+44. Die Wertpapierfirmen sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle für alle Mitarbeiter …
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44. Die Wertpapierfirmen sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle für alle Mitarbeiter …
Die Wertpapierfirmen sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle für alle Mitarbeiter (einschließlich der identifizierten Mitarbeiter, die auf Einzelbasis identifiziert werden) und gesondert für ihre identifizierten Mitarbeiter berechnen. Die Wertpapierfirmen sollten im Einklang mit dem nationalen Recht und der DSGVO alle zumutbaren Bemühungen unternehmen, um das Geschlecht ihrer Mitarbeiter zu bestimmen. Die Wertpapierfirmen können Mitarbeiter unberücksichtigt lassen, deren Geschlecht nicht bestimmt werden kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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