+34. Wenn kein eigener Geldwäschebeauftragter ernannt wird, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut …
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34. Wenn kein eigener Geldwäschebeauftragter ernannt wird, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut …
Wenn kein eigener Geldwäschebeauftragter ernannt wird, sollte das Kredit- oder Finanzinstitut festlegen, dass die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten (siehe nachfolgenden Absatz 4.2.4 über die Aufgaben und Rolle des Geldwäschebeauftragten ) entweder durch das Mitglied des Leitungsorgans gemäß Abschnitt 4.1.3 oder die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige Führungskraft gemäß Abschnitt 4.1.4 wahrgenommen werden, oder die operationellen Aufgaben gemäß Abschnitt 4.2.6 auslagern bzw. eine Kombination der vorstehenden Optionen wählen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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