+34. Für die Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen sollten Personen mit hohem …
|
34. Für die Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen sollten Personen mit hohem …
Für die Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen sollten Personen mit hohem Einkommen als „identifizierte“ Mitarbeiter“ gemeldet werden, wenn sie von den Unternehmen auf Einzel- oder auf konsolidierter Basis als „identifizierte Mitarbeiter“ behandelt werden; dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: | i. | sollten Mitarbeiter Tochterunternehmen, gemäß konsolidierter | identifizierte Mitarbeiter Folgendes umfassen: die identifizierten des Instituts, das die Daten übermittelt, und seiner die der Anwendung der Vergütungsanforderungen Artikel 92 und 94 der Richtlinie 2013/36/EU auf Einzel- oder Basis unterliegen; und | | ii. | Mitarbeiter Vergütungsanforderungen 2013/36/EU gemäß Absatz | in Tochterunternehmen, die den spezifischen gemäß Artikel 109 Absatz 4 der Richtlinie unterliegen, für die aber die Vergütungsanforderungen Artikel 92 und 94 dieser Richtlinie in Einklang mit Artikel 109 5 oder Artikel 109 Absatz 6 dieser Richtlinie gelten; |
| i. | | sollten identifizierte Mitarbeiter die identifizierten Mitarbeiter der Wertpapierfirmen umfassen, die der Anwendung der Vergütungsanforderungen gemäß Artikel 30 und 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 auf Einzelbasis unterliegen; und | | ii. | | sofern die Anforderungen in den Artikeln 30 und 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 auf konsolidierter Basis in Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 gelten, Mitarbeiter in Tochterunternehmen, die nicht selbst den Artikeln 30 und 32 dieser Richtlinie unterliegen, deren berufliche Tätigkeiten aber wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte auf konsolidierter Basis haben. |
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|