+8. Zusammenarbeit und Informationsaustausch in Bezug auf aufsichtliche Maßnahmen und Sanktionen
---+92. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten …
---+93. In den Mitteilungen über aufsichtliche Maßnahmen bzw. Sanktionen zwischen der für die …

8. Zusammenarbeit und Informationsaustausch in Bezug auf aufsichtliche Maßnahmen und Sanktionen

Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
92. Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten …

Die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Informationen über anhängige oder auferlegte aufsichtliche Maßnahmen bzw. Sanktionen, die für die jeweiligen Aufsichtsaufgaben relevant sind, so früh wie möglich im Prozess zur Durchsetzung der Maßnahmen teilen.

93. In den Mitteilungen über aufsichtliche Maßnahmen bzw. Sanktionen zwischen der für die …

In den Mitteilungen über aufsichtliche Maßnahmen bzw. Sanktionen zwischen der für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden und GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten Art und Umfang der zugrunde liegenden Mängel, wesentlichen Schwachstellen und schwerwiegenden Verletzungen aufgeführt werden. Die mitgeteilten Informationen sollten es den für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden erlauben, die potenziellen Auswirkungen der von den GW-/TF-Aufsichtsbehörden festgestellten wesentlichen Schwachstellen und schwerwiegenden Verletzungen auf die prudentielle Aufsicht in Betracht zu ziehen; bzw. sollten sie es den GW-/TF-Aufsichtsbehörden erlauben, die potenziellen Auswirkungen der von der für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörde festgestellten Mängel auf die Systeme zur Bekämpfung von GW/TF und den Kontrollrahmen des Instituts in Betracht zu ziehen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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