+67. Zwischen der Leitung des Risikomanagements und dem Geldwäschebeauftragten sollte eine gute …
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67. Zwischen der Leitung des Risikomanagements und dem Geldwäschebeauftragten sollte eine gute …
Zwischen der Leitung des Risikomanagements und dem Geldwäschebeauftragten sollte eine gute Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch stattfinden. Der Geldwäschebeauftragte sollte bei der Festlegung von mit der Risikomanagementstrategie des Kredit- und Finanzinstituts in Einklang stehenden Methoden im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit der Risikofunktion zusammenarbeiten. 4.2.6 Auslagerung von operationellen Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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