+Beispiel 3

Beispiel 3

Im folgenden Beispiel wird eine feste Vergütung von 100 000 EUR zugrunde gelegt. Es wird gezeigt, wie der mögliche Höchstbetrag der variablen Vergütung zu berechnen ist, der gewährt werden könnte, wenn 25 % der variablen Vergütung in Instrumenten ausgezahlt werden, die fünf Jahre zurückbehalten werden. Es wird davon ausgegangen, dass der volle Betrag am Ende des Zurückbehaltungszeitraums zum festen Anspruch wird. Für die Inflationsrate und den Zinssatz für öffentliche Anleihen werden dieselben Werte verwendet wie in Beispiel 1. In Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU durch den Mitgliedstaat (25 %), die Genehmigung eines Verhältnisses von mehr als 1:1 durch die Anteilseigner (nicht genehmigt) und das Leistungsjahr (2014) wird von den gleichen Annahmen ausgegangen wie in Beispiel 1. Schreibt der Mitgliedstaat niedrigere Werte vor, muss die Formel geändert werden, indem 0,25 durch einen geringeren Prozentsatz ersetzt wird.

In diesem Beispiel entspricht der Anteil der gesamten variablen Vergütung, der ausgezahlt werden kann, maximal 100 % der festen Vergütung, und es können höchstens 25 % der variablen Vergütung abgezinst werden, sofern sie in Instrumenten ausgezahlt wird, die für mindestens fünf Jahre zurückbehalten werden.

Somit können wir folgende Gleichung aufstellen:

0.25 ∗𝑡𝑣𝑟

𝑓𝑟 = (1 − 0.25) ∗𝑡𝑣𝑟 + 𝑛 fr = feste Vergütung (1+ 𝑖 + 𝑔 + 𝑖𝑑 )

tvr = gesamte variable Vergütung i = Inflationsrate g = Zinssatz für öffentliche Anleihen in der EU, EU-Durchschnitt id = Anreizfaktor für langfristige Zurückbehaltung n = Wartezeit (Jahre)

Wenn wir für die Variablen in der obigen Gleichung die in diesem Beispiel verwendeten Beträge einsetzen, erhalten wir:

0.25 ∗𝑡𝑣𝑟

100 000= 0.75 ∗𝑡𝑣𝑟 +5 fr = 100 000 (1+0.02+0.0273+0.10) i = 2 %, Inflationsfaktor g = 2,73 % Faktor für den Zinssatz öffentlicher Anleihen id = 10 %, Faktor für fünfjährige Zurückbehaltung n = 5, Wartezeit (Jahre) Lösen wir die vorstehende Gleichung für tvr, erhalten wir folgendes Ergebnis:

100 000 ∗ 1.987856 𝑡𝑣𝑟 = =114 186.10 Für dieses Beispiel beträgt die maximale 0.75 ∗ 1.987856+0.25 variable Vergütung, die ausgezahlt werden kann, wenn 25 % der variablen Vergütung abgezinst werden, 114 186,10 EUR.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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