+4. Unter gewissen Umständen können die sVaR-Verfahren auch von den VaR-Verfahren abweichen, wenn …

4. Unter gewissen Umständen können die sVaR-Verfahren auch von den VaR-Verfahren abweichen, wenn …

Unter gewissen Umständen können die sVaR-Verfahren auch von den VaR-Verfahren abweichen, wenn methodische Unvereinbarkeiten zwischen der Berechnung des aktuellen VaR und des sVaR bestehen.

Als Beispiel können Änderungen in der bestehenden VaR-Methodik genannt werden, die nicht im sVaR-Ansatz angewendet werden können oder die Anwendung eines approximativen Bewertungsverfahrens (anhand von Sensitivitätsanalyse/Proxies) im Gegensatz zu einer vollständigen Neubewertung („full revaluation“). Diese vollständige Neubewertung ist jedenfalls die für den sVaR bevorzugte Herangehensweise.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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