+Maßnahmen

Maßnahmen

21.11. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten sicherstellen, dass die Systeme, die sie zur Identifizierung und Bekämpfung von GW-/TF-Risiken einsetzen, die in Titel I dieser Leitlinien festgelegten Kriterien erfüllen. Insbesondere sollten Anbieter von Krypto-Dienstleistungen aufgrund ihrer Geschäftsmodelle sicherstellen, dass sie über geeignete und wirksame Überwachungsinstrumente verfügen, einschließlich Instrumenten zur Überwachung von Transaktionen und moderner Analyseinstrumenten. Der Umfang solcher Instrumente hängt von der Art und dem Umfang der Tätigkeiten des Anbieters von Krypto-Dienstleistungen ab, einschließlich der Art der Kryptowerte, die für Handel oder Umtausch zur Verfügung gestellt werden. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten auch sicherstellen, dass einschlägige Mitarbeiter spezielle Schulungen erhalten, um ein gutes Verständnis über Kryptowerte und GW-/TF-Risiken zu erlangen, denen sie den Anbieter von Krypto-Dienstleistungen aussetzen könnten.

Verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

21.12. Wenn das mit einer Geschäftsbeziehung oder gelegentlichen Transaktion verbundene Risiko erhöht ist, müssen die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gemäß Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2015/849 und gemäß Titel I dieser Leitlinien anwenden. Darüber hinaus sollten Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bei Bedarf entsprechend dem mit der jeweiligen Geschäftsbeziehung verbundenen Risiko die in der nachstehenden Liste aufgeführten verstärkten Sorgfaltspflichten anwenden:

  • a) Überprüfung der Identität des betreffenden Kunden und des wirtschaftlichen Eigentümers basierend auf mehr als einer zuverlässigen und unabhängigen Quelle.
  • b) Identifizierung und Überprüfung der Identität von Mehrheitsanteilseignern, die nicht der Definition eines wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 entsprechen, oder von natürlichen Personen, die befugt sind, im Namen des Kunden ein Krypto-Konto oder eine Distributed-Ledger-Adresse zu betreiben oder Anweisungen für den Transfer oder Umtausch von Kryptowerten oder andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Kryptowerten zu erteilen.
  • c) Einholung weiterer Informationen über den betreffenden Kunden sowie über Art und Zweck der Geschäftsbeziehung, um ein vollständigeres Kundenprofil zu erhalten, indem z. B. nach Informationen aus öffentlichen Quellen oder nach negativen Medienberichten gesucht wird oder Dritte mit entsprechenden Nachforschungen beauftragt werden. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen können unter anderem Informationen über Folgendes einholen:
  • i. die Art der Geschäftstätigkeit oder der Anstellung des Kunden;
  • ii. die Herkunft der Vermögenswerte und die Herkunft der Gelder des Kunden, die in Kryptowerte umgetauscht werden, um sich hinsichtlich deren Rechtmäßigkeit zu vergewissern;
  • iii. die Herkunft der Kryptowerte des Kunden, die in amtliche Währungen umgetauscht werden, einschließlich wann und wo sie erworben wurden;
  • iv. der Zweck der Transaktion und – falls angemessen – die Bestimmung des Krypto-Transfers;
  • v. Informationen über etwaige Verbindungen des Kunden zu anderen Ländern (Hauptsitz, Betriebseinrichtungen, Zweigniederlassungen usw.) oder Einzelpersonen, von denen bekannt ist, dass sie einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Kunden ausüben;
  • vi. Anforderung oder Erhalt von Daten über die Krypto-Transaktionen des Kunden und, falls es sich bei dem Kunden um einen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen handelt, seine Handelshistorie aus dem System des Anbieters von Krypto-Dienstleistungen.
  • d) Einholung von Nachweisen über die Herkunft der Gelder, die Herkunft der Vermögenwerte oder die Herkunft der Kryptowerte in Bezug auf Transaktionen, die ein höheres Risiko darstellen.
  • e) Erhöhung der Häufigkeit der Überwachung von Krypto-Transaktionen. Alle Transaktionen sollten im Hinblick auf unerwartete Verhaltensweisen, -muster und Indikatoren im Hinblick auf verdächtige Aktivitäten überwacht werden und es sollten auch die Parteien berücksichtigt werden, mit denen der Kunde Geschäfte durchführt.
  • f) Häufigere Überprüfung und erforderlichenfalls Aktualisierung der vorhandenen Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere im Fall eines auslösenden Ereignisses.
  • g) Geschäftsbeziehungen mit einem besonders hohen Risiko sollten von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen regelmäßiger überprüft werden.
  • h) Die Aktivitäten, die über die Krypto-Konten des Kunden durchgeführt werden, sollten mithilfe von Instrumenten zur Ermittlung von Kryptowerten häufiger oder eingehender bewertet werden.
  • i) Verfügt ein Kunde über mehrere Distributed-Ledger-Adressen oder Blockchain-Netzwerke, sollte der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen diese Adressen mit dem Kunden verknüpfen.
  • j) Erhöhung der Häufigkeit der Überwachung der IP-Adressen des Kunden und deren Abgleich mit den von anderen Kunden verwendeten IP-Adressen.
  • k) Einholung einer Bestätigung über den Kenntnisstand und das Verständnis des Kunden in Bezug auf Kryptowerte, um ein Maß an Gewissheit zu erreichen, dass der Kunde nicht als Geldkurier fungiert.
  • l) Wenn ein Muster von Abhebungen oder Tilgungszahlungen nicht mit dem Kundenprofil oder der Art und dem Zweck der Geschäftsbeziehung übereinstimmt, sollte der Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zusätzliche Maßnahmen vorsehen, um sicherzustellen, dass eine Abhebung oder Tilgungszahlung vom Kunden und nicht von einem Dritten in Auftrag gegeben wird. Dies ist besonders wichtig bei Kunden mit hohem Risiko, älteren oder stärker gefährdeten Kunden.
  • m) Einholen einer Bestätigung, dass eine selbst gehostete Adresse, von der ein Transfer eingeht, der Kontrolle des Kunden des Anbieters von Krypto-Dienstleistungen unterliegt bzw. dessen Eigentum ist.

