+Teil 5 – Kriterien zur Prüfung, ob die Sicherheiten von jeglichen Rechten Dritter unbelastet sind
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---+17. Die Vermögenswerte, die gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung gestellt werden, müssen …
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Teil 5 – Kriterien zur Prüfung, ob die Sicherheiten von jeglichen Rechten Dritter unbelastet sind

Teil 5 – Kriterien zur Prüfung, ob die Sicherheiten von jeglichen Rechten Dritter unbelastet sind

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
16. Laut Artikel 2 Absatz 1 Nummer 13 der Richtlinie 2014/49/EU müssen Sicherheiten von jeglichen …

Laut Artikel 2 Absatz 1 Nummer 13 der Richtlinie 2014/49/EU müssen Sicherheiten von jeglichen Rechten Dritter unbelastet sein. Dementsprechend sollten die Einlagensicherungssysteme oder die benannten Behörden keine risikoarmen Schuldtitel akzeptieren, die bereits mit Pfandrechten oder anderen Sicherheitsvereinbarungen belastet oder besichert sind.

17. Die Vermögenswerte, die gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung gestellt werden, müssen …

Die Vermögenswerte, die gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung gestellt werden, müssen rechtlich verwertbar sein und es dürfen keine vorherigen Ansprüche auf die betreffenden Vermögenswerte bestehen. Dritten sollte es nicht möglich sein, zu intervenieren und die verpfändeten Vermögenswerte oder damit zusammenhängende Rechte erfolgreich einzufordern.

18. Zu diesem Zweck sollte die Finanzsicherheitsvereinbarung vorschreiben, dass Kreditinstitute …

Zu diesem Zweck sollte die Finanzsicherheitsvereinbarung vorschreiben, dass Kreditinstitute sich verpflichten und garantieren müssen, dass kein als Sicherheit bestellter risikoarmer Schuldtitel gleichzeitig belastet oder als Sicherheit zugunsten eines Dritten bestellt wird, oder um eine bereits bestehende Verbindlichkeit gegenüber dem Einlagensicherungssystem abzusichern, und sich dazu verpflichten, dass kein Vermögensgegenstand im Rahmen der Finanzsicherheitsvereinbarung in Form eines beschränkten dinglichen Sicherungsrechts als Sicherheit gegenüber Dritten bestellt wird.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/