der Verbindung

image 

Dauer der Verbindung oder der Zugangssitzung(en)

image 

Sonstiges:…

iii) 

für Hosting:

image 

Protokolldateien

image 

Tickets

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Sonstiges:…

iv) 

Sonstiges:

image 

Kaufhistorie

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Historie über Prepaid-Aufladevorgänge

image 

Sonstiges:…

d) 
image 

Inhaltsdaten:

image 

(Web-)Mailbox-Dump

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Online-Storage-Dump (vom Nutzer generierte Daten)

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Page-Dump

image 

Message log/Backup

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Voicemail-Dump

image 

Server-Inhalte

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Geräte-Backup

image 

Kontaktliste

image 

Sonstiges:…

image 

Zusätzliche Angaben, falls erforderlich, um den Umfang der angeforderten Daten näher zu präzisieren oder zu begrenzen:…

ABSCHNITT E: Angaben zu den zugrunde liegenden Bedingungen

a) 

Dieses EPOC-PR betrifft (Zutreffendes bitte ankreuzen):

image 

(ein) Strafverfahren aufgrund einer Straftat

image 

die Vollstreckung einer mindestens viermonatigen Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung im Anschluss an ein Strafverfahren, sofern diese in dem Fall, dass sich der Verurteilte der Justiz entzogen hat, nicht in Abwesenheit ergangen ist

b) 

Art und rechtliche Würdigung der Straftat(en), die dem EPOC-PR zugrunde liegen, und anwendbare Rechtsnorm ( 17 )…

ABSCHNITT F: Angaben zur Anordnungsbehörde

Art der Anordnungsbehörde (Zutreffendes bitte ankreuzen):

image 

Richter, Gericht oder Ermittlungsrichter

image 

Staatsanwalt

image 

andere nach dem Recht des Anordnungsstaats zuständige Behörde

Falls eine Validierung erforderlich ist, bitte auch Abschnitt G ausfüllen.

Bitte beachten Sie Folgendes (sofern zutreffend, bitte ankreuzen):

image 

►C1  Dieses EPOC-PR wurde in einem hinreichend begründeten Notfall ohne vorherige Validierung erlassen, da eine Validierung nicht rechtzeitig hätte eingeholt werden können. ◄ Die Anordnungsbehörde bestätigt, dass sie in einem vergleichbaren nationalen Fall eine Anordnung ohne Validierung erlassen könnte und dass sie sich unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, um eine Ex-post-Validierung bemühen wird (bitte beachten Sie, dass der Adressat nicht informiert wird).

Dieser Notfall bezieht sich auf eine unmittelbare Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Sicherheit einer Person oder für eine kritische Infrastruktur im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2008/114/EG des Rates ( 18 ), wobei die Störung oder Zerstörung einer kritischen Infrastruktur zu einer unmittelbaren Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Sicherheit einer Person führen würde, auch durch die schwere Beeinträchtigung der Bereitstellung der Grundversorgung für die Bevölkerung oder der Wahrnehmung der Kernfunktionen des Staates.

Angaben zur Anordnungsbehörde und/oder ihrem Vertreter zur Bescheinigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC-PR:

Bezeichnung der Behörde:…

Name ihres Vertreters:…

Funktion (Titel/Amtsbezeichnung):…

Aktenzeichen:.…

Anschrift:…

Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

E-Mail:…

Sprache(n):…

Falls abweichend von oben, Behörde/Ansprechpartner (z. B. zentrale Behörde) für Rückfragen im Zusammenhang mit der Ausführung des EPOC-PR:

Bezeichnung der Behörde/Name:…

Anschrift:…

Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

E-Mail:…

Unterschrift der Anordnungsbehörde oder ihres Vertreters zur Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC-PR:

Datum:…

Unterschrift ( 19 ):…

ABSCHNITT G: Angaben zur validierenden Behörde (auszufüllen, sofern zutreffend)

Art der validierenden Behörde:

image 

Richter, Gericht oder Ermittlungsrichter

image 

Staatsanwalt

Angaben zur validierenden Behörde oder ihrem Vertreter oder beiden zur Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit des EPOC-PR:

