+183. Die Wertpapierfirmen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung …
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183. Die Wertpapierfirmen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung …
Die Wertpapierfirmen sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung von Compliance-Risiken einrichten und eine Person benennen, die für diese Funktion in der gesamten Wertpapierfirma zuständig ist (Compliance-Beauftragter). Die Compliance-Funktion, Richtlinien und Verfahren sollten auch mit Artikel 22 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission und den ESMA-Leitlinien zur Compliance-Funktion in Einklang stehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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