+51. Hinsichtlich seiner Pflicht gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur …

51. Hinsichtlich seiner Pflicht gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur …

Hinsichtlich seiner Pflicht gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Übermittlung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informationen sollte sich der Geldwäschebeauftragte vergewissern, dass andere Mitarbeiter, deren Mitwirkung für die Wahrnehmung dieser Aufgabe erforderlich ist, die Fähigkeiten, Fachwissen und Eignung besitzen, um bei dieser Aufgabe Unterstützung zu bieten. Die Sensibilität und Vertraulichkeit der Informationen, die möglicherweise offengelegt werden, sowie die Geheimhaltungspflichten, die das Kredit- oder Finanzinstitut zu erfüllen hat, sind dabei gebührend zu berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/