+129. Für die Zwecke dieses Abschnitts und in Übereinstimmung mit Absatz 13 deckt der …
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129. Für die Zwecke dieses Abschnitts und in Übereinstimmung mit Absatz 13 deckt der …
Für die Zwecke dieses Abschnitts und in Übereinstimmung mit Absatz 13 deckt der Governance-Rahmen, insbesondere der interne Kontrollrahmen, einschließlich des Risikomanagement-Rahmens, auch das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ab und sollte im Einklang mit den EBA-Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung32 bei der Beurteilung der Angemessenheit der Grundsätze und Verfahren in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der antragstellenden Kreditinstitute bewertet werden. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten
32 EBA/GL/2021/02 vom 1. März 2021, abrufbar unter https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/anti-money-laundering-and-e-money/revised-guidelines-on-ml-tf-risk-factors
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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