| Kapitalisierung von Zahlungsrückständen/Zinsen | Stundung in Bezug auf Zahlungsrückstände und/oder aufgelaufene Zinsrückstände; dabei werden diese rückständigen Beträge im Rahmen eines neuen tragfähigen Tilgungsplans dem ausstehenden Kapitalbetrag zugeschlagen. | Diese Maßnahme sollte nur gewährt bzw. als tragfähig erachtet werden, wenn das Kreditinstitut zu der Einschätzung gelangt ist, dass die (anhand plausibler und dokumentierter Finanzdaten) überprüften Einnahmen und Ausgaben des Kreditnehmers und die vorgeschlagenen geänderten Rückzahlungen den Kreditnehmer in die Lage versetzen, den Kredit über die gesamte Laufzeit des geänderten Tilgungsplans mit Kapital- und Zinszahlungen zu bedienen, und wenn das Kreditinstitut von dem Kreditnehmer die formelle Bestätigung eingeholt hat, dass er die Kapitalisierungsbedingungen versteht und akzeptiert. Eine Kapitalisierung von Zahlungsrückständen sollte nur gewährt werden, wenn im Einzelfall die Wiedererlangung von Zahlungsrückständen oder fälligen Zahlungen aus dem Vertrag nicht möglich ist und Kapitalisierung die einzige realistische Option darstellt. |