21.13. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten moderne Analyseinstrumente für Transaktionen auf einer risikosensitiven Basis anwenden, als Ergänzung zu den Standardinstrumenten zur Überwachung von Transaktionen. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten moderne Analyseinstrumente anwenden, um das mit Transaktionen verbundene Risiko zu bewerten, insbesondere mit Transaktionen, an denen selbst gehostete Adressen beteiligt sind, da dies es dem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ermöglicht, die Transaktionshistorie zurückzuverfolgen und potenzielle Verbindungen zu kriminellen Aktivitäten, Personen oder Einrichtungen zu ermitteln.

21.14. Bezüglich Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen, an denen Drittländer mit hohem Risiko beteiligt sind, sollten Anbieter von Krypto-Dienstleistungen die Hinweise in Titel I dieser Leitlinien beachten. Vereinfachte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

21.15. In Situationen mit geringem Risiko, die aufgrund der vom Anbieter von Krypto-Dienstleistungen im Einklang mit diesen Leitlinien durchgeführten GW/TF-Risikobewertung als solche eingestuft wurden, können die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, soweit dies nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässig ist, vereinfachte Sorgfaltspflichten anwenden, die Folgendes umfassen können:

  • a) die Identität von Kunden, die einer gesetzlichen Zulassung und behördlichen Auflagen in dem EU- oder Drittland unterliegen, anhand von Nachweisen im Zusammenhang mit diesen Auflagen prüfen und z. B. das öffentliche Register der zuständigen Regulierungsbehörde abfragen;
  • b) die zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden benötigten Informationen, Daten oder Unterlagen nur dann aktualisieren, wenn bestimmte auslösende Ereignisse eintreten, z. B. der Wunsch des betreffenden Kunden nach einem neuen oder mit einem höheren Risiko verbundenen Produkt oder eine Verhaltensänderung des Kunden oder ein Transaktionsprofil, das darauf hindeutet, dass sich das Risiko bei einer Geschäftsbeziehung erhöht hat, unter Einhaltung etwaiger in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Aktualisierungsfristen.
  • c) Verringerung der Häufigkeit der Transaktionsüberwachung für Produkte mit wiederkehrenden Transaktionen.

Aufzeichnungen

21.16. Wenn die Informationen über Kunden und Transaktionen im Distributed-Ledger verfügbar sind, sollten sich die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen nicht auf das Distributed-Ledger verlassen, sondern Maßnahmen ergreifen, um ihrer Verantwortung für die Aufbewahrung der Aufzeichnungen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2015/849 und den Leitlinien 5.1 und 5.2 nachzukommen. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollten Verfahren einrichten, die es ihnen ermöglichen, die Distributed-Ledger-Adresse mit einem privaten Schlüssel zu verknüpfen, der der Kontrolle einer natürlichen oder juristischen Person unterliegt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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