Bezeichnung der Behörde:…

Name ihres Vertreters:…

Funktion (Titel/Amtsbezeichnung):…

Aktenzeichen:…

Anschrift:…

Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

E-Mail:…

Sprache(n):…

Datum:…

Unterschrift ( 20 ):…

ANHANG III




ANHANG III

INFORMATIONEN ÜBER DIE UNMÖGLICHKEIT, EIN EPOC/EPOC-PR AUSZUFÜHREN

Falls der Adressat seiner Verpflichtung zur Sicherung der angeforderten Daten im Rahmen eines EPOC-PR oder zur Herausgabe im Rahmen eines EPOC nicht nachkommen kann, die genannte Frist nicht einhalten kann oder die Daten nicht vollständig übermittelt, sollte gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 21 ) dieses Formular von ihm ausgefüllt und unverzüglich an die Anordnungsbehörde und, falls eine Mitteilung ergangen ist sowie gegebenenfalls in anderen Fällen, an die im EPOC genannte Vollstreckungsbehörde zurückgesandt werden.

Sofern möglich sichert der Adressat die angeforderten Daten selbst dann, wenn noch zusätzliche Angaben erforderlich sind, um sie genau zu identifizieren, es sei denn die Angaben in dem EPOC/EPOC-PR sind zu diesem Zweck nicht ausreichend. Sind Klarstellungen seitens der Anordnungsbehörde erforderlich, so fordert der Adressat diese umgehend mit diesem Formular an.

ABSCHNITT A: Betreffende Bescheinigung

Die nachfolgenden Informationen betreffen:

image 

eine Bescheinigung über eine Europäische Herausgabeanordnung (EPOC)

image 

eine Bescheinigung über eine Europäische Sicherungsanordnung (EPOC-PR)

ABSCHNITT B: Zuständige Behörde(n)

Anordnungsbehörde:…

Aktenzeichen der Anordnungsbehörde:…

Gegebenenfalls die validierende Behörde:…

Gegebenenfalls Aktenzeichen der validierenden Behörde:…

Datum der Ausstellung des EPOC/EPOC-PR:…

Datum der Entgegennahme des EPOC/EPOC-PR:…

Gegebenenfalls die Vollstreckungsbehörde:…

Gegebenenfalls Aktenzeichen der Vollstreckungsbehörde:…

ABSCHNITT C: Adressat des EPOC/EPOC-PR

Adressat des EPOC/EPOC-PR:…

Aktenzeichen des Adressaten:…

ABSCHNITT D: Gründe für die Unmöglichkeit der Ausführung

a) 

Das EPOC/EPOC-PR kann aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) nicht ausgeführt werden oder nicht in der angegebenen Frist ausgeführt werden:

image 

Es ist unvollständig.

image 

Es enthält offensichtliche Fehler.

image 

Es enthält keine ausreichenden Angaben.

image 

Es betrifft keine Daten, die zum Zeitpunkt der Entgegennahme des EPOC/EPOC-PR von einem Diensteanbieter oder in dessen Auftrag gespeichert wurden.

image 

Andere Gründe für eine faktische Unmöglichkeit aufgrund von Umständen, die nicht dem Adressaten oder dem Diensteanbieter angelastet werden können, zum Zeitpunkt der Entgegennahme des EPOC/EPOC-PR.

image 

Die Europäische Herausgabeanordnung/Europäische Sicherungsanordnung wurde nicht von einer Anordnungsbehörde nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2023/1543 erlassen oder validiert.

image 

die Europäische Herausgabeanordnung zur Erlangung von Verkehrsdaten, die nicht ausschließlich zum Zwecke der Identifizierung des Nutzers im Sinne von Artikel 3 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2023/1543 oder zur Erlangung von Inhaltsdaten angefordert werden, wurde für eine Straftat erlassen, die nicht unter Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1543 fällt.

image 

die Dienstleistung fällt nicht unter die Verordnung (EU) 2023/1543.

