+131. Insbesondere sollten die Institute: a) die Folgen bedeutender Marktstörungen beurteilen und …
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131. Insbesondere sollten die Institute: a) die Folgen bedeutender Marktstörungen beurteilen und …
Insbesondere sollten die Institute: - a) die Folgen bedeutender Marktstörungen beurteilen und plausible Situationen ermitteln, die zu außergewöhnlich hohen Verlusten führen könnten; diese sollten gegebenenfalls auch Ereignisse umfassen, die eine geringe Wahrscheinlichkeit für den Eintritt aller Hauptrisikoarten aufweisen, insbesondere die verschiedenen Komponenten von Marktrisiken; für Stresstests auf Portfolioebene könnten die Auswirkungen von nachteiligen Änderungen auf die Korrelationen untersucht werden; zudem können mindernde Auswirkungen von Maßnahmen der Geschäftsleitung berücksichtigt werden, wenn diese auf plausiblen Annahmen bezüglich der Marktliquidität beruhen; und
- b) über eine Liste der Maßnahmen verfügen, die Grenzwerte und sonstige mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken und zur Erhaltung der Eigenmittel enthält; insbesondere sollten - wenn angemessen - die von den Instituten festgesetzten Grenzwerte für das Wechselkursrisiko, das Zinsrisiko, das Aktienkursrisiko und das Rohstoffpreisrisiko im Hinblick auf die Ergebnisse der Stresstest-Berechnungen berücksichtigt werden.
4.7.4 Operationelles Risiko
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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