+9. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, der Verordnung (EU) Nr. …

9. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, der Verordnung (EU) Nr. …

Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2013/36/EU, der Verordnung (EU) Nr. 575/20134 und der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und definierten Begriffe in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:

GW-/TF-Aufsichtsbehördeist eine zuständige Behörde im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe iii der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010. ist eine zuständige Behörde im Sinne von
für die prudentielle Aufsicht zuständige BehördeArtikel 4 Absatz 2 Buchstabe i oder Absatz 2 Buchstabe viii der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010. ist ein GW/TF-Kollegium gemäß der gemeinsamen Leitlinien für die Zusammenarbeit und den
GW/TF-KollegiumInformationsaustausch im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/849 zwischen den für die Beaufsichtigung der Kredit- und Finanzinstitute zuständigen Behörden (JC 2019 81). ist ein Kollegium der Aufsichtsbehörden im
AufsichtskollegiumSinne von Artikel 51 bzw. 116 der Richtlinie 2013/36/EU. ist das in den Richtlinien EBA/GL/2021/02
GW-/TF-Risikodefinierte Risiko.

4 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1-337).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/