+Artikel 22 1
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Artikel 22 1
(1) Abgesehen von Fällen, in denen das Risiko geringer ist und für die die in Abschnitt 3 genannten Maßnahmen gelten, und unabhängig davon, ob in Fällen mit erhöhtem Risiko zusätzliche Maßnahmen nach Abschnitt 4 getroffen werden, holen die Verpflichteten zur Ermittlung des Kunden, jeglicher Person, die vorgibt, im Namen des Kunden zu handeln, und der natürlichen Personen, in deren Namen oder zu deren Nutzen eine Transaktion oder Tätigkeit durchgeführt wird, zumindest die folgenden Informationen ein:
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a)
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Bei natürlichen Personen:
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i)
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alle Vor- und Nachnamen;
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ii)
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Geburtsort und vollständiges Geburtsdatum;
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iii)
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Staatsangehörigkeiten oder ob es sich bei der betreffenden Person gegebenenfalls um einen Staatenlosen, einen Flüchtling oder eine Person mit subsidiärem Schutzstatus handelt, sowie gegebenenfalls die nationale Identifikationsnummer;
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iv)
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gewöhnlicher Aufenthaltsort oder für den Fall, dass die Person nicht über eine feste Meldeadresse und einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in der Union verfügt, die Postanschrift, unter der sie erreichbar ist, sowie — falls verfügbar — die Steueridentifikationsnummer.
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b)
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Bei juristischen Personen:
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i)
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Rechtsform und Name der juristischen Person;
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ii)
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Anschrift des eingetragenen oder offiziellen Sitzes und — falls abweichend — Ort, an dem sich der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet, und Land der Gründung;
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iii)
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Namen der gesetzlichen Vertreter der juristischen Person sowie — falls verfügbar — Registernummer, Steueridentifikationsnummer und Rechtsträgerkennung;
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iv)
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Namen der Personen, die nominelle Anteilseigner oder nominelle Direktoren sind, einschließlich der Angabe ihres Status als nominelle Anteilseigner oder nominelle Direktoren.
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c)
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Bei Trustees eines Express Trusts oder Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben:
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i)
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grundlegende Informationen über die Rechtsvereinbarung; jedoch werden in Bezug auf die Vermögenswerte, die in der Rechtsvereinbarung gehalten oder über sie verwaltet werden, nur diejenigen Vermögenswerte ermittelt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder gelegentlichen Transaktion verwaltet werden sollen;
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ii)
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Wohnanschrift der Trustees oder der Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben und — falls abweichend — Ort, von dem aus der Express Trust oder die ähnliche Rechtsvereinbarung verwaltet wird, Befugnisse, die die Rechtsvereinbarung regeln und binden sowie — falls verfügbar — Steueridentifikationsnummer und Rechtsträgerkennung.
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d)
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Bei anderen Organisationen, die nach nationalem Recht rechtsfähig sind:
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i)
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Name, Anschrift des eingetragenen Sitzes oder gleichwertige Angaben;
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ii)
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Namen der zur Vertretung der Organisationen bevollmächtigten Personen sowie gegebenenfalls Rechtsform, Steueridentifikationsnummer, Registernummer, Rechtsträgerkennung und Satzung oder Ähnliches.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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