+Gegenstand und Anwendungsbereich
---+5. Diese Leitlinien enthalten die robusten Regelungen für die Unternehmensführung …
---+6. Diese Leitlinien behandeln die ESG-Risikomanagementverfahren der Institute als Teil ihres …
---+7. Die zuständigen Behörden und Institute sollten diese Leitlinien im Einklang mit der in Artikel …

Gegenstand und Anwendungsbereich

Gegenstand und Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5. Diese Leitlinien enthalten die robusten Regelungen für die Unternehmensführung …

Diese Leitlinien enthalten die robusten Regelungen für die Unternehmensführung (Governance-Regelungen), über die Institute gemäß Artikel 87a Absatz 1 und Artikel 74 der Richtlinie 2013/36/EU2 verfügen müssen. Diese Leitlinien umfassen Folgendes:

  • (a) die Mindeststandards und Referenzmethoden zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken), wie in Artikel 87a Absatz 5 Buchstabe a jener Richtlinie vorgesehen;
  • (b) qualitative und quantitative Kriterien zur Bewertung der kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von ESG-Risiken auf das Risikoprofil und die Solvenz von Instituten, wie in Artikel 87a Absatz 5 Buchstabe c jener Richtlinie vorgesehen;
  • (c) den Inhalt der gemäß Artikel 76 Absatz 2 jener Richtlinie vom Leitungsorgan zu erstellenden Pläne, die konkrete Fristen und quantifizierbare Zwischenziele und Etappenziele enthalten müssen, um die finanziellen Risiken zu überwachen und anzugehen, die sich aus ESG-Faktoren ergeben, einschließlich der Risiken, die sich aus dem Anpassungsprozess und den Trends beim Übergang im Zusammenhang mit den einschlägigen regulatorischen Zielen und Rechtsakten der Union und der Mitgliedstaaten in Bezug auf ESG-Faktoren, insbesondere mit dem Ziel der Erreichung der Klimaneutralität, sowie – falls für international tätige Institute relevant – mit den rechtlichen und regulatorischen Zielen von Drittländern ergeben, wie in Artikel 87a Absatz 87a Absatz 5 Buchstabe b dieser Richtlinie vorgesehen.

2 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).

6. Diese Leitlinien behandeln die ESG-Risikomanagementverfahren der Institute als Teil ihres …

Diese Leitlinien behandeln die ESG-Risikomanagementverfahren der Institute als Teil ihres allgemeineren Risikomanagementrahmens. Sie finden Anwendung auf die robusten Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme zur Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken auf kurze, mittlere und lange Sicht, über die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegende Institute als Teil ihrer robusten Regelungen für die Unternehmensführung, einschließlich des Risikomanagementrahmens, verfügen müssen. Ferner dienen diese Leitlinien der Ergänzung und Präzisierung der EBA-Leitlinien zur internen Governance3 und der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung4 in Bezug auf das ESG-Risikomanagement.


3 EBA-Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/05).

4 EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06).

7. Die zuständigen Behörden und Institute sollten diese Leitlinien im Einklang mit der in Artikel …

Die zuständigen Behörden und Institute sollten diese Leitlinien im Einklang mit der in Artikel 109 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten Anwendungsbasis anwenden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/