+183. Die Wertpapierfirmen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung …

183. Die Wertpapierfirmen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung …

Die Wertpapierfirmen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung von Compliance-Risiken einrichten und eine Person benennen, die für diese Funktion in der gesamten Wertpapierfirma zuständig ist (Compliance-Beauftragter). Die Compliance-Funktion, Richtlinien und Verfahren sollten auch mit Artikel 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission und den ESMA-Leitlinien zur Compliance-Funktion in Einklang stehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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