+C.2.3 Angemessene kollektive Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
---+28. Die Zusammensetzung des Leitungsorgans sollte gewährleisten, dass es insgesamt über die …
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C.2.3 Angemessene kollektive Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
C.2.3 Angemessene kollektive Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
1. Übersicht
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Regulierung |
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28. Die Zusammensetzung des Leitungsorgans sollte gewährleisten, dass es insgesamt über die …
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Die Zusammensetzung des Leitungsorgans sollte gewährleisten, dass es insgesamt über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, die erforderlich sind, um alle Geschäftstätigkeiten des Emittenten von ARTs oder des CASP durchzuführen und alle seine Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört, dass das Leitungsorgan insgesamt über ein angemessenes Verständnis aller Geschäftsbereiche und Tätigkeiten des Emittenten von ARTs oder des CASP verfügt. Das Leitungsorgan sollte als Ganzes auch über angemessene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in Bezug auf die in Abschnitt C.2.2 aufgeführten Aspekte und darüber hinaus in Bezug auf Folgendes verfügen: - a. das wirksame, solide und umsichtige Management des Emittenten von ARTs oder der CASPs, einschließlich:
- i. Fortführung des Geschäftsbetriebs,
- ii. die angemessene Berücksichtigung der Interessen seiner Kunden und der Integrität des Marktes,6
- iii. das Management der wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit der Schaffung, Nutzung und Verwaltung von Kryptowerten, das Management von operationellen Risiken, einschließlich Cyber-Risiken,
- iv. die Durchführung von Maßnahmen zur Betrugsaufdeckung und -prävention,
- v. ESG-Faktoren und ESG-Risiken, insbesondere im Hinblick auf den Konsensmechanismus,
- b. das rechtliche und regulatorische Umfeld;
- c. Vertragsrecht,
- d. Verbraucherschutz,
- e. Information- und Kommunikationstechnologie und -sicherheit, gegebenenfalls einschließlich der angewandten Konsensmechanismen,
- f. Distributed-Ledger-Technologien oder ähnliche Technologien, die für ihre Geschäftstätigkeiten relevant sind,
- g. Rechnungslegung und Berichtswesen;
- h. die Tätigkeiten des Projektmanagements, Compliance und Funktionen oder Verfahren der internen Revision, einschließlich der Einrichtung dieser Funktionen oder Verfahren,
- i. einschlägige lokale und grenzüberschreitende Finanzmärkte, einschließlich relevanter Handelsplattformen,
- j. Führungsfähigkeiten und -erfahrung;
- k. die Fähigkeit, strategisch zu planen;
- l. Das Management von Gruppen und Risiken im Zusammenhang mit Gruppenstrukturen, bei denen der Emittent von ARTs oder der CASP eine Muttergesellschaft der Gruppe ist.
6 Siehe technische Regulierungsstandards zu Interessenkonflikten
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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