+78. Die zuständigen Behörden sollten sich einen klaren Überblick über die geplanten Quellen zur …

78. Die zuständigen Behörden sollten sich einen klaren Überblick über die geplanten Quellen zur …

Die zuständigen Behörden sollten sich einen klaren Überblick über die geplanten Quellen zur Finanzierung der geplanten Geschäftstätigkeiten verschaffen, einschließlich der Quelle(n) des Anfangskapitals. Die zuständigen Behörden sollten die vom antragstellenden Kreditinstitut übermittelten Informationen (insbesondere gemäß Artikel 4 der RTS in Bezug auf Informationen für die Zulassung) überprüfen, um das Liquiditätsprofil und die Haftungsstruktur mit besonderem Augenmerk auf die Glaubwürdigkeit der zugrundeliegenden Annahmen zu bewerten. In Bezug auf die Haftungsstruktur sollten die zuständigen Behörden die verschiedenen Finanzierungsquellen (Arten von Verbindlichkeiten, Instrumenten und Gegenparteien), die damit verbundenen Kosten, eingebetteten Optionen und ihre vertraglichen und verhaltensbezogenen Fälligkeiten bewerten. Ein klarer Überblick über das Liquiditätsprofil und die Haftungsstruktur wird den zuständigen Behörden ermöglichen, die Prognosen für die aufsichtsrechtlichen Liquiditäts- und Finanzierungskennzahlen wie Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten

Liquiditätsdeckungsquote10 und strukturelle Liquiditätsquote11 auch unter Berücksichtigung ihrer Entwicklung über den Planungshorizont aufgrund der sukzessiven Erhöhung der Geschäftstätigkeit und Umsetzung der Finanzierungsstrategie (z. B sukzessive Gewinnung von Einlegern) in der Aufbauphase zu bewerten. Die zuständigen Behörden sollten auch berücksichtigen, dass im ersten Jahr der Tätigkeit zwar die Mehrheit der verfügbaren Finanzierungsquellen in der Regel stabil ist (z. B Aktienkapital) und der Anteil an liquiden Mitteln hoch ist, die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Kennzahlen aber je nach geplanter Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Finanzierungsstrategie des Antragstellers variieren kann.


10 Siehe Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2015/61 des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der erforderlichen Liquiditätsdeckung für Kreditinstitute.

11 Siehe Titel IV – Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) (eingeführt in der CRR II).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/