image 

die angeforderten Daten sind durch Immunitäten oder Vorrechte geschützt, die nach dem Recht des Vollstreckungsstaats gewährt werden, oder die angeforderten Daten unterliegen Vorschriften über die Bestimmung oder Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die sich auf die Pressefreiheit oder die freie Meinungsäußerung in anderen Medien beziehen und die Vollstreckung der Europäischen Herausgabeanordnung/Europäischen Sicherungsanordnung verhindern.

image 

die Befolgung der Europäischen Herausgabeanordnung würde im Widerspruch zum anwendbaren Recht eines Drittlands stehen. Bitte auch Abschnitt E ausfüllen.

b) 

Bitte erläutern Sie, weshalb eine Ausführung nach Buchstabe a nicht möglich war, und nennen und erläutern Sie erforderlichenfalls alle weiteren Gründe, die nicht unter Buchstabe a aufgeführt sind:

……

ABSCHNITT E: Einander widersprechende Verpflichtungen, die sich aus dem Recht eines Drittlands ergeben

Im Falle einander widersprechender Verpflichtungen, die sich aus dem Recht eines Drittlands ergeben, bitte Folgendes angeben:

— 
Bezeichnung der Rechtsvorschrift(en) des Drittlands:
……
— 
anwendbare Gesetzesnorm(en) und Wortlaut der einschlägigen Bestimmung(en):
……
— 
Art der einander widersprechenden Verpflichtungen, u. a. das nach Rechtsvorschriften des Drittlands geschützte Interesse:
image 

Grundrechte natürlicher Personen (bitte angeben):

……

image 

grundlegende Interessen des Drittlands im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit oder Verteidigung (bitte angeben):

……

image 

andere Interessen (bitte angeben):

……

— 
Bitte erläutern Sie, weshalb die Rechtsvorschriften in diesem Fall Anwendung finden:
……
— 
Bitte erläutern Sie, weshalb in diesem Fall ein Widerspruch besteht:
……
— 
Bitte erläutern Sie die Verbindung zwischen dem Diensteanbieter und dem betreffenden Drittstaat:
……
— 
Bitte erläutern Sie die möglichen Konsequenzen der Befolgung der Europäischen Herausgabeanordnung für den Adressaten, einschließlich der möglicherweise zu verhängenden Strafen:
……

Bitte stellen Sie alle weiteren einschlägigen Informationen zur Verfügung:…

ABSCHNITT F: Ersuchen um weitere Informationen/Klarstellungen (ggf. ausfüllen)

Zur Ausführung des EPOC/EPOC-PR bedarf es weiterer Informationen seitens der Anordnungsbehörde:

……

SECTION G: ABSCHNITT G: Datensicherung

Die angeforderten Daten (bitte Zutreffendes ankreuzen und ergänzen):

image 

werden gesichert, bis Daten herausgegeben werden oder bis die Anordnungsbehörde oder gegebenenfalls die Vollstreckungsbehörde mitteilt, dass die Sicherung und Herausgabe von Daten nicht mehr erforderlich ist, oder bis von der Anordnungsbehörde die erforderlichen Informationen geliefert werden, sodass die zu sichernden/herauszugebenden Daten präzisiert werden können

image 

wurden nicht gesichert (dies sollte nur ausnahmsweise der Fall sein, z. B. wenn der Diensteanbieter bei Eingang des Ersuchens nicht über die Daten verfügt oder die angeforderten Daten nicht hinreichend identifizieren kann)

ABSCHNITT H: Kontaktdaten der benannten Niederlassung/des Vertreters des Diensteanbieters

Name der benannten Niederlassung/des Vertreters des Diensteanbieters: …

Name der Kontaktperson:…

Funktion:…

Anschrift:…

Telefon: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

Fax: (Landesvorwahl) (Ortsvorwahl)…

E-Mail:…

Name der bevollmächtigten Person:…

Datum:……

Unterschrift ( 22 ):…

ANHANG IV




ANHANG IV

KATEGORIEN VON STRAFTATEN GEMÄß ARTIKEL 12 ABSATZ 1 BUCHSTABE D

(1) 

