+Anhang V
---+50. Vor der Meldung der Daten an die zuständige Behörde bzw. ihrer Übermittlung an die EBA sollten …
---+51. Sofern starke Schwankungen der Vergleichsdaten im Laufe der Zeit festzustellen sind, sollten …
---+52. Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Summe der …
---+53. Bei der Kontrolle der Plausibilität der Vergleichsdaten sollten die zuständigen Behörden die …
---+54. Sofern die Vergleichsdaten unstimmig zu sein scheinen, aber tatsächlich korrekt sind, sollten …
---+55. Die EBA kann die zuständigen Behörden um die Überprüfung von übermittelten Vergleichsdaten …
---+56. Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten …
---+57. Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten gemäß den vorliegenden Leitlinien an die EBA sollten …

Anhang V

Anhang V

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
50. Vor der Meldung der Daten an die zuständige Behörde bzw. ihrer Übermittlung an die EBA sollten …

Vor der Meldung der Daten an die zuständige Behörde bzw. ihrer Übermittlung an die EBA sollten die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden die Vollständigkeit und Plausibilität der gemeldeten Vergleichsdaten kontrollieren, wobei die Spezifikationen in Anhang VI zu beachten sind.

51. Sofern starke Schwankungen der Vergleichsdaten im Laufe der Zeit festzustellen sind, sollten …

Sofern starke Schwankungen der Vergleichsdaten im Laufe der Zeit festzustellen sind, sollten die Wertpapierfirma und die zuständigen Behörden in der Lage sein, entsprechende Erläuterungen vorzulegen.

52. Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Summe der …

Die Wertpapierfirmen und zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass die Summe der Unterpositionen der variablen und festen Vergütung den Gesamtbeträgen entspricht.

53. Bei der Kontrolle der Plausibilität der Vergleichsdaten sollten die zuständigen Behörden die …

Bei der Kontrolle der Plausibilität der Vergleichsdaten sollten die zuständigen Behörden die Unternehmensgröße und die Zahl der Beschäftigten der Wertpapierfirma sowie das typische Vergütungsniveau berücksichtigen. Werden unstimmige Daten ermittelt, so sollten diese weiterverfolgt und vor der Übermittlung der Daten berichtigt werden. EBA Public

54. Sofern die Vergleichsdaten unstimmig zu sein scheinen, aber tatsächlich korrekt sind, sollten …

Sofern die Vergleichsdaten unstimmig zu sein scheinen, aber tatsächlich korrekt sind, sollten die zuständigen Behörden die EBA über die Gründe informieren.

55. Die EBA kann die zuständigen Behörden um die Überprüfung von übermittelten Vergleichsdaten …

Die EBA kann die zuständigen Behörden um die Überprüfung von übermittelten Vergleichsdaten ersuchen, die potenzielle Probleme in Bezug auf die Datenqualität aufweisen oder als unstimmig betrachtet werden, oder sie darum bitten, die erforderlichen Informationen für ihre korrekte Auslegung zu übermitteln.

56. Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten …

Die zuständigen Behörden sollten, sofern notwendig, so schnell wie möglich berichtigte Daten oder Erläuterungen zu unstimmigen Daten bereitstellen. Die zuständigen Behörden sollten eng mit der EBA zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass der Datensatz für die Analyse spätestens bis zum 30. September des Meldejahres stabil und von guter Qualität ist.

57. Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten gemäß den vorliegenden Leitlinien an die EBA sollten …

Bei der Übermittlung von Vergleichsdaten gemäß den vorliegenden Leitlinien an die EBA sollten die zuständigen Behörden dafür Sorge tragen, dass diese auch dem Beschluss EBA/DC/335 vom 5. Juni 2020 über die europäische zentrale Infrastruktur für Aufsichtsdaten (EUCLID) („EUCLID-Beschluss“)7 in der geltenden Fassung entsprechen, sowie den Wertpapierfirmen technische Spezifikationen für die Übermittlung der Vergleichsdaten im Einklang mit diesem Beschluss bereitstellen.


7 https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Risk%20Analysis%20and%20Data/Reporting %20by%20Authorities/885459/Decision%20on%20the%20European%20Centralised%20Infrastructure%20of%20Data%20% 28EUCLID%29.pdf

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/