+27. Für die Zwecke der Anhänge II und III sind unter identifizierten Mitarbeitern die in Buchstabe …

27. Für die Zwecke der Anhänge II und III sind unter identifizierten Mitarbeitern die in Buchstabe …

Für die Zwecke der Anhänge II und III sind unter identifizierten Mitarbeitern die in Buchstabe a spezifizierten Mitarbeiter zu verstehen, sofern die Wertpapierfirmen Daten auf Einzelbasis übermitteln, und gelten die Mitarbeiter nach Buchstabe b als identifizierte Mitarbeiter, sofern die Wertpapierfirmen Daten auf konsolidierter Basis im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 übermitteln, wobei die Mitglieder des Leitungsorgans von Tochterunternehmen unter den Geschäftsbereichen und nicht unter der Funktion „Leitungsorgan“ zu melden sind.

  • a. Identifizierte Mitarbeiter sind Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder auf die von ihr verwalteten Vermögenswerte auf Einzelbasis aufweisen.
  • b. Für die Angabe der identifizierten Mitarbeiter werden folgende Mitarbeiter zusammengerechnet:
i.identifizierte Mitarbeiter in Wertpapierfirmen, die zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören und selbst den Vergütungsvorschriften gemäß den Artikeln 30 und 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 unterliegen, unabhängig davon, ob die Mitarbeiter auf Einzel- oder konsolidierter Ebene identifiziert werden, und
ii.identifizierte Mitarbeiter in anderen Unternehmen, für die die Artikel 30 und 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 nur auf konsolidierter Ebene gelten, mit Blick auf die Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder die von ihr verwalteten Vermögenswerte auf konsolidierter Basis aufweisen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/