+15.3 Erdienung einer zurückbehaltenen Vergütung
---+260. Der erste zurückbehaltene Betrag sollte nicht früher als 12 Monate nach Beginn des …
---+261. Eine zurückbehaltene Vergütung sollte gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/2034 …
---+262. Eine anteilige Erdienung bedeutet, dass für einen Zurückbehaltungszeitraum von beispielsweise …
---+263. Die Erdienung sollte nicht häufiger als im Jahresrhythmus stattfinden, um sicherzustellen …
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15.3 Erdienung einer zurückbehaltenen Vergütung
15.3 Erdienung einer zurückbehaltenen Vergütung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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260. Der erste zurückbehaltene Betrag sollte nicht früher als 12 Monate nach Beginn des …
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Der erste zurückbehaltene Betrag sollte nicht früher als 12 Monate nach Beginn des Zurückbehaltungszeitraums erdient werden. Der Zurückbehaltungszeitraum endet, wenn die gewährte variable Vergütung erdient wurde oder wenn der Betrag aufgrund der Anwendung eines Malus auf null gesenkt wurde.
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261. Eine zurückbehaltene Vergütung sollte gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/2034 …
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Eine zurückbehaltene Vergütung sollte gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/2034 entweder am Ende des Zurückbehaltungszeitraums vollständig erdient oder im Laufe des Zurückbehaltungszeitraums auf mehrere Zahlungen aufgeteilt werden. EBA Public
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262. Eine anteilige Erdienung bedeutet, dass für einen Zurückbehaltungszeitraum von beispielsweise …
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Eine anteilige Erdienung bedeutet, dass für einen Zurückbehaltungszeitraum von beispielsweise vier Jahren ein Viertel der zurückbehaltenen Vergütung zum Ende der Jahre n+1, n+2, n+3 und n+4 erdient wird, wobei „n“ für den Zeitpunkt steht, zu dem die Direktauszahlung der variablen Vergütung geleistet wird.
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263. Die Erdienung sollte nicht häufiger als im Jahresrhythmus stattfinden, um sicherzustellen …
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Die Erdienung sollte nicht häufiger als im Jahresrhythmus stattfinden, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Bewertung der Risiken vor der Anwendung von Ex-post-Anpassungen erfolgt.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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