+2. Leitlinien
---+1. Kreis der Institute und Wertpapierfirmen, die in den Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität einbezogen werden sollten
------+12. Die zuständigen Behörden sollten für eine repräsentative Stichprobe von Instituten und …
------+13. Die Stichprobe sollte Institute, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, sowie …
------+14. Die EBA wird sich rechtzeitig vor jeder Datenerhebung an die zuständigen Behörden wenden und …
------+15. Die zuständigen Behörden sollten die Institute und Wertpapierfirmen, die Teil der Stichprobe …
---+2. Übermittlung von Daten zum Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität
------+16. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten dafür Sorge tragen, dass sie in der Lage sind, der …
------+17. Institute und Wertpapierfirmen, die als Teil der Stichprobe ausgewählt wurden, sollten der …
------+18. Nach Überprüfung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität der Informationen sollten …
---+3. Anforderungen an die Meldungen für den Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität
------+19. Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sollten die in diesen Leitlinien genannten Informationen …
------+20. Die von den Instituten und Wertpapierfirmen übermittelten Daten sollten folgende Angaben …
---+4. Allgemeine Spezifikationen für die Übermittlung der Daten zum Vergleich der Diversitätspraktiken
------+21. Der Stichtag für Daten über Maßnahmen zur Förderung der Diversität, einschließlich der …
------+22. Die Finanzdaten sollten anhand der Geschäftszahlen zum Jahresende in Euro übermittelt werden. …
------+23. In vielen Fällen ist die mögliche Spanne der einzugebenden Daten definiert. Liegt die korrekte …
---+5. Spezifizierung des Unternehmensführungssystems
------+24. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten Angaben zu ihrem Unternehmensführungssystem machen. …
---+6. Spezifikationen für die Übermittlung von Daten über Mitglieder des Leitungsorgans
------+25. Werden Daten über den Geschäftsführer angefordert, so sollten in dieser Kategorie nur Daten zum …
------+26. Wenn Daten für geschäftsführende Direktoren bereitzustellen sind, sollten diese Informationen …
------+27. Werden Daten über den Vorsitzenden angefordert, so sollten in dieser Kategorie nur Daten zum …
------+28. Wenn Daten für nicht geschäftsführende Direktoren bereitzustellen sind, sollten diese …
------+29. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten dem Geschlecht zugeordnet werden, dem sie sich …
------+30. Wenn ein geschäftsführender Direktor die Position des Vorsitzenden eines eingliedrigen …
---+7. Spezifikationen für die Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles
------+31. Die zuständigen Behörden sollten von Instituten und Wertpapierfirmen auf Einzelbasis Daten zum …
------+32. Zur Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sollten die Institute und …
------+33. Erhalten nicht geschäftsführende Direktoren oder Arbeitnehmervertreter nur für ihre Funktion …
------+34. Bei Arbeitnehmervertretern sollten nur die Beträge berücksichtigt werden, die ihnen für ihre …
------+35. Hat ein Mitglied des Leitungsorgans nur für einen Teil des Geschäftsjahres eine Vergütung …
------+36. Personen die am Ende des Geschäftsjahres kein Mitglied des Leitungsorgans mehr waren, sollten …
------+37. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten bei der Berechnung des in Anhang XI zu meldenden …
------+38. Der Mittelwert sollte als Summe der Vergütung geteilt durch die Zahl der Direktoren in der …
------+39. Der gemäß Absatz 37 Buchstabe c zu berechnende Median ist die mittlere Zahl der Verteilung der …
------+40. Die Institute und Wertpapierfirmen sollten für jede der in Anhang XI aufgeführten Kategorien …
------+41. Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern oder …
------+42. Wenn die Vergütung für den jeweiligen Meldestichtag zum Zeitpunkt der Einreichung der Meldung …
---+8. Datenqualität
------+43. Vor der Übermittlung von Daten an ihre zuständigen Behörden sollten Institute und …
------+44. Die zuständigen Behörden sollten auf Aufforderung der EBA so schnell wie möglich berichtigte …
------+45. Im Rahmen der Datenqualitätsprüfungen sollten die zuständigen Behörden Folgendes überprüfen: a. …
------+46. Bei der Übermittlung der Daten zum Vergleich der Maßnahmen zur Förderung der Diversität an die …
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2. Leitlinien
2. Leitlinien
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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