+4. Unter gewissen Umständen können die sVaR-Verfahren auch von den VaR-Verfahren abweichen, wenn …
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4. Unter gewissen Umständen können die sVaR-Verfahren auch von den VaR-Verfahren abweichen, wenn …
Unter gewissen Umständen können die sVaR-Verfahren auch von den VaR-Verfahren abweichen, wenn methodische Unvereinbarkeiten zwischen der Berechnung des aktuellen VaR und des sVaR bestehen. Als Beispiel können Änderungen in der bestehenden VaR-Methodik genannt werden, die nicht im sVaR-Ansatz angewendet werden können oder die Anwendung eines approximativen Bewertungsverfahrens (anhand von Sensitivitätsanalyse/Proxies) im Gegensatz zu einer vollständigen Neubewertung („full revaluation“). Diese vollständige Neubewertung ist jedenfalls die für den sVaR bevorzugte Herangehensweise.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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