+67. Zwischen der Leitung des Risikomanagements und dem Geldwäschebeauftragten sollte eine gute …

67. Zwischen der Leitung des Risikomanagements und dem Geldwäschebeauftragten sollte eine gute …

Zwischen der Leitung des Risikomanagements und dem Geldwäschebeauftragten sollte eine gute Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch stattfinden. Der Geldwäschebeauftragte sollte bei der Festlegung von mit der Risikomanagementstrategie des Kredit- und Finanzinstituts in Einklang stehenden Methoden im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit der Risikofunktion zusammenarbeiten. 4.2.6 Auslagerung von operationellen Aufgaben des Geldwäschebeauftragten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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