+3. Allgemeine Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen
---+22. Für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem sich Personen mit hohem Einkommen befinden, sollten …
---+23. Unternehmen sollten die erforderlichen Informationen unter Verwendung der …
---+24. Alle Mitarbeiter, denen für das Geschäftsjahr eine Vergütung von mindestens 1 Mio. EUR gewährt …
---+25. Werden Daten über Personen mit hohem Einkommen von Unternehmen gemeldet, die Finanzzahlen in …
---+26. Die Zahl der Personen mit hohem Einkommen sollte als Zahl natürlicher Personen …
---+27. Die Zahl der Einzelpersonen in der Zeile „Zahl der Personen in Kontrollfunktionen“ sollte alle …
---+28. Personen mit hohem Einkommen sind dem EU-Mitgliedstaat, der Funktion oder dem Geschäftsbereich …
---+29. Informationen über die Vergütung von Personen mit hohem Einkommen und die jeweiligen Elemente …
---+30. Personen mit hohem Einkommen, die eine berufliche Tätigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb …
---+31. Die Zuordnung der Vergütung zum festen und zum variablen Vergütungsbestandteil sollte, soweit …
---+32. Nicht monetäre Vergütungsbestandteile sollten mit ihrem monetären Gegenwert (z. B. versteuerter …
---+33. Abfindungen, garantierte variable Vergütungen und freiwillige Altersversorgungsleistungen …
---+34. Für die Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen sollten Personen mit hohem …

3. Allgemeine Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen

3. Allgemeine Spezifikationen bezüglich der Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
22. Für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem sich Personen mit hohem Einkommen befinden, sollten …

Für jeden EU-Mitgliedstaat, in dem sich Personen mit hohem Einkommen befinden, sollten Unternehmen die Daten über Personen mit hohem Einkommen aufgeschlüsselt nach Vergütungsstufen von 1 Mio. EUR (z. B. 1 Mio. EUR bis unter 2 Mio. EUR; 2 Mio. EUR bis unter 3 Mio. EUR usw.) übermitteln. Die Zuordnung von Personen mit hohem Einkommen zu den Vergütungsstufen sollte auf der Grundlage der dem Mitarbeiter für das Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung erfolgen.

23. Unternehmen sollten die erforderlichen Informationen unter Verwendung der …

Unternehmen sollten die erforderlichen Informationen unter Verwendung der Geschäftsjahresendzahlen in Euro erfassen. Sämtliche Beträge sollten als vollständige Beträge gemeldet werden, also nicht gerundet (z. B. 1 234 567,00 EUR und nicht 1,2 Mio. EUR).

24. Alle Mitarbeiter, denen für das Geschäftsjahr eine Vergütung von mindestens 1 Mio. EUR gewährt …

Alle Mitarbeiter, denen für das Geschäftsjahr eine Vergütung von mindestens 1 Mio. EUR gewährt wurde, sollten gemeldet werden, selbst wenn der Mitarbeiter vor Ende des Geschäftsjahres aus dem Unternehmen ausgeschieden ist oder wenn der Betrag von 1 Mio. EUR nur aufgrund der Gewährung einer garantierten variablen Vergütung oder von Abfindungen erreicht wird.

25. Werden Daten über Personen mit hohem Einkommen von Unternehmen gemeldet, die Finanzzahlen in …

Werden Daten über Personen mit hohem Einkommen von Unternehmen gemeldet, die Finanzzahlen in einer anderen Währung als dem Euro ausweisen, ist zur Umrechnung der zu übermittelnden Zahlen der Wechselkurs heranzuziehen, den die Kommission für die Finanz- und Haushaltsplanung für Dezember des Berichtsjahres verwendet.

26. Die Zahl der Personen mit hohem Einkommen sollte als Zahl natürlicher Personen …

Die Zahl der Personen mit hohem Einkommen sollte als Zahl natürlicher Personen (Mitarbeiterzahl), unabhängig von der in ihrem Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit, gemeldet werden. Zu Personen mit hohem Einkommen sollten folgende Angaben gemacht werden: Vergütung in Euro, Vergütungsbestandteile, der EU-Mitgliedstaat, Funktion oder Geschäftsbereich und Zuständigkeit.

27. Die Zahl der Einzelpersonen in der Zeile „Zahl der Personen in Kontrollfunktionen“ sollte alle …

Die Zahl der Einzelpersonen in der Zeile „Zahl der Personen in Kontrollfunktionen“ sollte alle Personen mit hohem Einkommen in Kontrollfunktionen in den Geschäftsbereichen und den unabhängigen Funktionen für Compliance, Risikokontrolle und Innenrevision umfassen.

