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+Anforderungen in Bezug auf vorläufige Listen der repräsentativsten auf nationaler Ebene entgeltpflichtigen mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste ---+A B ---+C ------+1. Bitte listen Sie mindestens 10 und höchstens 20 der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto … ------+2. Bitte fügen Sie in der Tabelle für jeden der Dienste auf Ihrer Liste von mindestens 10 und … ------+3. Bitte heben Sie alle Wörter oder Termini, die in Ihrem Mitgliedstaat standardisiert sind … ------+4. Einige Beispiele für Dienste, die zu den jeweiligen Arten gehören, werden in einer Tabelle … ------+5. Bitte beachten Sie, dass diese Code-Liste nicht erschöpfend ist – sie dient lediglich der … ------+6. Ein Beispiel eines Dienstes ist lediglich zu Informationszwecken bereits eingefügt. Wenn dieser … ------+7. Bitte geben Sie die einschlägigen Bereitstellungskanäle für den jeweiligen Dienst an. Bitte … ------+8. Bitte beachten Sie, dass Sie hier die gängigste Marktpraxis für jeden Dienst angeben sollen … ------+1. 2. Name der Dienste 3. Beschreibung des 4. Beschreibung des 5. Beschreibung der 6. Bitte geben … ------+Beispiele von Diensten nach Typ 1 - „Kontoverwaltungs- / Kontoführungs- und damit verbundene Dienste“ ID-Code ---------+1. 2. Name der 3. Beschreibung 4. Beschreibung 5. Beschreibung der 6. Bitte geben Sie 7. … ------+Beispiele von Diensten gemäß Typ 2 – „Zahlungsinstrumente (Karten- und Scheckdienste)“ ID-Code ---------+1. Zahlungskontodienste 2. Name der 3. 4. Beschreibung des 5. Beschreibung der Struktur 6. Bitte … ---------+1. 2. Name der 3. Beschreibung 4. Beschreibung 5. Beschreibung der 6. Bitte geben Sie an, 7. … ------+Beispiele für Dienste nach Typ 4 – „Internationale Zahlungen und Dienste in Verbindung mit Devisen“ ID-Code ---------+1. 2. Name der 3. Beschreibung des 4. Beschreibung des 5. Beschreibung der 6. Bitte geben Sie an … |
Anforderungen in Bezug auf vorläufige Listen der repräsentativsten auf nationaler Ebene entgeltpflichtigen mit einem Zahlungskonto verbundenen DiensteLeitlinie 1: Festlegung von Dienstleistungen, die für die vorläufigen Listen infrage kommen 1.1. In Bezug auf das Kriterium der Dienste, die „von Verbrauchern im Zusammenhang mit ihrem Zahlungskonto am häufigsten genutzt werden“ gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2014/92/EU sollten die unten aufgeführten Faktoren, soweit es für die Bestimmung der Liste erforderlich ist, berücksichtigt werden:
1.2. In Bezug auf das Kriterium der Dienste, die „den Verbrauchern die höchsten Kosten sowohl insgesamt als auch pro Einheit verursachen“ gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2014/92/EU sollten die unten aufgeführten Faktoren, soweit es für die Bestimmung der Liste erforderlich ist, berücksichtigt werden:
Leitlinie 2: Ermessensausübung bei der Erstellung der vorläufigen Listen 2.1. Bei der Erstellung der vorläufigen Listen sollten die zuständigen Behörden denjenigen Diensten Priorität einräumen, die beide Kriterien erfüllen (d. h. im Bereich C von Abbildung 1). 2.2. Da die Kriterien nicht streng kumulativ sind, sollten die zuständigen Behörden in einem zweiten Schritt auch die Dienste für die Einbeziehung in die vorläufige Liste berücksichtigen, die nur eines der beiden Kriterien erfüllen (d. h. in den Bereichen A oder B). Abbildung 1 - Dienste und Kriterien 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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