+8.1 Zulagen
---+129. Die variable und feste Vergütung von Wertpapierfirmen kann unterschiedliche Komponenten …
---+130. Insbesondere wenn Zulagen als feste Vergütung gelten, sich aber durch eines der folgenden …
---+131. Wenn Zulagen auf der Aufgabe, Funktion oder organisatorischen Verantwortung der Mitarbeiter …
---+132. Die zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass Zulagen keine Vehikel bzw. keine …
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8.1 Zulagen
8.1 Zulagen
1. Übersicht
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Regulierung |
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129. Die variable und feste Vergütung von Wertpapierfirmen kann unterschiedliche Komponenten …
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Die variable und feste Vergütung von Wertpapierfirmen kann unterschiedliche Komponenten umfassen, einschließlich zusätzlicher oder ergänzender Zahlungen oder Leistungen. Die Wertpapierfirmen sollten Zulagen18 analysieren und diese den variablen oder festen Vergütungskomponenten zuordnen. Die Zuordnung sollte auf den in Abschnitt 7 dargelegten Kriterien beruhen.
18 Ihre Bezeichnung kann je nach Wertpapierfirma unterschiedlich sein: aufgabenabhängige Zulage, Mitarbeiterzulage, anpassbare Zulage für die Funktion, feste Gehaltszulage usw.
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130. Insbesondere wenn Zulagen als feste Vergütung gelten, sich aber durch eines der folgenden …
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Insbesondere wenn Zulagen als feste Vergütung gelten, sich aber durch eines der folgenden Merkmale auszeichnen, sollte die Wertpapierfirma die Ergebnisse der nach Abschnitt 7 durchgeführten Bewertungen ordnungsgemäß dokumentieren: - a. Sie werden ausschließlich an identifizierte Mitarbeiter19 bezahlt.
- b. Sie sind auf Fälle begrenzt, in denen der Wert des Verhältnisses zwischen variabler und fester Vergütungskomponente andernfalls das in der Vergütungspolitik festgelegte Verhältnis übersteigen würde.
- c. Die Zulagen sind mit Indikatoren verknüpft, die möglicherweise als Näherungswerte für Leistung verstanden werden könnten. In diesem Fall sollte die Wertpapierfirma nachweisen können, dass diese Indikatoren nicht mit der Leistung der Wertpapierfirma verknüpft sind, z. B. durch die Analyse der Korrelation mit den zugrunde gelegten Leistungsindikatoren.
19 Der Status, ein identifizierter Mitarbeiter zu sein, sollte nicht als Aufgabe oder Funktion angesehen werden.
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131. Wenn Zulagen auf der Aufgabe, Funktion oder organisatorischen Verantwortung der Mitarbeiter …
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Wenn Zulagen auf der Aufgabe, Funktion oder organisatorischen Verantwortung der Mitarbeiter beruhen, sollten für eine korrekte Zuordnung zur festen Vergütungskomponente die in Absatz 128 dargelegten Kriterien erfüllt sein, wobei sämtliche der folgenden Aspekte zu berücksichtigen sind: - a. Die Zulage ist mit der Aufgabe oder organisatorischer Zuständigkeit verknüpft und wird gewährt, solange keine wesentlichen Änderungen bezüglich der Zuständigkeiten oder Befugnisse der Funktion erfolgen, durch die die Mitarbeiter eine andere Aufgabe oder organisatorische Zuständigkeit hätten.
- b. Der Betrag hängt nicht ausschließlich von der Erfüllung einer bestimmten Aufgabe oder bestimmten organisatorischen Zuständigkeit und den in Absatz 14 dargelegten Kriterien ab. EBA Public
- c. Andere Mitarbeiter, die die gleiche Funktion ausüben oder die gleiche organisatorische Zuständigkeit haben und sich in einer vergleichbaren Situation befinden, hätten Anspruch auf eine vergleichbare Zulage.
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132. Die zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass Zulagen keine Vehikel bzw. keine …
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Die zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass Zulagen keine Vehikel bzw. keine Methoden darstellen, die den Wertpapierfirmen eine Nichteinhaltung der Richtlinie (EU) 2019/2034 erleichtern.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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