+75. Mitarbeiter, die von einem Mutterunternehmen in einem Drittland an ein EU-Tochterunternehmen …

75. Mitarbeiter, die von einem Mutterunternehmen in einem Drittland an ein EU-Tochterunternehmen …

Mitarbeiter, die von einem Mutterunternehmen in einem Drittland an ein EU-Tochterunternehmen, das eine Wertpapierfirma oder eine Zweigniederlassung ist, entsendet werden und die in den Anwendungsbereich der identifizierten Mitarbeiter dieser Wertpapierfirma oder der Zweigniederlassung fallen würden, sofern sie direkt von der Wertpapierfirma oder der Zweigniederlassung in der EU beschäftigt würden, sind identifizierte Mitarbeiter. Für diese entsendeten Mitarbeiter sollten die Vergütungsvorschriften der Richtlinie (EU) 2019/2034 in der Umsetzung in dem Mitgliedstaat, in dem die EU-Wertpapierfirma oder die EU-Zweigniederlassung ihren Sitz haben, sowie die anwendbaren technischen Regulierungsstandards gelten. Für die Zwecke von kurzfristigen Entsendungen, beispielsweise wenn eine Person nur für einige Wochen zur Durchführung von Projektarbeiten in einem Mitgliedstaat ansässig ist, sollten für diese Person diese Bestimmungen nur gelten, wenn sie nach den technischen Regulierungsstandards über identifizierte Mitarbeiter unter Berücksichtigung der für den entsprechenden Zeitraum gewährten Vergütung sowie der Funktion und Zuständigkeiten während der Entsendung ein identifizierter Mitarbeiter wäre.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/