+18. Spezifische Formen der Vergütung

18. Spezifische Formen der Vergütung

316.Hinsichtlich der spezifischen Formen der Vergütung nach Abschnitt 8 dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden unbeschadet Abschnitt 19:

  • a. etwaige Regelungen zu einer garantierten variablen Vergütung überprüfen (Betrag, Dauer, Konditionen usw.)
  • b. sowie kontrollieren, ob das Institut über einen Rahmen zur Festlegung und Genehmigung von Abfindungen verfügt;
  • c. bewerten, ob die Ziele der Mitarbeiter der Kontrollfunktion funktionsspezifisch sind; und
  • d. die Vergütung von Mitgliedern der Leitungs- und Aufsichtsfunktion des Leitungsorgans überprüfen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/