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung;

(2) 

Terrorismus;

(3) 

Menschenhandel;

(4) 

sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie;

(5) 

illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen;

(6) 

illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen;

(7) 

Bestechung;

(8) 

Betrugsdelikte, einschließlich Betrug und anderer Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 23 );

(9) 

Wäsche von Erträgen aus Straftaten;

(10) 

Geldfälschung einschließlich Euro-Fälschung;

(11) 

Cyberkriminalität;

(12) 

Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten;

(13) 

Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt;

(14) 

vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung;

(15) 

illegaler Handel mit menschlichen Organen und menschlichem Gewebe;

(16) 

Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme;

(17) 

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;

(18) 

Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen;

(19) 

illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen;

(20) 

Betrug;

(21) 

Erpressung und Schutzgelderpressung;

(22) 

Nachahmung und Produktpiraterie;

(23) 

Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit;

(24) 

Fälschung von Zahlungsmitteln;

(25) 

illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern;

(26) 

illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen;

(27) 

Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen;

(28) 

Vergewaltigung;

(29) 

Brandstiftung;

(30) 

Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen;

(31) 

Flugzeug- und Schiffsentführung;

(32) 

Sabotage.

ANHANG V




ANHANG V

BESTÄTIGUNG DER AUSSTELLUNG EINES ERSUCHENS UM HERAUSGABE IM ANSCHLUSS AN EINE EUROPÄISCHE SICHERUNGSANORDNUNG

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 24 ) muss der Adressat nach Entgegennahme der Bescheinigung über eine Europäische Sicherungsanordnung (EPOC-PR) die angeforderten Daten unverzüglich sichern. Die Sicherung muss nach 60 Tagen enden, es sei denn, die Anordnungsbehörde verlängert sie um weitere 30 Tage oder die Anordnungsbehörde bestätigt, dass ein entsprechendes Ersuchen um Herausgabe unter Verwendung des Formulars in diesem Anhang ausgestellt wurde.

Nach dieser Bestätigung muss der Adressat die Daten so lange sichern, wie dies erforderlich ist, um die Daten nach Entgegennahme des entsprechenden Ersuchens um Herausgabe herauszugeben.

ABSCHNITT A: Anordnungsbehörde für das EPOC-PR

Anordnungsstaat:…

Anordnungsbehörde:…

Falls abweichend von der im EPOC-PR angegebenen Kontaktstelle, Behörde/Ansprechpartner (z. B. zentrale Behörde) für Rückfragen im Zusammenhang mit der Ausführung:

Name und Kontaktangaben:…

ABSCHNITT B: Adressat des EPOC-PR

Adressat:…

Anschrift:…

Telefon/Fax/E-Mail (soweit bekannt):…

Kontaktperson (soweit bekannt):…

Aktenzeichen des Adressaten (soweit bekannt):…

Betroffener Diensteanbieter (falls nicht identisch mit dem Adressaten):…

Sonstige sachdienliche Angaben:…

ABSCHNITT C: Informationen über das EPOC-PR

Die Daten werden in Übereinstimmung mit dem EPOC-PR vom… (Bitte das Datum der Ausstellung des Ersuchens angeben) gesichert und am… (Bitte das Datum der Übermittlung des Ersuchens angeben) mit dem Aktenzeichen …(Bitte das Aktenzeichen angeben) übermittelt.

image 

Sie wurde von der Anordnungsbehörde …, Aktenzeichen …, am … um 30 Tage verlängert. (Sofern zutreffend, bitte das Kästchen ankreuzen und ausfüllen.)

