+137. Grundsätzlich sollten Wertpapierfirmen einem Mitarbeiter keine mehrfachen Bindungsprämien …
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137. Grundsätzlich sollten Wertpapierfirmen einem Mitarbeiter keine mehrfachen Bindungsprämien …
Grundsätzlich sollten Wertpapierfirmen einem Mitarbeiter keine mehrfachen Bindungsprämien gewähren; in begründeten Ausnahmefällen kann einem Mitarbeiter mehr als eine Bindungsprämie gezahlt werden, jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu den in diesem Abschnitt für jede Bindungsprämie festgelegten Bedingungen. Die Bindungsprämien sollten erst nach Erfüllung der Bindungsbedingungen und geltenden Leistungsbedingungen gewährt werden. Darüber hinaus sollte die Bindungsprämie nur dann gewährt werden, wenn keine Gründe vorliegen, die dazu führen, dass die Bindungsprämie nicht gewährt werden sollte, - z. B. wesentliche Compliance-Verstöße, Fehlverhalten oder andere Versäumnisse dieses Mitarbeiters.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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