+3. Um dem Basisrisiko angemessen Rechnung zu tragen, wenn es wesentlich ist, sollte die Bewertung …
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3. Um dem Basisrisiko angemessen Rechnung zu tragen, wenn es wesentlich ist, sollte die Bewertung …
Um dem Basisrisiko angemessen Rechnung zu tragen, wenn es wesentlich ist, sollte die Bewertung für die Zwecke des IRC für damit verbundene Positionen (wie etwa Schuldverschreibungen und CDS für denselben Schuldner) getrennt erfolgen. Damit dürften Nettokauf- und -verkaufspositionen, die sich auf ähnliche – aber nicht identische – zugrunde liegende Vermögensgegenstände beziehen nicht in einer IRC-Eigenkapitalanforderungen gleich null resultieren. Wird das Basisrisiko nicht berücksichtigt, sollten die Institute nachweisen, dass es nicht wesentlich ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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