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a)
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Sie prüfen, ob durch die internen Grundsätze des Instituts sichergestellt wird, dass die regelmäßige interne Validierung mindestens jährlich und immer dann durchgeführt wird, wenn sich ein wesentlicher Strukturwandel auf dem Markt vollzogen hat oder es Änderungen in der Portfoliozusammensetzung gab, die dazu führen könnten, dass das interne Modell diesen nicht länger gerecht wird. Dazu gehören
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i)
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eine Anzahl von Überschreitungen, die erheblich von der durch die Modellkalibrierung erwarteten Anzahl abweicht;
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ii)
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hohe Marktverluste im Verhältnis zu dem durch Risikokennzahlen prognostizierten Niveau;
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iii)
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eine wesentliche Änderung der Geschäftstätigkeit des Instituts, durch die die Modellierungsannahmen infrage gestellt werden könnten;
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iv)
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ungewöhnliche und signifikante Abweichungen zwischen den theoretischen und hypothetischen Änderungen des Werts der Portfolios.
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