+147. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART …
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147. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART …
Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART nach den Ausführungen in Titel V sowohl wirksam als auch effizient sind. Insbesondere sollte die interne Revision Folgendes beurteilen: - a. die Angemessenheit des Rahmenwerks für die interne Governance des Emittenten von ART;
- b. den Umstand, ob bestehende Richtlinien und Verfahren nach wie vor angemessen sind und den gesetzlichen und aufsichtlichen Anforderungen sowie dem Risikoappetit und der Risikostrategie des Emittenten von ART entsprechen;
- c. die Übereinstimmung der Verfahren mit den anwendbaren Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie mit den Entscheidungen des Leitungsorgans;
- d. den Umstand, ob die Verfahren korrekt und wirksam umgesetzt werden (z. B. Compliance der Durchführung von Transaktionen, der Umfang des tatsächlich eingegangenen Risikos, usw.);
- e. die Eignung, Qualität und Wirksamkeit der durchgeführten Kontrollen sowie die erfolgte Berichterstattung seitens der Geschäftseinheiten (erste Verteidigungslinie) sowie der Risikomanagementfunktion und Compliance-Funktion.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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