28. Personen mit hohem Einkommen sind dem EU-Mitgliedstaat, der Funktion oder dem Geschäftsbereich …

Personen mit hohem Einkommen sind dem EU-Mitgliedstaat, der Funktion oder dem Geschäftsbereich sowie der Zuständigkeit zuzuordnen, in der / dem sie den Großteil ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben. Unter dem betreffenden EU-Mitgliedstaat, der Funktion oder dem Geschäftsbereich und der Zuständigkeit ist der vollständige Vergütungsbetrag, der der jeweiligen Person mit hohem Einkommen in der Gruppe oder dem meldepflichtigen Unternehmen gewährt wurde, anzugeben. Wenn eine Person mit hohem Einkommen zu gleichen Anteilen in zwei oder mehreren Bereichen tätig ist, sollte das Unternehmen die betreffende Person und ihre Vergütung unter Berücksichtigung der Zuordnung anderer Personen mit hohem Einkommen so zuordnen, dass die Verteilung von Personen mit hohem Einkommen im Unternehmen in der Meldung bestmöglich wiedergegeben wird.

29. Informationen über die Vergütung von Personen mit hohem Einkommen und die jeweiligen Elemente …

Informationen über die Vergütung von Personen mit hohem Einkommen und die jeweiligen Elemente der variablen Vergütung sollten für alle Personen mit hohem Einkommen angegeben werden, unabhängig davon, ob die Personen mit hohem Einkommen identifizierte Mitarbeiter sind oder nicht. Gleiches sollte auch für die in Anhang I gemeldeten Personen mit hohem Einkommen gelten, die spezifischen Vergütungsanforderungen gemäß Artikel 109 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen und auch in Anhang II gemeldet werden, wobei eine in „unbaren Zahlungsinstrumenten, die die Instrumente der verwalteten Portfolios widerspiegeln“, gewährte Vergütung oder im Rahmen gebilligter „alternativer Regelungen“ gewährte Vergütung den „anderen Instrumenten“ in Anhang I zugeordnet werden sollte.

30. Personen mit hohem Einkommen, die eine berufliche Tätigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb …

Personen mit hohem Einkommen, die eine berufliche Tätigkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU ausüben, sollten nur dann einem EU-Mitgliedstaat zugeordnet werden, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit hauptsächlich innerhalb der EU ausüben. Anderenfalls sollte der Mitarbeiter nicht als Person mit hohem Einkommen gemeldet werden.

31. Die Zuordnung der Vergütung zum festen und zum variablen Vergütungsbestandteil sollte, soweit …

Die Zuordnung der Vergütung zum festen und zum variablen Vergütungsbestandteil sollte, soweit anwendbar, nach Abschnitt 7 der EBA-Leitlinien für solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU und Abschnitt 7 der EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 erfolgen.

32. Nicht monetäre Vergütungsbestandteile sollten mit ihrem monetären Gegenwert (z. B. versteuerter …

Nicht monetäre Vergütungsbestandteile sollten mit ihrem monetären Gegenwert (z. B. versteuerter Betrag) gemeldet und als „andere Formen“ der Vergütung aufgenommen werden.

33. Abfindungen, garantierte variable Vergütungen und freiwillige Altersversorgungsleistungen …

Abfindungen, garantierte variable Vergütungen und freiwillige Altersversorgungsleistungen sollten in den Gesamtwert der variablen Vergütung aufgenommen und auch in dem Teil der Tabelle, der zusätzliche Informationen enthält, ausgewiesen werden.

34. Für die Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen sollten Personen mit hohem …

Für die Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen sollten Personen mit hohem Einkommen als „identifizierte“ Mitarbeiter“ gemeldet werden, wenn sie von den Unternehmen auf Einzel- oder auf konsolidierter Basis als „identifizierte Mitarbeiter“ behandelt werden; dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:

  • a. In Anhang I
i.sollten Mitarbeiter Tochterunternehmen, gemäß konsolidierteridentifizierte Mitarbeiter Folgendes umfassen: die identifizierten des Instituts, das die Daten übermittelt, und seiner die der Anwendung der Vergütungsanforderungen Artikel 92 und 94 der Richtlinie 2013/36/EU auf Einzel- oder Basis unterliegen; und
ii.Mitarbeiter Vergütungsanforderungen 2013/36/EU gemäß Absatzin Tochterunternehmen, die den spezifischen gemäß Artikel 109 Absatz 4 der Richtlinie unterliegen, für die aber die Vergütungsanforderungen Artikel 92 und 94 dieser Richtlinie in Einklang mit Artikel 109 5 oder Artikel 109 Absatz 6 dieser Richtlinie gelten;
  • b. In Anhang II
i.sollten identifizierte Mitarbeiter die identifizierten Mitarbeiter der Wertpapierfirmen umfassen, die der Anwendung der Vergütungsanforderungen gemäß Artikel 30 und 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 auf Einzelbasis unterliegen; und
ii.sofern die Anforderungen in den Artikeln 30 und 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 auf konsolidierter Basis in Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 gelten, Mitarbeiter in Tochterunternehmen, die nicht selbst den Artikeln 30 und 32 dieser Richtlinie unterliegen, deren berufliche Tätigkeiten aber wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihr verwalteten Vermögenswerte auf konsolidierter Basis haben.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/