ABSCHNITT D: Bestätigung

Damit wird bestätigt, dass folgendes Ersuchen um Herausgabe gestellt wurde (Zutreffendes ankreuzen und ggf. ausfüllen):

image 

Bescheinigung über eine Europäische Herausgabeanordnung ausgestellt von… (Bitte die Behörde angeben) am… (Bitte das Datum der Ausstellung des Ersuchens angeben) und übermittelt am… (Bitte das Datum der Übermittlung des Ersuchens angeben) mit dem Aktenzeichen… (Bitte das Aktenzeichen angeben) an… (Bitte den Diensteanbieter/die benannte Niederlassung/den Vertreter/die zuständige Behörde, an die es übermittelt wurde, und – falls bekannt – das vom Adressaten angegebene Aktenzeichen angeben).

image 

Europäische Ermittlungsanordnung ausgestellt von… (Bitte die Behörde angeben) am… (Bitte das Datum der Ausstellung des Ersuchens angeben) und übermittelt am… (Bitte das Datum der der Übermittlung des Ersuchens angeben) mit dem Aktenzeichen… (Bitte das Aktenzeichen angeben) an… (Bitte den Staat und die zuständige Behörde, an die es übermittelt wurde, und – falls bekannt – das von den ersuchten Behörden angegebene Aktenzeichen angeben).

image 

Rechtshilfeersuchen ausgestellt von… (Bitte die Behörde angeben) am… (Bitte das Datum der Ausstellung des Ersuchens angeben) und übermittelt am… (Bitte das Datum der Übermittlung des Ersuchens angeben) mit dem Aktenzeichen… (Bitte das Aktenzeichen angeben) an…(Bitte den Staat und die zuständige Behörde, an die es übermittelt wurde, und – falls bekannt – das von den ersuchten Behörden angegebene Aktenzeichen angeben).

Unterschrift der Anordnungsbehörde und/oder ihres Vertreters:

Name:…

Datum:…

Unterschrift ( 25 ):…

ANHANG VI




ANHANG VI

VERLÄNGERUNG DER SICHERUNG ELEKTRONISCHER BEWEISMITTEL

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 26 ) muss der Adressat nach Entgegennahme der Bescheinigung über eine Europäische Sicherungsanordnung (EPOC-PR) die angeforderten Daten unverzüglich sichern. Die Sicherung muss nach 60 Tagen enden, es sei denn, die Anordnungsbehörde bestätigt, dass ein entsprechendes Ersuchen um Herausgabe ausgestellt wurde. Innerhalb von 60 Tagen kann die Anordnungsbehörde die Dauer der Sicherung erforderlichenfalls um weitere 30 Tage verlängern, damit das anschließende Ersuchen.

ABSCHNITT A: Anordnungsbehörde für das EPOC-PR

Anordnungsstaat: ……

Anordnungsbehörde: ……

Aktenzeichen der Anordnungsbehörde: ……

Falls abweichend von der im EPOC-PR angegebenen Kontaktstelle, Behörde/Ansprechpartner (z. B. zentrale Behörde) für Rückfragen im Zusammenhang mit der Ausführung des EPOC-PR:

Name und Kontaktangaben: ……

ABSCHNITT B: Adressat des EPOC-PR

Adressat: ……

Anschrift: ……

Telefon/Fax/E-Mail (soweit bekannt): ……

Kontaktperson (soweit bekannt): ……

Aktenzeichen des Adressaten (soweit bekannt): ……

Betroffener Diensteanbieter (falls nicht identisch mit dem Adressaten): ……

Sonstige sachdienliche Angaben: ……

ABSCHNITT C: Informationen über ein früheres EPOC-PR

Die Daten werden in Übereinstimmung mit dem EPOC-PR vom … (Bitte das Datum der Ausstellung des Ersuchens angeben) gesichert und am … (Bitte das Datum der Übermittlung des Ersuchens angeben) mit dem Aktenzeichen … (Bitte das Aktenzeichen angeben) an … übermittelt.

ABSCHNITT D: Verlängerung einer früheren Sicherungsanordnung

Die Verpflichtung zur Sicherung von Daten im Rahmen des EPOC-PR gemäß Abschnitt C wird hiermit um weitere 30 Tage verlängert.

Unterschrift der Anordnungsbehörde und/oder ihres Vertreters

Name: ……

Datum: ……

Unterschrift ( 27 ): ……

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge