+32. Bezüglich des Nachweises der Umsetzung der ICAAP-Risikomessungs-, -bewertungs- und - …

32. Bezüglich des Nachweises der Umsetzung der ICAAP-Risikomessungs-, -bewertungs- und - …

Bezüglich des Nachweises der Umsetzung der ICAAP-Risikomessungs-, -bewertungs- und - aggregationsmethoden sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. interne Kapitalschätzungen zur Abdeckung aller Risikokategorien und Unterkategorien, aufgeschlüsselt nach von ICAAP abgedeckter Risikokategorie und Unterkategorie. Wenn Institute anführen, dass bestimmte, von ICAAP abgedeckte Risikokategorien oder Unterkategorien besser mittels qualitativer Maßnahmen zur Risikominderung als durch Allokation internen Kapitals abgedeckt werden, sollte dies entsprechend erläutert werden;
  • b. die oben für alle wesentlichen, von ICAAP abgedeckten Risikokategorien und Unterkategorien aufgeführten Berechnungsergebnisse der internen Kapitalschätzungen pro Risiko. Wenn bestimmte Risikounterkategorien als wesentlich identifiziert werden, aber die angewandten Berechnungsmethoden nicht die Berechnung einer internen Kapitalschätzung auf der erforderlichen Granularitätsstufe ermöglicht haben und aus diesem Grund solche Schätzungen als Teil der internen Kapitalschätzung für eine entsprechende Risikokategorie eingearbeitet wurden, sollten die Institute erklären, wie derartige Unterkategorien tatsächlich in die Berechnungen einbezogen wurden, (z.B. eine Risikounterkategorie wurde als wesentlich identifiziert, aber das Institut ist nicht in der Lage, eine interne Kapitalschätzung für ein derartiges Risiko vorzulegen und bezieht stattdessen die Deckung dieses Risikos innerhalb der Kapitalschätzung für die Hauptrisikokategorie ein; in diesem Fall sollte die zuständige Behörde gewährleisten, dass das Institut erklärt, wie dieses Risiko unter der Hauptrisikokategorie erfasst wurde);
  • c. zusätzlich zu den oben aufgeführten Informationen pro Risiko, die Ergebnisse der Aggregation der internen Kapitalschätzungen für Unternehmen und Risikokategorien, einschließlich der Auswirkungen der Diversifikationsnutzen und/oder Konzentrationen von Intrarisiko und Interrisiko, wenn diese Aspekte von der angewandten Methode berücksichtigt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/