+53. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten mit der prudentiellen Aufsicht auf eigene Initiative …

53. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten mit der prudentiellen Aufsicht auf eigene Initiative …

Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten mit der prudentiellen Aufsicht auf eigene Initiative Informationen teilen, die als relevant für die Beurteilung eines geplanten Erwerbs bzw. einer Erhöhung qualifizierter Beteiligungen angesehen werden, wenn ihnen neue Fakten in Bezug auf GW/TF von Instituten, den Anteilseignern bzw. den Mitgliedern ihrer Leitungsorgane und Inhabern von Schlüsselfunktionen bekannt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/