+19. Hedging
---+1. Zur Berechnung des IRC dürfen die Institute Kauf- und Verkaufspositionen nur miteinander …
---+2. Diversifikationsseffekte bei Kauf- und Verkaufspositionen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn …
---+3. Um dem Basisrisiko angemessen Rechnung zu tragen, wenn es wesentlich ist, sollte die Bewertung …
---+4. Die Institute sollten die Effekte von Laufzeitinkongruenzen zwischen Kauf- und …

19. Hedging

19. Hedging

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Zur Berechnung des IRC dürfen die Institute Kauf- und Verkaufspositionen nur miteinander …

Zur Berechnung des IRC dürfen die Institute Kauf- und Verkaufspositionen nur miteinander aufrechnen, wenn sie ein genau identisches Finanzinstrument betreffen.

2. Diversifikationsseffekte bei Kauf- und Verkaufspositionen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn …

Diversifikationsseffekte bei Kauf- und Verkaufspositionen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn explizit Bruttokauf- und -verkaufspositionen von verschiedenen Instrumenten modelliert werden. In jedem Fall sollten die Institute darstellen, dass Diversifikations- oder Absicherungseffekte nicht überschätzt werden; insbesondere Laufzeitinkongruenzen sollten sich in den Modellen widerspiegeln.

3. Um dem Basisrisiko angemessen Rechnung zu tragen, wenn es wesentlich ist, sollte die Bewertung …

Um dem Basisrisiko angemessen Rechnung zu tragen, wenn es wesentlich ist, sollte die Bewertung für die Zwecke des IRC für damit verbundene Positionen (wie etwa Schuldverschreibungen und CDS für denselben Schuldner) getrennt erfolgen. Damit dürften Nettokauf- und -verkaufspositionen, die sich auf ähnliche – aber nicht identische – zugrunde liegende Vermögensgegenstände beziehen nicht in einer IRC-Eigenkapitalanforderungen gleich null resultieren. Wird das Basisrisiko nicht berücksichtigt, sollten die Institute nachweisen, dass es nicht wesentlich ist.

4. Die Institute sollten die Effekte von Laufzeitinkongruenzen zwischen Kauf- und …

Die Institute sollten die Effekte von Laufzeitinkongruenzen zwischen Kauf- und Verkaufspositionen innerhalb des Liquiditätshorizonts berücksichtigen (wenn zum Beispiel ein CDS vor der durch den CDS abgesicherten Schuldverschreibung fällig wird und der Ausfall nach der CDS-Fälligkeit eintritt), wenn die daraus resultierenden Risiken wesentlich sind. Deshalb sollte ein Institut in der Lage sein, die GuV unter Berücksichtigung der Effekte potenzieller Laufzeitinkongruenzen zwischen Kauf- und Verkaufspositionen zu berechnen. Ein Institut sollte zumindest nachweisen können, dass das vorgenannte Risiko nicht wesentlich ist, andernfalls sollte das Risiko entsprechend modelliert werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/