+82. Im Rahmen der Anforderungen an die Vergütungspolitik der Institute, die in den Artikeln 74, 75 …
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82. Im Rahmen der Anforderungen an die Vergütungspolitik der Institute, die in den Artikeln 74, 75 …
Im Rahmen der Anforderungen an die Vergütungspolitik der Institute, die in den Artikeln 74, 75 und 92 der Richtlinie 2013/36/EU und in den EBA-Leitlinien zu Vergütungspolitik und -praktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Erbringung von Bankprodukten und -dienstleistungen im Privatkundengeschäft, den EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Artikel 74 Absatz 3 und Artikel 75 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU und Angaben gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie Artikel 7 der Richtlinie 2014/17/EU niedergelegt sind, sollten die Vergütungspolitiken und -praktiken mit dem für das Kreditrisikomanagement, den Kreditrisikoappetit und die Kreditrisikostrategien gewählten Ansatz im Einklang stehen und keinen Interessenkonflikt hervorrufen. Die für das Personal, insbesondere für die mit der Kreditvergabe, Kreditverwaltung und Kreditüberwachung befassten identifizierten Mitarbeiter, anwendbaren Vergütungspolitiken und -praktiken sollten kohärent sein und keine Anreize bieten, Risiken einzugehen, die das geduldete Risiko des Instituts überschreiten; und sie sollten auf die Geschäftsstrategie, die Ziele und die langfristigen Interessen des Instituts abgestimmt sein. Darüber hinaus sollten die Vergütungspolitiken und -praktiken Maßnahmen zur Vorbeugung von Interessenkonflikten vorsehen, um zu verhindern, dass Verbraucher infolge der Vergütung von Verkaufsmitarbeitern unerwünschte Schädigungen erleiden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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