+7.8 Belege
---+56. Zusätzlich zu den Informationen gemäß Abschnitt 7.1-7.7 sollten die zuständigen Behörden …
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7.8 Belege
7.8 Belege
1. Übersicht
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Regulierung |
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56. Zusätzlich zu den Informationen gemäß Abschnitt 7.1-7.7 sollten die zuständigen Behörden …
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Zusätzlich zu den Informationen gemäß Abschnitt 7.1-7.7 sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie von den Instituten alle relevanten Belege einschließlich der Sitzungsprotokolle der jeweiligen Ausschüsse und Leitungsorgane zum Nachweis der soliden Einrichtung und Umsetzung von ILAAP erhalten, und zwar insbesondere: - a. Genehmigung für die gesamte ILAAP-Einrichtung;
- b. Genehmigung der wichtigsten ILAAP-Elemente, wie des Finanzierungsplans, des Liquiditätsnotfallplans, des Liquiditäts-Kosten-Nutzen-Allokationsmechanismus, von Stresstestannahmen und Schlussfolgerungen zu Ergebnissen, spezifischer Liquiditäts- und Finanzierungsrisikobereitschaft, Zielgröße und Zusammensetzung des Puffers für flüssige Mittel usw.;
- c. Nachweis der Diskussion über (Veränderungen am) Liquiditäts- und Finanzierungsrisikoprofil, Limitüberschreitungen usw., einschließlich Entscheidungen über Maßnahmen der Geschäftsleitung oder der ausdrücklichen Entscheidung, keine Maßnahmen zu ergreifen;
- d. Beispiele für bedeutsame Entscheidungen in Genehmigungsausschüssen für neue Produkte, die gegebenenfalls die Nutzung der Preisbildungsmechanismen für Liquiditätsübertragungen (LTP) und die Risikobetrachtung bei diesen Entscheidungen nachweisen;
- e. Nachweis der Diskussion über die Machbarkeitsanalyse des Finanzierungsplans, gestützt auf die (Veränderungen der) Markttiefe und Volatilität;
- f. Nachweis der Entscheidungen über Maßnahmen der Geschäftsleitung in Bezug auf das Innertagesliquiditätsrisiko nach interner Eskalation aufgrund von Innertagesliquiditätsereignissen;
- g. Nachweis der Diskussion des Ergebnisses des Liquiditätsstresstests und der Entscheidung über (nicht) ergriffene Maßnahmen der Geschäftsleitung;
- h. Nachweis der Diskussion über das reguläre Testen des Liquiditätsnotfallplans und der Entscheidungen über die Anpassung der im Liquiditätsnotfallplan aufgeführten Maßnahmen der Geschäftsleitung;
- i. Entscheidung bezüglich der Größe und Zusammensetzung des Puffers für flüssige Mittel;
- j. Nachweis der Diskussion bezüglich des Testens des Liquiditätswerts von Vermögenswerten im Puffer für flüssige Mittel und der erforderlichen Zeit für deren Verkauf oder Rückkauf;
- k. sofern verfügbar, interne Selbstbewertungen, in denen Institute die Gelegenheit nutzen können, um ihren Erfüllungsgrad gegenüber den öffentlich zugänglichen Kriterien in Bezug auf Risikomanagement und -kontrolle, die sich auf ILAAP auswirken, zu begründen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
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