+147. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART …

147. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART …

Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART nach den Ausführungen in Titel V sowohl wirksam als auch effizient sind. Insbesondere sollte die interne Revision Folgendes beurteilen:

  • a. die Angemessenheit des Rahmenwerks für die interne Governance des Emittenten von ART;
  • b. den Umstand, ob bestehende Richtlinien und Verfahren nach wie vor angemessen sind und den gesetzlichen und aufsichtlichen Anforderungen sowie dem Risikoappetit und der Risikostrategie des Emittenten von ART entsprechen;
  • c. die Übereinstimmung der Verfahren mit den anwendbaren Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie mit den Entscheidungen des Leitungsorgans;
  • d. den Umstand, ob die Verfahren korrekt und wirksam umgesetzt werden (z. B. Compliance der Durchführung von Transaktionen, der Umfang des tatsächlich eingegangenen Risikos, usw.);
  • e. die Eignung, Qualität und Wirksamkeit der durchgeführten Kontrollen sowie die erfolgte Berichterstattung seitens der Geschäftseinheiten (erste Verteidigungslinie) sowie der Risikomanagementfunktion und Compliance-Funktion.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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