+6.2 Informationen über Risikomessung, -bewertung und - aggregation
---+31. Bezüglich der innerhalb von ICAAP verwendeten Risikomessungs-, -bewertungs- und …
---+32. Bezüglich des Nachweises der Umsetzung der ICAAP-Risikomessungs-, -bewertungs- und - …

6.2 Informationen über Risikomessung, -bewertung und - aggregation

6.2.1 Methode und Strategiedokumentation

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
31. Bezüglich der innerhalb von ICAAP verwendeten Risikomessungs-, -bewertungs- und …

Bezüglich der innerhalb von ICAAP verwendeten Risikomessungs-, -bewertungs- und -aggregationsmethoden, sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. allgemeine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Quantifizierungs-/Messungsmethoden und -modelle, einschließlich der verwendeten Kennzahlen, Annahmen und Parameter (z.B. Konfidenzintervalle, Beteiligungszeiten usw.) für alle Risikokategorien und Unterkategorien, die für die Genehmigung von Methoden und Modellen durch das Leitungsorgan des Instituts verwendet werden;
  • b. Spezifikation der verwendeten Daten, einschließlich einer Erklärung, wie die verwendeten Daten den Anwendungsbereich der von ICAAP abgedeckten Unternehmen der Gruppe widerspiegeln, einschließlich der Länge der Zeitreihen;
  • c. Beschreibung der Hauptunterschiede zwischen den für ICAAP-Zwecke verwendeten Quantifizierungs-/Messungsmethoden und -modellen und den für die Berechnung der Mindesteigenmittelanforderungen für Risiken, die von Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (falls ein Institut fortgeschrittene, von den zuständigen Behörden genehmigte Modelle verwendet) abgedeckt sind. Eine derartige Beschreibung sollte pro Risiko vorgelegt werden und unter anderem Informationen über die unterschiedliche Verwendung der Basel-I-Untergrenzen (Artikel 500 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013), verschiedene Annahmen bezüglich der Risikoparameter, Konfidenzintervalle usw. beinhalten;
  • d. Beschreibung des Ansatzes zur Aggregation der Schätzungen des internen Kapitals für die Unternehmen und die abgedeckten Risikokategorien, einschließlich des Ansatzes der Diversifikationsnutzen und/oder Konzentrationen von Intrarisiko und Interrisiko, wenn sie von den Methoden des Instituts berücksichtigt werden.

6.2.2 Betriebsdokumentation

32. Bezüglich des Nachweises der Umsetzung der ICAAP-Risikomessungs-, -bewertungs- und - …

Bezüglich des Nachweises der Umsetzung der ICAAP-Risikomessungs-, -bewertungs- und - aggregationsmethoden sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. interne Kapitalschätzungen zur Abdeckung aller Risikokategorien und Unterkategorien, aufgeschlüsselt nach von ICAAP abgedeckter Risikokategorie und Unterkategorie. Wenn Institute anführen, dass bestimmte, von ICAAP abgedeckte Risikokategorien oder Unterkategorien besser mittels qualitativer Maßnahmen zur Risikominderung als durch Allokation internen Kapitals abgedeckt werden, sollte dies entsprechend erläutert werden;
  • b. die oben für alle wesentlichen, von ICAAP abgedeckten Risikokategorien und Unterkategorien aufgeführten Berechnungsergebnisse der internen Kapitalschätzungen pro Risiko. Wenn bestimmte Risikounterkategorien als wesentlich identifiziert werden, aber die angewandten Berechnungsmethoden nicht die Berechnung einer internen Kapitalschätzung auf der erforderlichen Granularitätsstufe ermöglicht haben und aus diesem Grund solche Schätzungen als Teil der internen Kapitalschätzung für eine entsprechende Risikokategorie eingearbeitet wurden, sollten die Institute erklären, wie derartige Unterkategorien tatsächlich in die Berechnungen einbezogen wurden, (z.B. eine Risikounterkategorie wurde als wesentlich identifiziert, aber das Institut ist nicht in der Lage, eine interne Kapitalschätzung für ein derartiges Risiko vorzulegen und bezieht stattdessen die Deckung dieses Risikos innerhalb der Kapitalschätzung für die Hauptrisikokategorie ein; in diesem Fall sollte die zuständige Behörde gewährleisten, dass das Institut erklärt, wie dieses Risiko unter der Hauptrisikokategorie erfasst wurde);
  • c. zusätzlich zu den oben aufgeführten Informationen pro Risiko, die Ergebnisse der Aggregation der internen Kapitalschätzungen für Unternehmen und Risikokategorien, einschließlich der Auswirkungen der Diversifikationsnutzen und/oder Konzentrationen von Intrarisiko und Interrisiko, wenn diese Aspekte von der angewandten Methode berücksichtigt werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/