+Anhang II – Fähigkeiten

Anhang II – Fähigkeiten

Es folgt die in Absatz 59 genannte, unvollständige Liste von relevanten Fähigkeiten, deren Verwendung Institute bei der Durchführung ihrer Eignungsbewertungen in Erwägung ziehen sollten:

  • a. Authentizität: Übereinstimmung von Wort und Tat, verhält sich gemäß eigener angegebener Werte und Überzeugungen. Teilt seine oder ihre Absichten, Vorstellungen und Gefühle offen mit, fördert ein Klima der Offenheit und Aufrichtigkeit und informiert die Aufsichtsperson ordnungsgemäß über die tatsächliche Situation und gibt gleichzeitig Risiken und Probleme an.
  • b. Sprache: Kann mündlich auf strukturierte und übliche Weise kommunizieren und Texte in der Landessprache oder Arbeitssprache des Standorts des Instituts verfassen.
  • c. Entschlossenheit: Trifft rechtzeitige und Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage durch umgehendes Handeln oder Anwendung einer bestimmten Vorgehensweise, z. B. durch Ausdrücken seiner oder ihrer Ansichten, kein Aufschieben.
  • d. Kommunikation: Ist in der Lage, eine Botschaft in verständlicher und akzeptabler Weise sowie in geeigneter Form zu vermitteln. Konzentriert sich auf Klarheit und Transparenz beider Seiten und fördert eine aktive Rückmeldung.
  • e. Urteilsvermögen: Kann Daten und unterschiedliche Vorgehensweisen abwägen und eine logische Schlussfolgerung ziehen. Prüft, erkennt und versteht die wesentliche Elemente und Aspekte. Verfügt über den Weitblick, um über seinen oder ihren Verantwortungsbereich hinauszuschauen, insbesondere beim Umgang mit Problemen, die die Kontinuität des Unternehmens gefährden können.
  • f. Kunden- und qualitätsorientiert: Konzentriert sich auf die Bereitstellung von Qualität und, wenn möglich, darauf, Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung zu finden. Konkret bedeutet dies Vorenthaltung der Zustimmung von Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen und zum Investitionsaufwand, z. B. bei Produkten, Bürogebäuden oder Beteiligungen, in Situationen, in denen er oder sie aufgrund eines mangelndes Verständnisses der Architektur, Grundsätze oder Grundannahmen nicht in der Lage ist, die Risiken ordnungsgemäß einzuschätzen. Ermittelt und untersucht die Wünsche und Bedürfnisse von Kunden, stellt sicher, dass Kunden keine unnötigen Risiken eingehen, und veranlasst die Übermittlung von richtigen, vollständigen und ausgewogenen Informationen an Kunden.
  • g. Führungsstärke: Bietet Anleitung und Orientierungshilfe für eine Gruppe, entwickelt und fördert Teamarbeit, motiviert und ermutigt das vorhandene Personal und gewährleistet, dass Mitarbeiter über die berufliche Kompetenz verfügen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Nimmt Kritik auf und sorgt für einen Rahmen für eine kritische Diskussion.
  • h. Loyalität: Identifiziert sich mit dem Unternehmen und hat ein Zugehörigkeitsgefühl. Zeigt, dass er oder sie ausreichend Zeit für die Stelle aufwenden kann und seine oder ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllen kann, verteidigt die Interessen des Unternehmens und arbeitet objektiv und kritisch. Erkennt und antizipiert mögliche persönliche und geschäftliche Interessenkonflikte.
  • i. Äußeres Bewusstsein: Überwacht Entwicklungen, Machtzentren und Haltungen im Unternehmen. Ist gut über relevante finanzielle, wirtschaftliche, soziale und sonstige Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene, die sich auf das Unternehmen auswirken können, sowie über die Interessen von Interessenträgern informiert und kann diese Informationen effektiv nutzen.
  • j. Verhandlungsgeschick: Ermittelt und zeigt gemeinsame Interessen in einer auf Konsens ausgerichteten Weise auf, während er oder sie gleichzeitig die Verhandlungsziele verfolgt.
  • k. Überzeugend: Kann die Ansichten von anderen durch Überzeugungskraft und den Einsatz von natürlicher Autorität und Fingerspitzengefühl beeinflussen. Ist eine starke Persönlichkeit und in der Lage, eine feste Haltung zu behaupten.
  • l. Teamarbeit: Ist sich der Konzerninteressen bewusst und leistet einen Beitrag zum allgemeinen Ergebnis; kann als Mitglied des Teams arbeiten.
  • m. Strategischer Scharfsinn: Ist in der Lage, eine realistische Sicht über zukünftige Entwicklungen zu erarbeiten und dies in langfristige Ziele zu überführen, z. B. durch Anwendung von Szenario-Analysen. Dabei berücksichtigt er oder sie Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, in angemessenem Maße und ergreift geeignete Maßnahmen, um diese zu kontrollieren.
  • n. Stressresistenz: Ist belastbar und kann auch unter großem Druck und in unsicheren Situationen gleich bleibende Leistungen erbringen.
  • o. Verantwortungsgefühl: Versteht interne und externe Interessen, bewertet sie sorgfältig und gibt Rechenschaft darüber ab. Verfügt über die Fähigkeit, zu lernen, und ist sich bewusst, dass seine oder ihre Handlungen sich auf die Interessen der Interessenträger auswirken.
  • p. Vorsitz in Besprechungen: Ist in der Lage, den Vorsitz in Besprechungen wirksam und effizient zu führen und eine offene Atmosphäre zu schaffen, die jeden dazu ermutigt, sich gleichberechtigt zu beteiligen; ist über die Pflichten und Verantwortlichkeiten von anderen informiert.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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