+8. In keinem Fall sollte bei der Bestimmung des maßgeblichen historischen Zeitraums oder bei der …

8. In keinem Fall sollte bei der Bestimmung des maßgeblichen historischen Zeitraums oder bei der …

In keinem Fall sollte bei der Bestimmung des maßgeblichen historischen Zeitraums oder bei der Kalibrierung des sVaR-Modells eine Gewichtung historischer Daten erfolgen, da die Datengewichtung in einer Stressperiode die tatsächlichen potenziellen Portfolioverluste eines Instituts nicht widerspiegeln würde.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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