+131. Wenn Zulagen auf der Aufgabe, Funktion oder organisatorischen Verantwortung der Mitarbeiter …

131. Wenn Zulagen auf der Aufgabe, Funktion oder organisatorischen Verantwortung der Mitarbeiter …

Wenn Zulagen auf der Aufgabe, Funktion oder organisatorischen Verantwortung der Mitarbeiter beruhen, sollten für eine korrekte Zuordnung zur festen Vergütungskomponente die in Absatz 128 dargelegten Kriterien erfüllt sein, wobei sämtliche der folgenden Aspekte zu berücksichtigen sind:

  • a. Die Zulage ist mit der Aufgabe oder organisatorischer Zuständigkeit verknüpft und wird gewährt, solange keine wesentlichen Änderungen bezüglich der Zuständigkeiten oder Befugnisse der Funktion erfolgen, durch die die Mitarbeiter eine andere Aufgabe oder organisatorische Zuständigkeit hätten.
  • b. Der Betrag hängt nicht ausschließlich von der Erfüllung einer bestimmten Aufgabe oder bestimmten organisatorischen Zuständigkeit und den in Absatz 14 dargelegten Kriterien ab. EBA Public
  • c. Andere Mitarbeiter, die die gleiche Funktion ausüben oder die gleiche organisatorische Zuständigkeit haben und sich in einer vergleichbaren Situation befinden, hätten Anspruch auf eine vergleichbare Zulage.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/