+4.2. Übermittlung der Daten an die EBA
---+21. Nach Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Daten im Einklang mit …
|
4.2. Übermittlung der Daten an die EBA
4.2. Übermittlung der Daten an die EBA
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
21. Nach Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Daten im Einklang mit …
|
Nach Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Daten im Einklang mit den vorliegenden Leitlinien und etwaiger weiterer von der EBA bereitgestellter technischer Spezifikationen sollten die zuständigen Behörden die Vergleichsdaten wie folgt übermitteln: - a. Daten zur Vergütung bis zum 31. Juli jeden Jahres;
- b. Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle alle drei Jahre bis zum 31. Juli, beginnend 2024 für das Geschäftsjahr 2023.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|